Bensheim & Umgebung

Straßen, Kitas, Sport und Solar: Wie Bensheim die ersten 11,377 Millionen Euro aus dem Sondervermögen einsetzen will

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Artikelinfo
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Veröffentlicht am 11. September 2026

Worum es hier geht: Bensheim kann aus der ersten Verteilung des Infrastruktur-Sondervermögens gut 11,377 Millionen Euro einsetzen. Insgesamt geht es um neun Maßnahmen – von Kindertagesstätten über Straßen, eine Brücke und das Weiherhausstadion bis zu Photovoltaik und Veranstaltungssicherheit. Der Beitrag erklärt, woher das Geld kommt, welche Projekte bereits im Haushalt eingeplant waren, wie die Förderung die städtischen Finanzen tatsächlich entlasten kann und welche politischen Prioritäten die Fraktionen mit der Verteilung verbinden.

Für wen & wofür geeignet:
Für alle, die nachvollziehen möchten, was hinter der Summe von 11,377 Millionen Euro steckt und was der geplante Beschluss für Bensheim konkret bedeutet. Der Artikel richtet sich ausdrücklich auch an Leserinnen und Leser ohne Vorkenntnisse im kommunalen Haushalts- oder Förderrecht. Er unterscheidet zwischen politischer Projektwahl, späterer Förderprüfung und tatsächlichem Mittelabruf und zeigt, woran sich die Verwendung des Geldes in den kommenden Jahren überprüfen lässt.

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Titelbild
Weiherhausstadion
© Stadt Bensheim

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Bensheim kann aus der ersten Verteilung des Infrastruktur-Sondervermögens mit gut 11,377 Millionen Euro rechnen. Insgesamt sollen damit neun bereits geplante oder absehbare Investitionen finanziert werden – von zwei Kindertagesstätten über Straßen und eine Brücke bis zu Photovoltaik, Sport und Veranstaltungssicherheit. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmte der Vorlage einstimmig zu; die endgültige Entscheidung soll am 17. September 2026 in der Stadtverordnetenversammlung fallen.

Auf den ersten Blick ist das eine erfreulich konkrete Nachricht: Geld ist verfügbar, Projekte sind benannt, die Beträge stehen fest. Auf den zweiten Blick ist die Liste jedoch anspruchsvoller, als es eine bloße Addition von neun Positionen vermuten lässt. Zwei Vorhaben sollen mit weiteren Förderprogrammen kombiniert werden. Zwischen den Kindertagesstätten in Schönberg und Schwanheim ist eine Ersatzlösung eingebaut. Und auf den politischen Beschluss folgen noch mehrere förderrechtliche und haushalterische Schritte.

Entscheidend ist deshalb nicht nur, was auf der Liste steht. Ebenso wichtig ist, welche kommunalen Mittel dadurch tatsächlich ersetzt werden, welche Projekte bereits fest im Haushalt eingeplant waren und wie mit Kostensteigerungen oder einer nicht anerkannten Förderfähigkeit umgegangen wird. Genau dort beginnt der Mehrwert einer genaueren Betrachtung.

Vom Bundesvermögen zum Bensheimer Kontingent

Hessen stehen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes insgesamt 7.437.350.000 Euro zur Verfügung. Das Hessische Infrastrukturförderungsgesetz teilt diesen Betrag weiter auf: 4,707 Milliarden Euro sind für die Kommunen vorgesehen, 950 Millionen Euro für Krankenhausträger und gut 1,78 Milliarden Euro für Investitionen des Landes. Der kommunale Anteil wird in zwei Schritten verteilt. Drei Milliarden Euro wurden 2026 auf die Städte, Gemeinden und Landkreise aufgeteilt; weitere 1,707 Milliarden Euro sollen ab 2029 unter Berücksichtigung von Einwohnerzahl und Finanzkraft folgen.

