Bensheim & Umgebung

Erst Bestand, dann Kontingent, dann Ausnahme: Warum Bensheim bei „Stubenwald III“ mehr erklären muss

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Kurzüberblick, Einordnung und Meta-Daten zum Beitrag
Veröffentlicht am 14. August 2026
Zuletzt aktualisiert am 14. August 2026

Worum es hier geht: Dieser Folgeartikel prüft die Begründung für das geplante interkommunale Gewerbegebiet zwischen Bensheim und Lorsch, das in der öffentlichen Diskussion häufig als „Stubenwald III“ bezeichnet wird. Welche Gewerbebrachen, Leerstände und untergenutzten Bestandsflächen gibt es bereits? Wofür sollen die zusätzlich beantragten Gewerbeflächen im neuen Regionalplan genutzt werden? Und welcher darüber hinausgehende konkrete Bedarf rechtfertigt eine Abweichung vom Regionalen Grünzug? Dabei werden auch Wirtschaftlichkeit, Erschließungs- und Folgekosten, Unternehmensbedarfe sowie die planerische Reihenfolge betrachtet.

Für wen & wofür geeignet:
Für Bürger:innen, kommunalpolitisch Interessierte, Unternehmen, Umwelt- und Planungsengagierte sowie Entscheidungsträger:innen, die die Debatte nicht auf ein einfaches „Wirtschaft gegen Naturschutz“ reduzieren möchten. Der Beitrag dient als sachliche und quellenbasierte Orientierung zu Flächenbedarf, Innenentwicklung, Regionalplanung, wirtschaftlichen Risiken und den Voraussetzungen einer möglichen Zielabweichung.

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Fläche zwischen Bensheim und Lorsch
© Michael K. Kärchner

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Bensheim will sich weiterentwickeln. Gleichzeitig beantragt die Stadt zusätzliche planerische Spielräume für Wohnen und Gewerbe und verfolgt gemeinsam mit Lorsch ein rund 21 Hektar großes interkommunales Gewerbegebiet im Regionalen Grünzug. Die entscheidende Frage ist deshalb nicht „Entwicklung oder Stillstand“, sondern: Was wird tatsächlich gebraucht – und warum reicht der bereits vorgesehene Entwicklungsrahmen nicht aus?

Dieser Beitrag knüpft an meine erste Einordnung zum geplanten interkommunalen Gewerbegebiet an: „Gewerbesteuer misst man nicht in Hektar: Warum ‚noch mehr Fläche‘ kein Haushaltskonzept für Bensheim ist“. Dort ging es vor allem um Gewerbesteuer, Haushalt, Infrastrukturkosten und die Frage, ob mehr Fläche automatisch mehr finanzielle Stabilität bringt. Diesmal beginnt die Prüfung einen Schritt früher: Welche Flächen und Möglichkeiten sind bereits vorgesehen – und weshalb braucht es darüber hinaus das interkommunale Gebiet?

Nach Auswertung der bislang vorliegenden Unterlagen ist der zusätzliche Bedarf für das interkommunale Gewerbegebiet bisher nicht überzeugend nachgewiesen. Hinzu kommt, dass mit „Stubenwald III“ ein bislang unbebauter Freiraum im Regionalen Grünzug in Anspruch genommen werden soll. Bedarf, Alternativen, Wirtschaftlichkeit sowie die Auswirkungen auf Wasser, Klima und Freiraum sprechen deshalb nicht für eine Weiterentwicklung des Vorhabens in seiner derzeitigen Form.

Was Bensheim im Regionalplanverfahren beschlossen hat

Der Entwurf des Regionalplans Südhessen 2025 sieht für Bensheim 22 Hektar Siedlungsflächenkontingent und 15 Hektar Gewerbeflächenkontingent vor. Beim Wohnen ist Bensheim zusätzlich mit „E“ als Entlastungskommune gekennzeichnet. Die Stadt hat im November 2025 beschlossen, diese Funktion anzunehmen und beim Gewerbe statt 15 Hektar ein Kontingent von 20 Hektar zu beantragen. Die Abstimmungen sind klar dokumentiert: Die Annahme der Funktion als Entlastungskommune wurde mit 27 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen beschlossen. Auch das Siedlungsflächenkontingent von 22 Hektar und das beantragte Gewerbeflächenkontingent von 20 Hektar wurden mit 27 zu 15 Stimmen bei 0 Enthaltungen beschlossen. Der Änderungsantrag von CDU, SPD und FDP mit den konkret benannten Flächen erhielt 26 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung.

Die Rolle als Entlastungskommune betrifft dabei das Wohnen, nicht das Gewerbekontingent. Bei einer öffentlichen Bürgerversammlung habe ich bei Schweiger + Scholz konkret nachgefragt, welche zusätzliche Größenordnung diese Einstufung für Bensheim ungefähr bedeutet. Genannt wurden rund zehn Hektar zusätzlicher Spielraum beim Wohnen. Dieser Vergleichswert steht nicht als eigene Zahl in der Regionalplantabelle; dort ist für Bensheim der Gesamtwert von 22 Hektar ausgewiesen. Die mündliche Auskunft hilft aber dabei, die Größenordnung der zusätzlichen Entlastungsfunktion einzuordnen.

