Bensheim & Umgebung

Bensheims nächste Entscheidungen: Millionen für Kitas, neue Gebühren, Baumschutz und die Zukunft der Stadt

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ZUM BEITRAG

Millioneninvestitionen in Kitas, steigende Gebühren, die angespannte Haushaltslage und neue Regeln für den Baumschutz: Eine ausführliche Vorschau auf die Bensheimer Stadtverordnetenversammlung am 5. November 2026. Mit Hintergründen zu den Bauvorhaben in Schwanheim und Fehlheim, dem ehemaligen Bundeswehrdepot, der Stadtklimaanalyse, dem Mieterschutz und weiteren kommunalpolitischen Themen. Der Beitrag erklärt die wichtigsten Vorlagen, politischen Unterschiede und möglichen Auswirkungen für Bensheim.
2. November 2026
Zuletzt aktualisiert am 2. November 2026

Lesedauer: 25 Min.

Titelbild: Bensheim · © DALL-E3
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Am Donnerstag, 5. November 2026, kommt die Bensheimer Stadtverordnetenversammlung zu ihrer nächsten Sitzung zusammen. Die Tagesordnung ist umfangreich, aber hinter vielen eher technischen Überschriften stecken ziemlich konkrete Entscheidungen: ein Kita-Neubau für mehr als fünf Millionen Euro, steigende Abwasser- und Friedhofsgebühren, die Zukunft mehrerer Baugebiete, die Neufassung der Baumschutzsatzung und die Vorstellung des Haushalts 2027. Auch eine Obstwiese in Fehlheim, das ehemalige Bundeswehrdepot, der Schutz von Mietern und ein Erinnerungsort für Zivilcourage beschäftigen die Stadtpolitik.

Dabei lohnt es sich wieder, etwas genauer hinzusehen. Denn nicht alles, was am Donnerstag beraten wird, ist bereits eine fertige Entscheidung. Manche Vorlagen legt der Magistrat vor, andere Themen bringen die Fraktionen selbst auf die Tagesordnung. An mehreren Stellen sollen Änderungsanträge die ursprünglichen Vorschläge noch einmal deutlich verändern. Und bei manchen Themen wird zunächst überhaupt nichts beschlossen, sondern die Verwaltung soll Fragen beantworten. Besonders interessant wird es dort, wo aktuelle Planungen von früheren Beschlüssen abweichen. Denn Kommunalpolitik beginnt selten bei null – und endet noch seltener mit einer einzigen Sitzung.

Kommunalpolitik · 5. November 2026
Drei Zahlen, die diese Sitzung prägen
5,23 Mio. €
 
veranschlagte Gesamtkosten für den Neubau der Kindertagesstätte in Schwanheim
8,97 Mio. €
 
Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis des städtischen Jahresabschlusses 2025
70 cm
 
einheitlicher Mindeststammumfang, den CDU, SPD und FWG für den Baumschutz vorschlagen
Alle drei Zahlen stammen aus Beschlussvorlagen beziehungsweise Änderungsanträgen zur Sitzung. Sie beschreiben den Stand vor der Beratung und sind nicht mit bereits gefassten Beschlüssen vom 5. November gleichzusetzen. Quelle: Sitzungsunterlagen der Stadt Bensheim.

Der Haushalt 2027: Erst die Zahlen, dann die schwierigen Entscheidungen

Der finanzpolitisch wichtigste Tagesordnungspunkt ist zunächst einmal eine Vorstellung. Erster Stadtrat Frank Daum wird als Finanzdezernent den Entwurf für den städtischen Haushalt 2027 einbringen. Nach der Hessischen Gemeindeordnung ist dafür eine erste Lesung vorgesehen. Eine Aussprache über den Haushaltsentwurf findet an diesem Abend noch nicht statt. Die eigentlichen Beratungen folgen in den kommenden Wochen in den Ausschüssen, Ortsbeiräten und weiteren Gremien. Für den 17. Dezember ist die zweite Lesung in der Stadtverordnetenversammlung vorgesehen. Das klingt zunächst nach einem formalen Vorgang. Tatsächlich wird mit dem Haushalt aber festgelegt, wofür Bensheim im kommenden Jahr Geld ausgeben möchte, welche Investitionen finanzierbar sind und an welchen Stellen möglicherweise gespart werden muss.