Für Bensheim weist die amtliche Tabelle aus der ersten Verteilung exakt 11.377.009 Euro aus. Das ist kein frei verwendbarer Scheck für den allgemeinen Haushalt und auch noch keine Bewilligung jeder einzelnen Maßnahme. Die Stadt wählt geeignete Investitionen aus und meldet sie bei der WIBank an. Nach einer Plausibilitätsprüfung werden angemeldete Maßnahmen in eine öffentlich einsehbare Förderliste aufgenommen; Mittel dürfen anschließend nur in dem Umfang abgerufen werden, in dem innerhalb von drei Monaten tatsächlich Zahlungen fällig werden. Für die Förderfähigkeit, das Vergaberecht und die ordnungsgemäße Verwendung bleibt die Kommune verantwortlich. Nach Abschluss muss die Kommune die zweckentsprechende Verwendung der Mittel innerhalb eines Jahres bestätigen. Mindestens fünf Prozent der Fälle werden stichprobenartig geprüft; bei zweckwidriger Verwendung sind Rückforderungen möglich.

Mit dem im Juni unterzeichneten Zuwendungsrahmenvertrag wurde die Grundlage für dieses Verfahren geschaffen. Die Stadt beschreibt ihre Auswahl ausdrücklich nicht als zusätzliche Wunschliste: Gefördert werden sollen Investitionen, die ohnehin anstehen oder bereits absehbar sind. Erster Stadtrat Frank Daum begründet das mit der angespannten Haushalts- und Finanzlage. Das politische Gewicht der Vorlage liegt damit weniger in der Erfindung neuer Projekte als in der Entscheidung, welche bestehenden Aufgaben künftig aus dem Sondervermögen statt aus anderen Finanzierungsquellen bezahlt werden sollen.

Dass in der Berichterstattung teils von acht, teils von neun Projekten die Rede ist, hat einen einfachen Grund: Die aktuelle Magistratsvorlage betrifft acht weitere Anmeldungen. Die Anmeldung der Sanierung der Leichtathletiklaufbahnen im Weiherhausstadion war bereits zuvor von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden. Zusammen schöpfen diese neun Maßnahmen das Bensheimer Kontingent der ersten Verteilung aus.

Die vorgeschlagene Verteilung
Maßnahme Investitionsvolumen Sondervermögen Einordnung
Kita Schwanheim 5.230.000 € 3.630.000 € Kann auf 5,23 Mio. € steigen, falls Schönberg nicht förderfähig ist
Grundhafte Erneuerung Saarstraße 2.350.000 € 1.697.200 € Restfinanzierung über das Mobilitätsfördergesetz vorgesehen
Kindergarten Schönberg 1.600.000 € 1.600.000 € Förderfähigkeit muss fachlich und rechtlich bestätigt werden
Leichtathletiklaufbahnen im Weiherhausstadion 1.750.000 € 1.500.000 € Weitere 250.000 € sollen aus einem Bundesprogramm kommen
Grundhafte Erneuerung Adam-Bräunig-Straße 900.000 € 900.000 € Vollfinanzierung aus dem Sondervermögen vorgesehen
Ersatzneubau der Brücke in Schönberg 790.000 € 790.000 € Bauausführung für 2027 und 2028 vorgesehen
Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden 560.000 € 560.000 € Vollfinanzierung; langfristig niedrigere Betriebskosten angestrebt
Poller und Durchfahrtssperren für Veranstaltungen 450.000 € 450.000 € Vollfinanzierung vorgesehen; ein Teil der mobilen Sperren ist bereits angeschafft, Standorte fester Anlagen sind noch offen
Trinkwasserleitung zum Kirchberghäuschen 250.000 € 250.000 € Im Zusammenhang mit der Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes
Summe 13.880.000 € 11.377.200 € 2.502.800 € sollen aus weiteren Programmen oder der verbleibenden Finanzierung kommen

Beträge nach der Magistratsvorlage 0293-1/26 und der Presseinformation der Stadt vom 1. September 2026. Bei der Kita Schwanheim ist zunächst der Zuschuss von 3,63 Millionen Euro eingerechnet.

Was die Zahlen über die Prioritäten erzählen

Das Investitionsvolumen aller neun Maßnahmen liegt bei 13,88 Millionen Euro. Gut 11,377 Millionen Euro sollen aus dem Sondervermögen kommen. Die verbleibenden rund 2,5 Millionen Euro sind nicht einfach mit einem städtischen Eigenanteil gleichzusetzen: Für die Saarstraße und das Weiherhausstadion sind weitere Förderprogramme vorgesehen. Erst mit deren Bewilligung und der genauen Haushaltsveranschlagung lässt sich beziffern, wie viel eigenes Geld Bensheim tatsächlich einsetzen muss. Die in der Vorlage auf volle Hunderter gerundeten Projektbeträge summieren sich auf 11.377.200 Euro und liegen damit 191 Euro über dem amtlichen Kontingent. Bewilligt werden können für Bensheim insgesamt höchstens 11.377.009 Euro.