Wohnen: 22 Hektar Kontingent, 26,8 Hektar Auswahlkulisse

Für das Wohnen hat Bensheim sechs konkrete Flächen mit zusammen 26,8 Hektar als „Vorranggebiet Siedlung“ benannt. Diese 26,8 Hektar sind nicht noch einmal als eigener zusätzlicher Kontingentwert zu den 22 Hektar zu verstehen. Sie bilden vielmehr eine größere räumliche Auswahlkulisse. Der zusätzliche Spielraum, der sich aus der Funktion als Entlastungskommune ergeben kann, ist davon zu trennen und wurde bei der öffentlichen Veranstaltung mit rund zehn Hektar eingeordnet.

Wohnbau- und Siedlungsoptionen

Fläche Größe Beantragte Darstellung Einordnung
SP 1 Langwaden Nord 1,0 ha Vorranggebiet Siedlung konkrete Wohnbauoption
SP 2 Zeilbäume Auerbach 5,1 ha Vorranggebiet Siedlung konkrete Wohnbauoption
SP 3 Auerbach Berliner Ring 7,9 ha Vorranggebiet Siedlung konkrete Wohnbauoption
SP 4 Fehlheim Ost 5,0 ha Vorranggebiet Siedlung konkrete Wohnbauoption
SP 7 Zell, südlich Gronauer Straße 1,5 ha Vorranggebiet Siedlung konkrete Wohnbauoption
SP 8a Bensheim Süd 6,3 ha Vorranggebiet Siedlung konkrete Wohnbauoption
Summe der beantragten Siedlungsoptionen 26,8 ha räumlicher Auswahlpool innerhalb des 22-ha-Kontingents
SP 8b Bensheim Süd 12,7 ha Vorranggebiet Landwirtschaft vorerst keine Wohnbaufläche

Zusätzlich soll eine Bestandsfläche westlich des Auerbacher Bahnhofs regionalplanerisch als Siedlungsgebiet korrigiert werden. Eine Flächengröße wird dafür im Änderungsantrag nicht genannt.

SP 8b mit weiteren 12,7 Hektar gehört ausdrücklich nicht zu den 26,8 Hektar Wohnbauoptionen, sondern soll als Landwirtschaftsfläche gesichert bleiben. Auch bei den übrigen Flächen entsteht durch die Regionalplandarstellung noch kein Baurecht. Ob, wann und in welchem Umfang dort tatsächlich gebaut und versiegelt wird, wäre erst in weiteren Planungsverfahren zu entscheiden.

Gewerbe: 15 Hektar im Entwurf, 20 beantragt – und eine größere Flächenkulisse

Beim Gewerbe sieht der Regionalplanentwurf für Bensheim 15 Hektar vor; die Stadt beantragt 20 Hektar. Gleichzeitig benennt Bensheim neun Flächen mit zusammen 64,3 Hektar. Davon sollen 41,9 Hektar als Vorranggebiet Industrie und Gewerbe dargestellt werden. Die übrigen 22,4 Hektar bleiben in der Bensheimer Aufstellung landwirtschaftlich eingeordnet und sind damit gerade nicht als aktuelle Gewerbevorrangflächen beantragt.

Gewerbliche Entwicklungsoptionen

Fläche Größe Beantragte Darstellung Einordnung
GP 1 Berliner Ring Nordwest 10,6 ha Vorranggebiet Industrie und Gewerbe konkrete Gewerbeoption
GP 2 Hartbrücke West 2,5 ha Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft langfristige Option, noch keine Gewerbedarstellung
GP 3 Hartbrücke Nord 5,3 ha Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft langfristige Option, noch keine Gewerbedarstellung
GP 4a und 4b südlich Schwanheimer Straße 12,6 ha Vorranggebiet Industrie und Gewerbe konkrete Gewerbeoption
GP 5 „Stubenwald III“ 14,4 ha Vorranggebiet Industrie und Gewerbe interkommunale Entwicklung mit Lorsch
GP 6 westlich Robert-Bosch-Straße 11,7 ha Vorranggebiet Landwirtschaft vorerst zurückgestellt
GP 7 nördlich Robert-Bosch-Straße 2,0 ha Vorranggebiet Industrie und Gewerbe konkrete Gewerbeoption
GP 8 östlich Ampèrestraße 2,3 ha Vorranggebiet Industrie und Gewerbe restlicher Bereich als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft
GP 9 westlich Berliner Ring 2,9 ha Vorranggebiet Landwirtschaft vorerst zurückgestellt
Davon beantragte Vorranggebiete Industrie und Gewerbe 41,9 ha räumlicher Auswahlpool bei einem beantragten regulären Kontingent von 20 ha
Gesamte ausdrücklich benannte Flächenkulisse 64,3 ha einschließlich landwirtschaftlich eingeordneter Optionen

Die nicht bezifferte Restfläche von GP 8 ist in der Summe von 64,3 Hektar nicht zusätzlich enthalten.