Die Ausgangslage ist alles andere als einfach. In meinem Artikel vom 11. September zum Infrastruktur-Sondervermögen habe ich bereits ausführlich beschrieben, wie Bensheim die ersten 11,377 Millionen Euro aus den zusätzlichen Infrastrukturmitteln einsetzen möchte. Die Stadtverordneten stimmten der entsprechenden Vorlage am 17. September einstimmig zu. Das Geld soll unter anderem in Straßen, Sportanlagen, Photovoltaik und Kinderbetreuung fließen. Die Verwaltung verfolgt dabei vor allem das Ziel, ohnehin notwendige Investitionen zu finanzieren und dadurch den eigenen Haushalt zu entlasten. Das ist nachvollziehbar. Allerdings bedeutet zusätzliches Fördergeld nicht automatisch, dass eine Stadt finanziell wieder auf sicheren Beinen steht. Neue Einrichtungen müssen schließlich später unterhalten, Gebäude bewirtschaftet und Investitionen gegebenenfalls mit Eigenmitteln ergänzt werden.

3,7 Millionen Euro Minus – und dahinter steckt eine noch größere Zahl

Wie angespannt die Situation ist, zeigt der ebenfalls vorliegende Rechnungsabschluss für das Jahr 2025. Er weist einen Fehlbetrag von rund 3,7 Millionen Euro aus. Im ursprünglichen Haushaltsplan war noch ein Defizit von rund 21,6 Millionen Euro vorgesehen. Das tatsächliche Ergebnis liegt damit um etwa 17,9 Millionen Euro günstiger als zunächst geplant. Die Stadt führt die Abweichung unter anderem auf höhere Erträge und niedrigere Aufwendungen zurück; die angespannte Finanzlage bleibt dennoch bestehen. Die städtische Mitteilung zum Jahresabschluss erläutert diese Entwicklung. Das Minus von 3,7 Millionen Euro ist also zugleich deutlich geringer als erwartet und weiterhin eine erhebliche Summe. Allerdings lohnt es sich, die Zahlen genauer anzusehen. Das sogenannte ordentliche Ergebnis liegt bei minus 8,97 Millionen Euro. Dem steht ein positives außerordentliches Ergebnis von rund 5,27 Millionen Euro gegenüber. Zusammen ergibt sich der ausgewiesene Fehlbetrag von 3,70 Millionen Euro. Warum ist diese Unterscheidung wichtig? Das ordentliche Ergebnis umfasst im Wesentlichen die laufenden Erträge und Aufwendungen der Stadt. Dazu gehören beispielsweise Steuereinnahmen, Personalaufwendungen, Sachkosten und Abschreibungen. Das außerordentliche Ergebnis erfasst dagegen besondere Vorgänge außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsverlaufs.

Kommunale Finanzen · Jahresabschluss 2025
Warum aus fast neun Millionen Minus am Ende 3,7 Millionen werden
−8,97 Mio. €
 
ordentliches Ergebnis – laufende Erträge und Aufwendungen
+5,27 Mio. €
 
außerordentliches Ergebnis – besondere Erträge und Aufwendungen
−3,70 Mio. €
 
Gesamtergebnis des städtischen Jahresabschlusses
Die Ergebnisse im Größenvergleich
Ordentliches Minus
 
8,97 Mio. €
Außerordentliches Plus
 
5,27 Mio. €
Gesamtfehlbetrag
 
3,70 Mio. €
Die Balken zeigen die absoluten Beträge auf derselben Skala. Ein positives außerordentliches Ergebnis kann das Jahresdefizit verringern, bedeutet aber nicht automatisch, dass das laufende Verwaltungsgeschäft ausgeglichen ist. Quelle: Stadt Bensheim, Rechnungsabschluss 2025, Vorlage 0382/26.

Wenn ein erhebliches Minus im ordentlichen Ergebnis durch positive außerordentliche Erträge teilweise ausgeglichen wird, sieht die Gesamtrechnung besser aus. Daraus folgt aber noch nicht, dass die Stadt ihre laufenden Aufgaben dauerhaft aus ihren laufenden Einnahmen finanzieren kann. Die Verwaltung sieht vor, den Fehlbetrag mithilfe vorhandener Rücklagen auszugleichen. Das ist haushaltsrechtlich unter bestimmten Voraussetzungen möglich, beseitigt allerdings nicht automatisch die Ursachen des laufenden Defizits. Für die Bewertung der finanziellen Entwicklung ist deshalb gerade das ordentliche Ergebnis eine wichtige Kennzahl.