Knapp 46 Prozent des vorgesehenen Bensheimer Kontingents entfallen auf die beiden Kindertagesstätten. Straßen und Brücke binden zusammen knapp 30 Prozent, die Laufbahnen im Weiherhausstadion gut 13 Prozent. Auf Photovoltaik entfallen knapp fünf Prozent, auf Veranstaltungssicherheit rund vier Prozent und auf die Wasserleitung zum Kirchberghäuschen gut zwei Prozent.

Die Liste setzt damit einen deutlichen Schwerpunkt auf Bildung, Betreuung und den Erhalt vorhandener Infrastruktur. Sie enthält kaum Vorhaben, die sich als spektakuläres neues Prestigeprojekt erzählen lassen. Gerade das ist politisch relevant: Ein großer Teil kommunaler Investitionspolitik besteht nicht aus Neubeginn, sondern aus Sanierung, Verkehrssicherheit, Ersatzneubau und dem Nachholen lange bekannter Aufgaben.

Die geplanten Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern sind dabei mehr als ein kleiner Klimaschutzbaustein. Sie verbinden Investition und dauerhafte Betriebskostenentlastung – und folgen dem Grundsatz, zunächst bereits bebaute Flächen zu nutzen. Als mögliche Standorte nennt die Verwaltung unter anderem die Friedhöfe in Schwanheim und Auerbach, den Waldfriedhof sowie die Feuerwehr Bensheim-Mitte. Warum Photovoltaik auf Dächern gegenüber neuen Konflikten auf Freiflächen besondere Vorteile hat, habe ich an anderer Stelle ausführlicher eingeordnet. Auch im Faktencheck zum Masterplan Klimaschutz II zeigt sich, dass nicht nur Ziele, sondern vor allem finanzierte Umsetzungsschritte zählen.

Bei den mit 450.000 Euro angesetzten Sicherheitssystemen ist die Planung noch nicht in allen Teilen gleich weit. Wie der Bergsträßer Anzeiger aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses berichtet, erläuterte Daum dort, ein Teil der mobilen Sperren sei bereits angeschafft; die Standorte für feste Poller oder Durchfahrtssperren müssten noch festgelegt werden. Für die spätere Kontrolle sollte deshalb erkennbar bleiben, welcher Teil des Betrags bereits getätigte Anschaffungen betrifft und welche Ausgaben erst nach weiterer Planung anfallen.

Eine Liste mit eingebauter Weiche

Die beiden Kita-Positionen dürfen nicht unabhängig voneinander gelesen werden. Für die energetische Sanierung und Modernisierung des Kindergartens Schönberg sind 1,6 Millionen Euro vorgesehen. Ob das Vorhaben tatsächlich aus dem Sondervermögen finanziert werden darf, steht aber noch unter einem fachlichen und rechtlichen Vorbehalt.

Sollte Schönberg nicht anerkannt werden, könnte derselbe Betrag auf den Neubau der Kita Schwanheim verschoben werden. Deren Förderung würde dann von 3,63 auf 5,23 Millionen Euro steigen und damit die derzeit genannten Gesamtkosten vollständig abdecken. Das Kontingent bliebe nahezu gleich verteilt, aber aus neun geförderten Maßnahmen würden faktisch acht.

Diese Konstruktion ist pragmatisch: Sie soll verhindern, dass 1,6 Millionen Euro bei fehlender Förderfähigkeit des Schönberger Projekts ungenutzt bleiben. Sie zeigt zugleich, dass die veröffentlichte Liste noch kein endgültiger Bewilligungsstand ist. Für die spätere Nachvollziehbarkeit sollte deshalb klar dokumentiert werden, warum Schönberg anerkannt oder abgelehnt wurde und ob die Mittel anschließend tatsächlich nach Schwanheim umgeschichtet werden.