Die drei Ebenen auf einen Blick

Ebene Wohnen Gewerbe
Regionalplanentwurf 2025 22 ha, Kennzeichnung „E“ als Entlastungskommune 15 ha Kontingent
Bensheimer Beschluss / Stellungnahme 22 ha werden akzeptiert bzw. beantragt 20 ha statt 15 ha beantragt
Räumliche Auswahlkulisse 26,8 ha als Vorranggebiet Siedlung benannte Optionen 41,9 ha als Industrie und Gewerbe benannte Optionen; 64,3 ha gesamte ausdrücklich aufgeführte Gewerbe-Flächenkulisse einschließlich landwirtschaftlich eingeordneter Flächen

Einfach gesagt: Der Regionalplan funktioniert ein bisschen wie eine Auswahlkarte. Bensheim kann mehrere mögliche Flächen benennen, damit später nicht alles von einem einzigen Standort abhängt. Beim Gewerbe hat die Stadt insgesamt 64,3 Hektar solcher möglichen Entwicklungsflächen aufgeführt. Davon sollen 41,9 Hektar im Regionalplan konkret als mögliche Industrie- und Gewerbeflächen vorgesehen werden. Das bedeutet aber nicht, dass diese 41,9 Hektar auch komplett bebaut werden dürfen. Der Regionalplanentwurf sieht für Bensheim regulär 15 Hektar neue Gewerbefläche vor, die Stadt möchte daraus 20 Hektar machen. Vereinfacht gesagt: Es können mehr Flächen als mögliche Standorte auf der Karte stehen, als später tatsächlich entwickelt werden dürfen. Bei „Stubenwald III“ kommt allerdings noch eine besondere interkommunale Regel hinzu – dazu später mehr.

Stand August 2026 befindet sich der neue Regionalplan weiterhin im Aufstellungsverfahren. Bis zu seinem Inkrafttreten gilt der Regionalplan Südhessen 2010. Auch eine spätere Darstellung im neuen Regionalplan ersetzt weder Bebauungsplan noch Umweltprüfung, Erschließung oder weitere kommunale Entscheidungen. Trotzdem wird mit dem Regionalplan festgelegt, welche Entwicklungsmöglichkeiten für die kommenden Jahre grundsätzlich offenstehen sollen.

Was mit „Stubenwald III“ gemeint ist

Offiziell geht es um das „Interkommunale Gewerbegebiet Bensheim–Lorsch“. Der Begriff „Stubenwald III“ wird in der öffentlichen Debatte häufig verwendet und taucht auch in Bensheimer Unterlagen als Bezeichnung der Flächenoption GP 5 auf. Ein rechtskräftig ausgewiesenes Gewerbegebiet dieses Namens gibt es bislang nicht. Die Bensheimer Stadtverordnetenversammlung hat im Februar 2026 der gemeinsamen Entwicklung mit Lorsch, einer Verwaltungsvereinbarung und der gemeinsamen Beantragung eines Zielabweichungsverfahrens zugestimmt. Das schafft noch kein Baurecht. Eine Zielabweichung würde zunächst nur den raumordnerischen Weg für weitere Planungsschritte öffnen.

Für das konkret diskutierte interkommunale Vorhaben wird eine Gesamtgröße von rund 21 Hektar genannt, davon ungefähr 11 Hektar auf Bensheimer und 10 Hektar auf Lorscher Gemarkung. Im Entwurf der Bensheimer Stellungnahme zum Regionalplan wird GP 5 dagegen mit 14,4 Hektar geführt. Die Werte sind damit nicht deckungsgleich. Aus den bislang ausgewerteten öffentlich zugänglichen Unterlagen lässt sich ihre geometrische beziehungsweise planerische Beziehung zueinander nicht eindeutig ableiten; sie sollten deshalb nicht miteinander verrechnet werden. Für die weitere Debatte ist diese Unterscheidung wichtig. Wer über Flächenbedarf, Ansiedlungen, Kosten und Gewerbesteuer spricht, sollte klar trennen zwischen der rund 21 Hektar großen gemeinsamen Projektfläche, dem Bensheimer Anteil daran und der 14,4-Hektar-Flächenoption GP 5 im Regionalplanverfahren.

Wo ist die belastbare Bilanz des Bestands?

Die Stadt hat durchaus untersuchen lassen, wo Bensheim sich künftig entwickeln könnte. Das Büro Schweiger + Scholz hat mögliche neue Wohn- und Gewerbeflächen bewertet, Flächensteckbriefe erstellt und eine Priorisierung vorgeschlagen. In den von mir bislang ausgewerteten öffentlich zugänglichen Unterlagen finde ich keine vollständige und nachvollziehbare Bilanz der bereits bebauten gewerblichen Flächen. Genau auf einer solchen Bilanz müsste die Aussage beruhen, Innenentwicklungs- und Konversionspotenziale seien „nahezu aufgebraucht“.

Welche Betriebsgebäude stehen leer? Welche Grundstücke werden nur teilweise genutzt? Wo gibt es brachgefallene Standorte, große ebenerdige Parkplätze, Lagerflächen oder Erweiterungsmöglichkeiten auf bestehenden Betriebsgeländen? Welche Flächen sind planungsrechtlich nutzbar, aber derzeit nicht verfügbar? Und bei welchen Standorten sprechen Altlasten, Zuschnitt, Verkehr oder benachbarte Nutzungen tatsächlich gegen eine Entwicklung? Diese Unterschiede sind wichtig. „Nicht vorhanden“, „ungeeignet“, „aufwendig zu entwickeln“ und „der Eigentümer will momentan nicht“ sind vier verschiedene Befunde. In einer politischen Debatte dürfen sie nicht unter dem gemeinsamen Etikett „ausgeschöpft“ verschwinden.

