Am 19. Dezember 2025 hat der Bundesrat mehreren steuer- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Änderungen zugestimmt, die ab 1. Januar 2026 gelten. Auch wenn es keine umfassende Reform des Vereinsrechts ist, betreffen diese Beschlüsse den Alltag vieler Vereine ganz konkret: beim Umgang mit Ehrenamt, bei Einnahmen …