Was „den Haushalt entlasten“ in Bensheim konkret bedeutet

Bensheim hat finanziell zwei Probleme, die leicht durcheinandergeraten. Im Ergebnishaushalt fehlen 2026 nach der Planung rund 15,5 Millionen Euro. Vereinfacht gesagt: Die laufenden Erträge reichen nicht aus, um sämtliche Aufwendungen des Jahres zu decken. Daneben gibt es die Frage, ob zu den jeweiligen Zeitpunkten tatsächlich genug Geld auf den Konten vorhanden ist. Auch hier ist die Lage angespannt: Der Haushaltsplan erwartet aus dem laufenden Betrieb einen negativen Zahlungsmittelfluss von rund 12,69 Millionen Euro und zum Jahresende Liquiditätskredite von rund 14,27 Millionen Euro.

Das Sondervermögen löst dieses grundsätzliche Haushaltsproblem nicht. Die 11,377 Millionen Euro dürfen nur für die ausgewählten Investitionen eingesetzt werden. Die Stadt kann das Geld weder frei im laufenden Haushalt verteilen noch damit einfach alte Schulden zurückzahlen. Das geplante Defizit sinkt deshalb nicht auf einen Schlag um denselben Betrag.

Trotzdem kann die Förderung Bensheim erheblich entlasten. Das lässt sich an der Adam-Bräunig-Straße erklären. Für ihre grundhafte Erneuerung werden inzwischen 900.000 Euro veranschlagt. Im Haushaltsplan standen dafür bereits 50.000 Euro für 2025 und weitere 510.000 Euro für 2026. Ohne das Sondervermögen müsste die Stadt diese und die darüber hinausgehenden Kosten aus eigenen Zahlungsmitteln oder über eine spätere Finanzierung aufbringen. Übernimmt die Förderung die 900.000 Euro, benötigt Bensheim für diese Straße entsprechend weniger eigenes Geld.

Das bedeutet aber nicht automatisch, dass anschließend 900.000 Euro von den vorhandenen Schulden verschwinden. Die Stadt muss vielmehr weniger eigenes Geld für die Straße bereitstellen. Dadurch kann sie Liquidität bewahren, die Aufnahme kurzfristiger Liquiditätskredite begrenzen oder eine spätere Investitionskreditaufnahme vermeiden. Bei einem bislang noch nicht finanzierten Vorhaben entsteht dagegen kein bereits eingeplanter Betrag, der nun einfach „frei“ wird: Die Förderung macht die Investition dann ganz oder teilweise erst finanzierbar.

Auch im Ergebnishaushalt wirkt der Zuschuss nicht wie eine einmalige Einnahme über 11,377 Millionen Euro. Straßen, Gebäude oder technische Anlagen werden über viele Jahre abgeschrieben. Parallel wird der zugehörige Investitionszuschuss über diese Nutzungsdauer berücksichtigt und mindert so nach und nach die Belastung durch die Abschreibungen. Die unmittelbare Wirkung zeigt sich deshalb vor allem bei der Finanzierung und der Liquidität; die Entlastung des Jahresergebnisses verteilt sich über längere Zeit.