Innenentwicklung kann mühsam sein. Sie braucht Eigentümergespräche, Bodenordnung, Altlastenuntersuchungen, kommunalen Zwischenerwerb und manchmal auch Jahre Geduld. Nur: Wenn „Innen vor Außen“ ernst gemeint ist, dann beginnt die eigentliche Arbeit genau dort. Schon im Beitrag zu Leerstand und Flächenverbrauch ging es um dieses Grundproblem. Neue Flächen am Stadtrand wirken oft einfacher, weil dort nicht erst komplizierte Strukturen gelöst werden müssen. Dafür entstehen neue Straßen, Leitungen und dauerhafte Unterhaltungspflichten, während im Bestand Infrastruktur bereits vorhanden ist.

Leitfrage: Auf welcher öffentlich überprüfbaren Bestands- und Aktivierungsbilanz beruht die Aussage, Bensheims gewerbliche Innenentwicklungs- und Konversionspotenziale seien nahezu ausgeschöpft?

330 Anfragen sind keine Begründung

Die Bensheimer Vorlage nennt rund 330 Gewerbeflächenanfragen zwischen 2019 und 2024 mit einem zusammengerechneten Flächenwunsch von etwa 650 Hektar. Das ist eine große Zahl. Sie zeigt, dass Bensheim als Standort gefragt ist und dass die Wirtschaftsförderung mehr Anfragen erhält, als sie bedienen kann. Die Zahl sagt aber noch nicht, wie belastbar der dahinterstehende Bedarf tatsächlich ist. Aus der veröffentlichten Gesamtsumme geht nicht hervor, wie viele Anfragen bis heute aktuell sind, wie verbindlich sie waren, welche Flächengrößen tatsächlich weiterverfolgt wurden und bei wie vielen Vorhaben das fehlende Grundstück ausschlaggebend war. Genau diese Informationen wären nötig, um aus einer großen Nachfragesumme einen konkreten zusätzlichen Flächenbedarf abzuleiten.

Deshalb wäre eine anonymisierte Auswertung sinnvoll: Wie viele Anfragen sind heute noch aktuell? Wie viele wurden ernsthaft weiterverfolgt? Wie viele stammen von Unternehmen aus Bensheim oder Lorsch? Um welche Branchen und Größenordnungen geht es? Wie viele Arbeitsplätze sollen gesichert oder geschaffen werden? Und bei wie vielen Vorhaben war die fehlende Fläche wirklich der ausschlaggebende Punkt? 650 Hektar addierte Flächenwünsche erklären eine Nachfrage. Sie erklären noch nicht, warum gerade diese rund 21 Hektar gebraucht werden.

Wofür soll der reguläre Entwicklungsrahmen genutzt werden?

Die Flächenaufstellungen zeigen, dass Bensheim nicht nur über einen möglichen Standort diskutiert. Die Stadt möchte bei Wohnen und Gewerbe räumlich mehr Optionen sichern, als innerhalb der jeweiligen Kontingente gleichzeitig genutzt werden können. Gerade deshalb muss die Reihenfolge erkennbar sein. Welche Flächen sollen innerhalb des beantragten 20-Hektar-Rahmens tatsächlich zuerst entwickelt werden? Welche Bedarfe sollen dort gedeckt werden? Welche Standorte eignen sich für Erweiterungen bestehender Unternehmen? Welche Optionen wurden wegen Verkehr, Wasser, Klima oder Wirtschaftlichkeit zurückgestellt?

Was bislang fehlt, ist die Verbindung zwischen der Flächenliste und einer klaren wirtschaftlichen Strategie. Soll vor allem produzierendes Gewerbe gehalten werden? Geht es um Handwerk, Technologie, Dienstleistungen oder Neuansiedlungen? Welche Wertschöpfung und welche Zahl an Arbeitsplätzen pro Hektar werden angestrebt? Gibt es Grenzen für besonders flächenintensive Lager- oder Logistiknutzungen? Der Regionalplan eröffnet Möglichkeiten. Er verpflichtet Bensheim aber nicht, sie vollständig auszuschöpfen. Umso wichtiger ist die Frage, was die Stadt mit diesem Spielraum konkret vorhat.

Welcher zusätzliche Bedarf rechtfertigt „Stubenwald III“?

Hier liegt die Besonderheit der interkommunalen Konstruktion. Zunächst gilt: Die 14,4 Hektar von GP 5 sind bereits in Bensheims 41,9 Hektar großer Gewerbe-Auswahlkulisse und damit auch in den 64,3 Hektar der gesamten aufgeführten Gewerbe-Flächenkulisse enthalten. Diese Zahlen dürfen also nicht noch einmal addiert werden. Für das konkrete gemeinsame Projekt mit Lorsch wird dagegen mit rund 21 Hektar Gesamtfläche gerechnet, grob verteilt auf 11 Hektar Bensheim und 10 Hektar Lorsch. Und genau hier wird die Anrechnungsregel des Regionalplanentwurfs wichtig.