Interessant ist außerdem, dass der Jahresabschluss 2025 nicht innerhalb der vorgesehenen gesetzlichen Frist aufgestellt werden konnte. Die Verwaltung verweist auf anhaltende personelle Engpässe im Finanzbereich und zusätzliche Arbeiten bei der Umstellung des Buchführungsprogramms. Damit wird die Haushaltslage gleich in mehrfacher Hinsicht sichtbar: als finanzielles Problem, als Herausforderung für die Investitionsplanung und auch als Frage der Leistungsfähigkeit der Verwaltung. Die eigentlichen politischen Auseinandersetzungen über Einnahmen, Einsparungen und Prioritäten dürften deshalb erst mit den Haushaltsberatungen beginnen.

Abwasser wird teurer – Regenwasser dagegen etwas günstiger

Für viele Bensheimer Haushalte dürfte ein anderer Tagesordnungspunkt unmittelbar spürbar werden. Die Stadt muss ihre Abwassergebühren für die Jahre 2027 und 2028 neu festsetzen. Die Vorlage sieht vor, die Schmutzwassergebühr von derzeit 1,86 Euro auf 2,13 Euro je Kubikmeter zu erhöhen. Das entspricht einem Anstieg um rund 14,5 Prozent. Gleichzeitig soll die Niederschlagswassergebühr von 68 auf 62 Cent je Quadratmeter und Jahr sinken. Die beiden Gebühren werden getrennt erhoben: Bei Schmutzwasser richtet sich die Berechnung grundsätzlich nach dem Frischwasserverbrauch. Bei Niederschlagswasser geht es dagegen um befestigte und bebaute Flächen, von denen Regenwasser in die öffentliche Kanalisation gelangt.

Was bedeutet das konkret? Ein Beispiel: Ein Haushalt hat einen jährlichen Frischwasserverbrauch von 120 Kubikmetern und eine gebührenpflichtige Niederschlagswasserfläche von 100 Quadratmetern. Für das Schmutzwasser wären künftig 255,60 Euro statt bisher 223,20 Euro zu bezahlen. Das bedeutet 32,40 Euro mehr im Jahr. Die Niederschlagswassergebühr würde dagegen von 68 auf 62 Euro sinken, also sechs Euro weniger betragen. Unter dem Strich ergäbe sich in diesem Beispiel eine jährliche Mehrbelastung von 26,40 Euro. Natürlich hängt die tatsächliche Veränderung vom Wasserverbrauch und der jeweiligen Grundstückssituation ab. In Mehrfamilienhäusern spielt zusätzlich eine Rolle, wie die Kosten verteilt werden.

Gebührenvergleich · Vorschlag für 2027–2028
Was sich bei den Abwassergebühren ändert
Schmutzwasser je Kubikmeter
2,13 €
Bisher 1,86 €
Veränderung: +0,27 € beziehungsweise rund +14,5 %
Niederschlagswasser je m²/Jahr
0,62 €
Bisher 0,68 €
Veränderung: −0,06 € beziehungsweise rund −8,8 %
+32,40 €
 
mehr Schmutzwassergebühren bei 120 m³ Verbrauch
−6,00 €
 
weniger Niederschlagswassergebühren bei 100 m² Fläche
+26,40 €
 
Mehrbelastung pro Jahr im gewählten Beispiel
Rechenbeispiel, keine pauschale Mehrbelastung für jeden Haushalt. Maßgeblich sind Verbrauch, gebührenpflichtige Fläche und gegebenenfalls die Umlage der Kosten. Quelle: Stadt Bensheim, Vorlage 0371/26.

Die Gebühren sind keine frei festgelegten Einnahmequellen zur Sanierung des allgemeinen Stadthaushalts. Sie müssen auf einer entsprechenden Kostenkalkulation beruhen. Dabei sollen die Kosten der Abwasserbeseitigung gedeckt werden, ohne dass die Gebühren dauerhaft zu einer unzulässigen Überdeckung führen. Bei der zweijährigen Kalkulation müssen außerdem Über- und Unterdeckungen aus früheren Zeiträumen berücksichtigt werden. Die aktuelle Berechnung wurde von der Bensheimer Firma Eckermann & Krauß erstellt.