Was für die neun Maßnahmen bereits im Haushalt stand
Maßnahme Im Haushalt erkennbar Was das für die Förderung bedeutet
Sicherheitssysteme für Veranstaltungen 450.000 € für 2026 Die Ausgabe war bereits vollständig veranschlagt. Der Zuschuss ersetzt hier sehr unmittelbar die vorgesehene städtische Finanzierung.
Grundhafte Erneuerung Saarstraße 1,085 Mio. € für 2025 und 1,1104 Mio. € für 2026; außerdem 652.800 € Förderung nach dem Mobilitätsfördergesetz Das Sondervermögen soll mit 1.697.200 € den Teil jenseits der bereits bewilligten weiteren Förderung abdecken. Das ersetzt in erheblichem Umfang kommunale Finanzierung.
Grundhafte Erneuerung Adam-Bräunig-Straße 50.000 € für 2025 und 510.000 € für 2026 Mindestens 560.000 € waren bereits veranschlagt. Die inzwischen genannten Gesamtkosten von 900.000 € liegen darüber.
Ersatzneubau der Brücke in Schönberg 50.000 € für 2025 sowie jeweils 370.000 € für 2027 und 2028 Die gesamten 790.000 € waren bereits in der mittelfristigen Planung enthalten. Der Zuschuss kann vor allem künftigen Finanzierungsbedarf vermeiden.
Leichtathletiklaufbahnen im Weiherhausstadion 1 Mio. € im Ansatz 2025 Das Vorhaben war bereits eingeplant; inzwischen werden 1,75 Mio. € Gesamtkosten angenommen. Die Förderung deckt damit auch einen gegenüber dem früheren Ansatz gestiegenen Bedarf.
Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden Mindestens 226.000 € für 2025, 25.000 € für Schwanheim 2026 und 35.000 € für Auerbach 2027 Teile des später mit 560.000 € bezifferten Pakets waren schon angelegt. Aus dem Haushalt lässt sich aber nicht eindeutig ablesen, ob sämtliche vorgesehenen Anlagen bereits finanziert waren.
Kita Schwanheim Gesamtbedarf von 2,05 Mio. € für Planung und Abriss; davon 880.000 € zuvor bereitgestellt und 1,17 Mio. € für 2026 Das Projekt war begonnen, der inzwischen genannte Gesamtumfang von 5,23 Mio. € geht aber deutlich darüber hinaus. Die Förderung ersetzt vorhandene Ansätze und deckt zugleich weiteren Finanzierungsbedarf.
Kindergarten Schönberg Kein eigener Investitionsansatz über 1,6 Mio. € im Haushaltsplan 2026 erkennbar Hier lässt sich nicht behaupten, dass bereits 1,6 Mio. € vollständig finanziert waren und nun frei würden. Zusätzlich steht die Förderfähigkeit noch unter Vorbehalt.
Trinkwasserleitung zum Kirchberghäuschen Kein gesonderter Ansatz über 250.000 € erkennbar Auch hier ist keine gleich hohe bereits veranschlagte städtische Finanzierung nachweisbar, die durch den Zuschuss vollständig ersetzt würde.

Abgleich mit dem beschlossenen Haushaltsplan 2026 einschließlich mittelfristiger Investitionsplanung und dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kinderbetreuung. Haushaltsansätze sind Planwerte; sie belegen nicht, dass die jeweiligen Beträge bereits vollständig ausgegeben wurden.

Damit wird die Formulierung von der „Haushaltsentlastung“ greifbarer: Bei einem Teil der Liste ersetzt das Sondervermögen bereits vorgesehene städtische Finanzierung. Bei anderen Maßnahmen vermeidet es vor allem künftigen Kredit- oder Liquiditätsbedarf. Und bei Projekten, deren heutige Kosten über den bisherigen Ansätzen liegen oder die dort noch nicht gesondert auftauchen, finanziert es zusätzlichen Bedarf. Was davon am Ende in welcher Höhe eintritt, lässt sich erst mit einer projektbezogenen Finanzierungsübersicht genau beziffern.

Das ist keine technische Nebenfrage. In meinem Beitrag „Gewerbesteuer misst man nicht in Hektar“ geht es um die Spannung zwischen dauerhaften Verpflichtungen und schwankenden Einnahmen. Welche Folgen knappe Kassen für das gesellschaftliche Leben haben können, zeigt außerdem die Einordnung „Wenn die Vereine unter Druck geraten“. Wenn Fördermittel eigene Investitionsfinanzierung ersetzen, bleibt deshalb eine politische Frage: Wird damit vor allem die erwartete Liquiditätslücke verkleinert, werden künftige Kredite vermieden oder entstehen an anderer Stelle neue Spielräume?

Was die Fraktionen dazu sagen

Die Projektliste beschreibt, wofür Bensheim das Geld einsetzen möchte. Sie sagt jedoch noch wenig darüber aus, welche politischen Prioritäten die Fraktionen mit der Förderung verbinden, wie sie das Auswahlverfahren bewerten und welche Form der öffentlichen Kontrolle sie erwarten.