Bei einem normalen, allein von Bensheim entwickelten neuen Gewerbegebiet würde die tatsächlich in Anspruch genommene Fläche grundsätzlich gegen das Bensheimer Gewerbekontingent gerechnet. Für interkommunale Baugebiete sieht der Regionalplanentwurf jedoch ausdrücklich eine Privilegierung vor: Bei gemeinsam entwickelten Gebieten soll eine auch anteilige Anrechnung auf die jeweiligen Tabellenwerte unterbleiben. Für Bensheim bedeutet das vereinfacht: Sollten die beantragten 20 Hektar reguläres Gewerbekontingent bestätigt werden, müssten die ungefähr 11 Hektar des Bensheimer Anteils am interkommunalen Gebiet nach der vorgesehenen Sonderregel nicht zwingend Hektar für Hektar von diesen 20 Hektar abgezogen werden. Je nach konkreter Anwendung kann die Regel damit zusätzlichen Entwicklungsspielraum schaffen. Die Begründung des Regionalplanentwurfs begrenzt die Privilegierung ausdrücklich: Die Nichtanrechnung soll bei keiner beteiligten Kommune dazu führen, dass ihr Kontingent mehr als unwesentlich überschritten wird. Wie diese Grenze beim konkreten Verhältnis von ungefähr 11 Hektar Bensheim und 10 Hektar Lorsch angewendet würde, ist für die politische Debatte deshalb eine entscheidende offene Frage.

Leitfrage: Wenn Bensheim bereits 20 Hektar reguläres Gewerbekontingent beantragt, wie viel zusätzlicher Entwicklungsspielraum entsteht durch die interkommunale Sonderregel tatsächlich – und welcher zusätzliche konkrete Bedarf rechtfertigt ihn?

Die Klimafrage endet nicht am Marktplatz

Über Hitze wird meist dort gesprochen, wo sie unmittelbar zu spüren ist: auf dem Marktplatz, in der Fußgängerzone oder auf anderen stark versiegelten Plätzen. Dort braucht es mehr Schatten, Grün, Wasser und entsiegelte Flächen. Das Stadtklima entscheidet sich aber nicht allein in der Innenstadt. Auch Freiräume am Stadtrand gehören zum Klima- und Wasserhaushalt. Unversiegelte Böden nehmen Niederschläge auf, ermöglichen Versickerung und Verdunstung und speichern weniger Wärme als großflächig befestigte Bereiche. Das Umweltbundesamt weist entsprechend darauf hin, dass Bodenversiegelung den natürlichen Wasserhaushalt verändert und die kühlende Verdunstung einschränkt. Die Stadt Bensheim hat Anfang 2025 eine Stadtklimaanalyse gestartet. Untersucht werden unter anderem Wärmebelastungen, Luftströmungen und klimatisch bedeutsame Flächen. Anfang 2026 wurde die Analyse weiterhin als laufendes Projekt geführt.

Genau darauf beruft sich die separate Stellungnahme des NABU Bensheim/Zwingenberg vom 28. November 2025. Dort wird ausdrücklich auf Ergebnisse einer Stadtklima-Analyse der Stadt Bensheim aus 2025 Bezug genommen. Für den Bereich, in dem die Städte Bensheim und Lorsch das interkommunale Gewerbegebiet verfolgen, wird daraus ein sehr hohes Risiko bei Starkregenereignissen mit hoher Tiefenausprägung angeführt. Zugleich verweist die Stellungnahme auf die Funktionen der Altneckarschlingen für Grundwasser, Boden, Natur und Naherholung. Der NABU-Kreisverband Bergstraße hat daneben eine eigene Stellungnahme zum Regionalplan abgegeben. Im Abschnitt Bensheim verweist der Kreisverband ausdrücklich auf die separate Stellungnahme des NABU Bensheim/Zwingenberg und schließt sich dieser vollinhaltlich an. Die detaillierten Aussagen zu den Bensheimer Flächen stammen damit aus der eigenständigen Stellungnahme der Ortsgruppe und sind zugleich Bestandteil der Gesamtposition des Kreisverbands.

Leitfrage: Welche Bedeutung hat die Fläche für Versickerung, Grundwasser, Starkregenvorsorge und das lokale Klima – und wie verändern sich diese Funktionen durch eine Bebauung?

Und wann ist eigentlich genug?

Diese Frage richtet sich nicht nur an „Stubenwald III“. Bensheim wird in den kommenden Jahren Wohnraum brauchen, Unternehmen werden Erweiterungsflächen suchen und manches neue Baugebiet wird sich gut begründen lassen. Es geht deshalb nicht um ein pauschales Nein zu Wohnungsbau oder wirtschaftlicher Entwicklung. Schon der Regionalplanentwurf eröffnet Bensheim einen erheblichen Entwicklungsrahmen. Die Stadt möchte diesen beim Gewerbe noch erweitern und zugleich zusätzliche räumliche Optionen für spätere Entscheidungen sichern. Jede einzelne Fläche kann dabei irgendwann mit einem konkreten Bedarf begründet werden. In der Summe stellt sich trotzdem die Frage, welche Grenze Bensheim seiner Außenentwicklung setzen will.