Für diesen Artikel erhielten deshalb am 26. August alle sieben in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen denselben Fragenkatalog. Gefragt wurde unter anderem nach ihrer grundsätzlichen Bewertung der neun Maßnahmen, nach eigenen Prioritäten, möglichen Änderungen, den Kriterien für die Projektauswahl und der späteren Nachvollziehbarkeit von Kosten, Mittelabrufen und frei werdenden kommunalen Finanzmitteln. Bis zum Redaktionsstand am 11. September antworteten SPD, BfB, Volt, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Von CDU und FWG lag noch keine inhaltliche Stellungnahme vor. Die CDU hatte eine gemeinsame Antwort von Fraktion und Stadtverband angekündigt; bis zum Redaktionsschluss stand sie noch aus. Die ursprünglich erbetene Rückmeldefrist endete am 4. September. Später eingehende Stellungnahmen können ergänzt werden.

Die Antworten zeigen zunächst eine breite Zustimmung zum Grundsatz. BfB, Volt, Grüne und FDP unterstützen die erste Verteilung ausdrücklich oder halten ihren pragmatischen Ansatz für nachvollziehbar. Einen grundsätzlichen Einspruch gegen eine der neun Maßnahmen erhebt keine dieser vier Fraktionen. Unterschiede zeigen sich vor allem bei den politischen Prioritäten, beim Zustandekommen der Liste und bei der Frage, wie die Umsetzung kontrolliert werden soll.

Die BfB hebt insbesondere Kostenrisiken, Folgekosten und die Projektsteuerung hervor. Baukostensteigerungen, Verzögerungen oder technische Probleme dürften nicht dazu führen, dass aus der Förderung später eine zusätzliche Belastung für den städtischen Haushalt werde. Die Fraktion schlägt deshalb regelmäßige Berichte im Haupt- und Finanzausschuss vor, die Kostenstand, Mittelabruf, Zeitplan und Risiken der einzelnen Projekte zusammenführen. Bei den Photovoltaikanlagen regt sie zudem an, Speicherlösungen und einen netzdienlichen Betrieb mitzudenken. Bei grundhaften Straßenerneuerungen sollten auch Barrierefreiheit, sichere Gehwege, Entwässerung, Stadtgrün und Klimaanpassung berücksichtigt werden. Die Sanierung der Laufbahnen im Weiherhausstadion bewertet die BfB nicht nur als Investition in den Vereinssport, sondern auch in Schulen, Kinder und Jugendliche, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe. Besonders überzeugend seien Projekte, die mehrere Ziele miteinander verbinden – etwa eine kommunale Pflichtaufgabe sichern, bestehende Infrastruktur erhalten, Energie sparen oder einen Stadtteil stärken.

Volt verbindet die grundsätzliche Zustimmung mit dem Wunsch nach einer früheren Beteiligung von Politik und Bevölkerung. Förderprojekte sollten nach Auffassung der Fraktion nicht allein bereits eingeplante Ausgaben ersetzen, sondern einen erkennbaren zusätzlichen Nutzen schaffen. Als politische Maßstäbe nennt Volt den Abbau des Investitionsstaus, die Stärkung sozialer Infrastruktur und einen langfristigen Nutzen; bei der Auswahl sollten außerdem Dringlichkeit sowie Klima- und Hitzewirkung berücksichtigt werden. Für die spätere Kontrolle schlägt Volt ein öffentliches Dashboard mit Kosten, Projektfortschritt, Mittelabrufen und Kostensteigerungen vor. Die Informationen sollten verständlich, mehrsprachig und möglichst auch kindgerecht aufbereitet werden.

Auch die Grünen unterstützen die vorgeschlagene Verteilung. Als besonders wichtig bezeichnet die Fraktion die Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden, den Neubau der Kita Schwanheim und die energetische Sanierung der Kita Schönberg. Viele der ausgewählten Vorhaben hätten bereits auf einer „Warteliste“ gestanden und wegen der angespannten Haushaltslage bislang nicht umgesetzt werden können. Die Photovoltaikanlagen seien auch mit Blick auf das Ziel bedeutsam, die städtische Verwaltung bis 2035 klimaneutral aufzustellen und unabhängiger von fossilen Energien zu machen. Kritik üben die Grünen weniger an den neun Maßnahmen als am Zustandekommen der Liste: Die Fraktionen hätten früher zur Abgabe eigener Vorschläge aufgefordert werden sollen. Für die zweite Verteilung verlangt die Fraktion deshalb mehr Zeit für die politische Abstimmung und möchte insbesondere Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept für den Fuß- und Radverkehr sowie Projekte aus dem Hitzeaktionsplan stärker berücksichtigen. Die spätere Mittelverwendung und Projektentwicklung sollten nach ihrer Auffassung über die städtische Homepage und das überarbeitete Bürgerinformationssystem öffentlich nachvollziehbar gemacht werden. Nach Angaben der Grünen wurden im Haupt- und Finanzausschuss keine Änderungen an der aktuellen Vorlage vorgenommen; auch für die Stadtverordnetenversammlung seien bislang keine Änderungen bekannt.

Die FDP stellt sich besonders eindeutig hinter den vom Magistrat vorgeschlagenen Weg. Sie unterstützt die Liste der neun Maßnahmen unverändert und begründet dies vor allem mit Dringlichkeit, Umsetzbarkeit, Förderfähigkeit und Wirtschaftlichkeit. Vorrang hätten für sie Vorhaben, die Verkehrssicherheit, Daseinsvorsorge oder die Funktionsfähigkeit städtischer Infrastruktur sichern und kurzfristig umgesetzt werden können. Bereits geplante Investitionen mit dem Sondervermögen zu finanzieren, spare zusätzlichen Planungsaufwand, beschleunige die Umsetzung und entlaste den Haushalt. Eine feste Rangfolge der Projekte veröffentlicht die Fraktion nicht, da sich Prioritäten kurzfristig verschieben könnten. Neben den Investitionskosten müssten auch die späteren Folgekosten berücksichtigt werden. Zugleich fordert die FDP regelmäßige öffentliche Berichte über bewilligte Maßnahmen, Mittelabrufe, Umsetzungsstand, Kostenentwicklungen und die Verwendung dadurch frei werdender Haushaltsmittel.

Bei der kleinen Differenz zwischen dem amtlichen Kontingent von 11.377.009 Euro und der auf volle Hunderter gerundeten Projektliste bewerten Grüne und FDP vor allem den formalen Umgang unterschiedlich. Die Grünen sehen angesichts der späteren Spitzabrechnung keinen weiteren Klärungsbedarf. Die FDP hält die 191 Euro dagegen vor der abschließenden Beschlussfassung für klärungsbedürftig und erwartet eine nachvollziehbare Erläuterung oder Korrektur. Einen inhaltlichen Einwand gegen die Projektliste leitet keine der beiden Fraktionen daraus ab.

Die SPD meldete sich auf die Anfrage zurück, nahm zur aktuellen Liste der neun Maßnahmen zunächst jedoch nicht inhaltlich Stellung. Sie verwies auf ihren bereits veröffentlichten Vorschlag, in der zweiten Verteilung 500.000 Euro für die Aufwertung stark genutzter Spielplätze vorzusehen. Dieser Vorschlag betrifft nicht die derzeit beratenen neun Maßnahmen.

Zwischen dem Magistrat und den Fraktionen, die die aktuelle Liste inhaltlich bewertet haben, zeigt sich bei der ersten Verteilung weitgehende Übereinstimmung: Bereits geplante und umsetzbare Vorhaben sollen mithilfe des Sondervermögens finanziert werden. Niemand unter den bislang antwortenden Fraktionen verlangt, eines der neun Projekte aus der Liste zu streichen. Die Unterschiede liegen vor allem im Verfahren und in den Maßstäben für die Umsetzung. Die FDP unterstützt den pragmatischen Ansatz des Magistrats besonders klar. Volt und Grüne verlangen für die zweite Verteilung eine frühere Beteiligung; die BfB rückt Kostenrisiken, Folgekosten und den mehrfachen Nutzen einzelner Investitionen in den Vordergrund. Bei der öffentlichen Kontrolle setzen die Fraktionen unterschiedliche Akzente – vom regelmäßigen Bericht im Haupt- und Finanzausschuss über ein öffentliches Dashboard bis zur Darstellung im Bürgerinformationssystem. Die politische Debatte betrifft damit bislang weniger das Ob der aktuellen Investitionen als die Frage, wie Prioritäten gesetzt und die Folgen für den Haushalt dauerhaft sichtbar gemacht werden.