Genau darin liegt das grundsätzliche Problem: Wenn jede neue Fläche immer nur einzeln betrachtet wird, findet sich fast immer ein Argument für ihre Bebauung. Was dabei leicht aus dem Blick gerät, ist die Gesamtwirkung. Wie viel freier Raum soll zwischen den Siedlungen erhalten bleiben? Welche Flächen sind für Wasser, Klima, Landwirtschaft, Natur und Naherholung dauerhaft unverzichtbar? Und welche Gesamtmenge zusätzlicher Versiegelung hält Bensheim bis 2045 überhaupt noch für vertretbar? Eine Stadt kann ihre Grenze nicht erst dann definieren, wenn kaum noch zusammenhängende Freiflächen übrig sind. Die ehrliche Antwort auf die Frage „Wann ist genug?“ darf deshalb nicht lauten: irgendwann später – oder erst dann, wenn nichts mehr da ist. Auf Bundesebene gilt das politische Ziel, die zusätzliche Flächeninanspruchnahme bis 2030 deutlich zu senken und bis 2050 eine Flächenkreislaufwirtschaft mit netto null neuer Flächeninanspruchnahme zu erreichen. Das ist keine unmittelbar verbindliche Hektargrenze für Bensheim. Es macht aber deutlich, dass Außenentwicklung nicht unbegrenzt fortgeschrieben werden kann.

Leitfrage: Welche Freiräume und klimatisch wichtigen Flächen sollen in Bensheim dauerhaft unbebaut bleiben – und welche Gesamtmenge zusätzlicher Versiegelung hält die Stadt bis 2045 für vertretbar?

Ein konkreter Erweiterungsbedarf bestehender Unternehmen muss selbstverständlich ernst genommen werden. Er rechtfertigt aber nicht automatisch ein neues Gewerbegebiet dieser Größenordnung. Entscheidend wäre, wie viele Betriebe tatsächlich Fläche benötigen, in welcher Größenordnung und bis wann – und welche Alternativen geprüft wurden. Hinzu kommt ein weiterer Effekt: Zieht ein bestehendes Unternehmen aus einem vorhandenen Gewerbegebiet auf eine neue Außenfläche, entsteht nicht automatisch zusätzliche Wertschöpfung. Am bisherigen Standort kann vielmehr die nächste Brache entstehen, während am neuen Standort zusätzliche Straßen, Kanäle und Leitungen geschaffen werden müssen. Deshalb gehört zu einer solchen Verlagerungsstrategie immer auch die Frage, was anschließend mit dem bisherigen Standort geschieht.

Wo ist die wirtschaftliche Vergleichsrechnung?

Erforderlich ist ein Vergleich der realistischen Möglichkeiten: Bestandsflächen aktivieren, eine reguläre Fläche aus dem Regionalplan entwickeln, für konkrete Unternehmen kleiner oder abschnittsweise planen – oder das gesamte interkommunale Gebiet erschließen.

Dabei reicht es nicht, Grundstückserlöse und mögliche Gewerbesteuer zu nennen. Auf die andere Seite gehören Grunderwerb, Planung, Gutachten, Straßen, Verkehrsanbindung, Kanalisation, Regenwassermanagement, Wasser- und Energieversorgung, Ausgleich, Zinsen und der spätere Unterhalt. Hinzu kommen Risiken: Baukostensteigerungen, Verzögerungen, eine nur teilweise Vermarktung, schwankende Gewerbesteuer und mögliche Leerstände an den bisherigen Standorten. Grundstücksverkäufe bringen einmalig Geld. Straßen, Kanäle und technische Anlagen bleiben jahrzehntelang. Entscheidend ist deshalb nicht, ob das Gebiet Einnahmen erzeugt, sondern welcher Nettoeffekt nach allen Kosten und Risiken übrig bleibt.

Auch „interkommunal“ ist noch kein Gütesiegel für Wirtschaftlichkeit. Es muss klar sein, wer Planung und Erschließung bezahlt, wie Grundstückserlöse und Gewerbesteuer verteilt werden, wer die spätere Unterhaltung übernimmt und wie beide Städte das Risiko einer verzögerten Vermarktung teilen. Dass bei einer frühen Grundsatzentscheidung noch nicht jede Zahl vorliegt, ist normal. Problematisch wird es erst, wenn die grundsätzliche wirtschaftliche Notwendigkeit bereits als gesetzt behandelt wird, obwohl der belastbare Vergleich erst später erfolgen soll.

Bensheim gerät mit den eigenen Argumenten in Erklärungsnot

Bis ein neuer Regionalplan in Kraft tritt, gilt weiterhin der Regionalplan Südhessen 2010. Die Fläche liegt dort im Regionalen Grünzug. Das ist keine unverbindliche Empfehlung, sondern eine regionalplanerische Schutzentscheidung. Sie soll zusammenhängende Freiräume sichern und unter anderem Wasserhaushalt, Klima und Naherholung schützen. Eine Zielabweichung ist zwar möglich. Aber gerade deshalb muss nachvollziehbar begründet werden, warum ausgerechnet dieser geschützte Freiraum für ein Gewerbegebiet in Anspruch genommen werden soll.

Die Naturschutzverbände verweisen für den Bereich auf Boden- und Wasserfunktionen, Versickerung und Grundwasser, Starkregenvorsorge, Natur und Naherholung. Brisant wird das, weil Bensheim in seinem eigenen Entwurf der Stellungnahme zum Regionalplan ganz ähnliche Maßstäbe formuliert. Die Stadt schreibt, dass Freiräume mit ihren ökologischen, ökonomischen und sozialen Funktionen langfristig gesichert und weiterentwickelt werden sollen. Klima und insbesondere Stadtklima sollen bei künftigen Planungsentscheidungen „mit hohem Gewicht“ berücksichtigt werden. Beim Wasser heißt es ausdrücklich, der natürliche Wasserhaushalt solle durch Oberflächengewässer sowie Gebiete für Grund- und Hochwasserschutz gesichert werden.

Noch deutlicher wird der Widerspruch beim Regionalen Grünzug selbst. Bensheim nennt als dessen Ziele ausdrücklich die Vermeidung des Zusammenwachsens von Orten und die Freihaltung von Naherholungsräumen. Gleichzeitig hält die Verwaltung fest, dass für Eingriffe notwendige Tauschflächen im gesamten Bensheimer Stadtgebiet „kaum mehr zur Verfügung stehen“. Genau deshalb möchte die Stadt an anderer Stelle sogar Reserven erhalten, damit für heute noch nicht absehbare künftige Entwicklungen überhaupt noch Tauschflächen vorhanden bleiben.

Das ist mit „Stubenwald III“ nur schwer widerspruchsfrei zusammenzubringen. Wer selbst Freiräume langfristig sichern will, Klima und Stadtklima ein hohes Gewicht zuschreibt, Grund- und Hochwasserschutz betont und gleichzeitig vor knapp werdenden Tauschflächen warnt, muss besonders gut erklären, warum ausgerechnet ein bislang unbebauter Freiraum mit genau diesen Konflikten zusätzlich für Gewerbe geöffnet werden soll. Der allgemeine Hinweis auf Gewerbeflächenbedarf reicht dafür nicht.

Leitfrage: Warum soll Bensheim ausgerechnet hier eine Ausnahme verfolgen, obwohl der Entwurf der eigenen Stellungnahme diese Schutzmaßstäbe selbst wiedergibt und die Stadt zugleich vor knapp werdenden Tauschflächen warnt?

Welche Antworten vor der nächsten Entscheidung fehlen

Am Ende bleiben mehrere Punkte, die vor der nächsten Entscheidung beantwortet sein sollten.

Offene Punkte vor der nächsten Entscheidung

  1. Welche gewerblichen Brachen, Leerstände und untergenutzten Grundstücke gibt es – und warum sind sie nicht oder nur eingeschränkt nutzbar?
  2. Was hat die Stadt konkret unternommen, um diese Bestandsflächen zu mobilisieren?
  3. Welche Standorte sollen innerhalb des beantragten 20-Hektar-Gewerbekontingents tatsächlich entwickelt werden und wofür?
  4. Wie werden das reguläre Gewerbekontingent und die besondere Anrechnung des interkommunalen Gebiets konkret miteinander verrechnet?
  5. Wie viele Bestandsunternehmen benötigen aktuell welche Flächengröße?
  6. Warum reichen bestehende Flächen, die anderen von Bensheim für den neuen Regionalplan beantragten Gewerbestandorte oder kleinere Lösungen nicht aus?
  7. Welche Variante ist nach Erschließung, Finanzierung, Folgekosten und Risiken langfristig wirtschaftlich am sinnvollsten?
  8. Welche Freiräume und klimatisch wichtigen Flächen sollen dauerhaft unbebaut bleiben, und welche Gesamtmenge zusätzlicher Versiegelung hält die Stadt bis 2045 für vertretbar?
  9. Welche besonderen Gründe rechtfertigen schließlich die Abweichung vom Regionalen Grünzug für genau diesen Standort?

Die Stadtverwaltung vertritt die Auffassung, dass die gewerblichen Innenentwicklungs- und Konversionspotenziale nahezu ausgeschöpft seien. Gleichzeitig akzeptiert Bensheim im Regionalplanentwurf die Rolle als Entlastungskommune mit 22 Hektar Siedlungskontingent, beantragt beim Gewerbe 20 statt 15 Hektar und möchte zugleich einen größeren räumlichen Auswahlpool sichern. „Stubenwald III“ ist Teil dieser Gewerbekulisse, soll aber zusätzlich von der besonderen Regel für interkommunale Gebiete profitieren.

Unter diesen Voraussetzungen überzeugt das Vorhaben nicht. Die Kritik hängt dabei nicht allein am fehlenden Bedarfsnachweis. Auch ein konkreter zusätzlicher Flächenbedarf beantwortet noch nicht die Standortfrage: Warum soll dafür ausgerechnet ein bislang unbebauter Freiraum im Regionalen Grünzug in Anspruch genommen werden, obwohl Bensheim bereits andere Bestands- und Entwicklungsoptionen hat? Der Regionale Grünzug ist dabei nicht nur eine formale Hürde, sondern ein eigenständiges Argument für den Erhalt der Fläche.