Die zweite Verteilung ist bereits politisch im Gespräch

Die derzeit beratenen 11,377 Millionen Euro stammen aus der ersten Verteilung. Nach Angaben der Stadt ist für 2029 eine weitere Verteilung vorgesehen; für Bensheim wird derzeit mit rund 6,4 Millionen Euro gerechnet. Für diese spätere Runde liegen bereits erste politische Prioritäten auf dem Tisch. Die SPD schlägt 500.000 Euro für die bedarfsgerechte Aufwertung stark genutzter Spielplätze vor. Volt möchte den Hitzeschutz stärker berücksichtigen, besonders für vulnerable Gruppen. Die Grünen nennen ebenfalls den Hitzeaktionsplan und setzen zusätzlich einen Schwerpunkt auf Vorhaben aus dem Mobilitätskonzept, insbesondere für den Fuß- und Radverkehr. Diese Vorschläge betreffen nach heutigem Stand nicht die neun Maßnahmen der ersten Verteilung. Wer die beiden Runden vermischt, erweckt fälschlich den Eindruck, für diese Ideen müsse bereits jetzt eine Position der aktuellen Liste gekürzt werden.

Zunächst steht jedoch die erste Verteilung zur Entscheidung. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmte der Vorlage einstimmig zu; die endgültige Entscheidung trifft die Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026. Die Sitzung ist öffentlich. Tagesordnung, Uhrzeit, Ort und später auch die veröffentlichten Unterlagen sind im Bürgerinfosystem der Stadt Bensheim zu finden.

Mit dem Beschluss beginnt die praktische Bewährungsprobe. Die nächsten aussagekräftigen Meilensteine sind die Anmeldung der Maßnahmen, ihre Aufnahme in die Förderliste, die ersten Mittelabrufe und später die Abrechnung. Erst an dieser Kette lässt sich erkennen, welche Projekte wirklich umgesetzt werden und wie sich Kosten, Zeitpläne und der Bensheimer Haushalt entwickeln. Das Sondervermögen kann Bensheim helfen, notwendige Investitionen früher oder mit geringerer eigener Belastung umzusetzen. Es ersetzt aber weder Prioritätensetzung noch transparente Haushaltsführung. Die überzeugendste Bilanz wird deshalb nicht am Tag des Beschlusses gezogen, sondern in einigen Jahren: wenn erkennbar ist, welche Projekte fertiggestellt wurden, was sie am Ende gekostet haben und welchen dauerhaften Nutzen die Förderung gebracht hat.

Zentrale Quellen und Dokumente

Magistratsvorlage 0293-1/26
Die zentrale Bensheimer Vorlage mit Beschlussvorschlag, Projektliste und den vorgesehenen Einzelbeträgen.
Originalvorlage im Bürgerinfosystem öffnen

Presseinformation der Stadt Bensheim vom 1. September 2026
Die Mitteilung erläutert die neun Maßnahmen, nennt das Investitionsvolumen einzelner Projekte und bestätigt die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses.
Presseinformation der Stadt öffnen

Haushaltsplan 2026 der Stadt Bensheim
Der beschlossene Haushalt enthält Ergebnis- und Finanzplanung, Schulden- und Liquiditätsentwicklung sowie die Investitionsansätze, mit denen die neun vorgeschlagenen Maßnahmen abgeglichen wurden.
Haushaltsplan 2026 als PDF öffnen

Land Hessen: Kontingent und Förderverfahren
Die amtlichen Unterlagen weisen das Bensheimer Kontingent aus und regeln Förderfähigkeit, Anmeldung, Mittelabruf, Nachweise, Kontrollen und mögliche Rückforderungen.
Kontingenttabelle · Hessisches Infrastrukturförderungsgesetz · Umsetzungserlass

Fraktionsanfrage und schriftliche Antworten
Alle sieben in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen erhielten am 26. August denselben Fragenkatalog. Bis zum Redaktionsstand am 11. September lagen Antworten von SPD, BfB, Volt, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vor. Die CDU hatte eine gemeinsame Stellungnahme von Fraktion und Stadtverband angekündigt; bis zum Redaktionsschluss stand sie noch aus. Von der FWG lag ebenfalls keine Antwort vor. Anfrage und Antworten liegen der Redaktion vor.

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