Das ist kein Plädoyer für Stillstand. Bensheim möchte sich im neuen Regionalplan erhebliche Entwicklungsspielräume für Wohnen und Gewerbe sichern. Die Prüfung in diesem Beitrag führt deshalb zu einer klaren Reihenfolge: den Bestand offenlegen, den beantragten und im Regionalplanentwurf vorgesehenen Entwicklungsrahmen nachvollziehbar priorisieren und den zusätzlichen Bedarf konkret benennen. Für „Stubenwald III“ reicht die bisherige Begründung nicht aus; zugleich sprechen der unbebaute Freiraum und der Regionale Grünzug gegen die Inanspruchnahme dieses Standorts.

Quellen, Dokumente und weiterführende Beiträge

Entwurf / Vorentwurf des Regionalplans Südhessen 2025
Offizieller Textteil des laufenden Regionalplanverfahrens. Enthält unter anderem die Tabellenwerte für Siedlung und Gewerbe, die Funktion der Entlastungskommunen sowie die Regeln zur interkommunalen Zusammenarbeit.
Regionalplanentwurf als PDF öffnen

Stadt Bensheim: Entwurf der Stellungnahme zum Regionalplan
Verwaltungsvorlage vom Oktober 2025 mit Begründungen zu Innenentwicklung, Gewerbeflächenbedarf, Entlastungskommune, Flächenkontingenten und der Option einer interkommunalen Entwicklung im Stubenwald.
Bensheimer Vorlage als PDF öffnen

Regierungspräsidium Darmstadt: Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen
Offizielle Seite zum aktuellen Stand des Verfahrens. Bis der neue Plan in Kraft tritt, bleibt der Regionalplan Südhessen 2010 gültig.
Aktuellen Verfahrensstand öffnen

Regionalplan Südhessen 2010
Der derzeit weiterhin rechtsverbindliche Regionalplan mit den Zielen für Regionale Grünzüge und den übrigen raumordnerischen Festlegungen.
Regionalplan 2010 als PDF öffnen

§ 6 Raumordnungsgesetz
Bundesrechtliche Grundlage für Zielabweichungsverfahren.
Gesetzestext öffnen

Stadt Bensheim: Stadtklimaanalyse
Informationen zum Untersuchungsauftrag, mit dem unter anderem Wärmebelastungen, Luftströmungen und klimaökologisch bedeutsame Räume im Stadtgebiet analysiert werden sollen.
Informationen der Stadt öffnen

NABU-Kreisverband Bergstraße: eigene Stellungnahme zum Regionalplan
Eigenständige Stellungnahme des Kreisverbands vom 12. Dezember 2025. Im Abschnitt Bensheim verweist der Kreisverband ausdrücklich auf die separate Stellungnahme des NABU Bensheim/Zwingenberg und schließt sich ihr vollinhaltlich an.
Stellungnahme des Kreisverbands als PDF öffnen

NABU Bergstraße: Dokumentation zum interkommunalen Gewerbegebiet
Zusammenstellung der naturschutzfachlichen Argumente und Informationen zum Vorhaben Bensheim–Lorsch.
Dokumentation öffnen

Umweltbundesamt: Bodenversiegelung
Fachinformationen zu den Auswirkungen versiegelter Böden auf Versickerung, Wasserhaushalt, Verdunstung und lokales Klima.
Fachinformationen öffnen

Umweltbundesamt: Landschaftswasserhaushalt stabilisieren
Einordnung zu Grundwasserneubildung, Wasserrückhalt, Starkregen und klimaangepasstem Umgang mit Niederschlagswasser.
Fachbeitrag öffnen

Umweltbundesamt: Von der Außen- zur Innenentwicklung
Hintergrund zu Folgekosten der Siedlungsentwicklung und zum Vorrang einer effizienteren Nutzung bestehender Strukturen.
Publikation als PDF öffnen

Umweltbundesamt: Regional abgestimmte Entwicklung von Gewerbeflächen
Fachbroschüre zur interkommunalen und regional abgestimmten Gewerbeflächenentwicklung sowie zu Möglichkeiten der Flächenkonsolidierung.
Publikation als PDF öffnen

Umweltbundesamt: Flächensparen und Flächenkreislaufwirtschaft
Einordnung der bundespolitischen Ziele zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und zur langfristigen Flächenkreislaufwirtschaft.
Informationen öffnen

Anfrage zu Klimazielen und CO₂-Bilanz bei „Stubenwald III“
Anfrage der Grünen und Antworten der Bensheimer Verwaltung aus dem Jahr 2026 zu Klimazielen, Planungsstand und noch ausstehenden Bewertungen.
Anfrage und Antworten als PDF öffnen

Weiterführender Kleinstadtheld-Beitrag: Leerstand und Flächenverbrauch
Hintergrund zur Innenentwicklung, zur Aktivierung bestehender Flächen und zu den Folgekosten neuer Außenentwicklung.
Beitrag öffnen

Weiterführender Kleinstadtheld-Beitrag: Regionalplan Südhessen
Einordnung der Rolle Bensheims als Entlastungskommune und der Funktionsweise von Kontingenten und Regionalplanung.
Beitrag öffnen

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Zuletzt aktualisiert am 14. August 2026

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