Noch ein zweiter Punkt ist interessant: Künftig soll die Stadt zur Überprüfung der versiegelten Grundstücksflächen auch Luftbilder verwenden können. Das sogenannte Versiegelungskataster bildet eine Grundlage für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr. Dazu können Grundstückseigentümer einen zeichnerischen Lageplan erhalten, dessen Angaben sie überprüfen und gegebenenfalls berichtigen müssen. Fehlen geeignete Informationen, soll die Stadt die gebührenpflichtigen Flächen schätzen können. Das ist kein Beschluss, künftig jedes Grundstück ständig aus der Luft zu überwachen. Es schafft aber ausdrücklich eine rechtliche Grundlage, Luftbildaufnahmen bei der Erstellung oder Aktualisierung des Katasters einzusetzen. Für Grundstückseigentümer könnte deshalb künftig noch wichtiger werden, welche Flächen tatsächlich befestigt sind und wohin das darauf anfallende Regenwasser abfließt.

Auch auf den Friedhöfen sollen Gebühren angepasst werden

Nicht ganz so alltäglich, aber finanziell ebenfalls bedeutsam ist die geplante Änderung der Friedhofsgebührenordnung. Die derzeitigen Gebühren wurden zuletzt im Juni 2024 angepasst. Nun liegt eine neue Kalkulation vor, auf deren Grundlage verschiedene Entgelte ab dem 1. Dezember 2026 verändert werden sollen. Neben den Gebühren steht auch eine Änderung der Friedhofsordnung selbst zur Entscheidung. Vorgesehen sind unter anderem Präzisierungen zur Beisetzung von Urnen und mehr Gestaltungsspielraum bei bestimmten Grabmalen und Rasengrabstätten. Die Stadt begründet die Gebührenanpassung unter anderem mit der Entwicklung der Kostendeckung. Im Jahr 2025 wurden nach der für die Gebührenkalkulation maßgeblichen Betrachtung des Kommunalabgabengesetzes rund 74 Prozent der Kosten durch entsprechende Erträge gedeckt. Bei einzelnen Positionen fallen die vorgesehenen Veränderungen erheblich aus.

So sollen beispielsweise die zusätzlichen Gebühren für bereits vorhandene Grabeinfassungen bei Reihengrabstätten von 260 auf 460 Euro steigen. Bei Familiendoppelgrabstätten sind künftig 870 statt 490 Euro vorgesehen. Wichtig ist dabei die genaue Unterscheidung: Diese Beträge betreffen die genannten Abtrennungen und sind nicht einfach mit den gesamten Kosten eines Grabes oder einer Bestattung gleichzusetzen. Auch verschiedene Verwaltungsgebühren werden angepasst. Die Genehmigung stehender Grabdenkmäler einschließlich der jährlichen Standsicherheitsprüfung soll beispielsweise künftig 160 statt 130 Euro kosten.

Hinter der Gebührenentwicklung steht ein grundsätzliches Problem vieler Kommunen. Friedhöfe verursachen laufende Kosten für Unterhaltung, Wege, Grünpflege, Gebäude und Personal. Gleichzeitig verändern sich Bestattungsformen und die Nachfrage nach bestimmten Grabarten. Wie viel davon über Gebühren finanziert werden soll und welcher Anteil bei der Allgemeinheit verbleibt, ist deshalb nicht nur eine rechnerische Frage. Für Betroffene können die konkreten Gebührenunterschiede allerdings erheblich sein, weshalb sich bei der endgültigen Neufassung ein genauer Blick auf die einzelnen Positionen lohnt.

5,23 Millionen Euro für eine neue Kita in Schwanheim

Eines der größten konkreten Bauvorhaben der Sitzung ist der Neubau einer Kindertagesstätte in Schwanheim. Das bisherige Kindergartengebäude in der Straße Auf der Hochzeit entspricht nach Darstellung der Verwaltung nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Eine Sanierung wird aus wirtschaftlichen Gründen nicht als nachhaltige Lösung angesehen. Stattdessen soll auf den Grundstücken Auf der Hochzeit 10 und 12 ein Neubau für insgesamt 50 Kinder entstehen. Geplant sind zwei Gruppen: eine altersgemischte Gruppe für Kinder ab zwei Jahren und eine weitere Gruppe für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt.

Interessant ist dabei ein Blick zurück. Im Bedarfsplan 2025/2026 war für Schwanheim noch von einer dreigruppigen Einrichtung und einem Baubeginn im Herbst 2026 die Rede. Der aktuelle Entwurf sieht nun zwei Gruppen vor. Das muss nicht automatisch bedeuten, dass Betreuungsmöglichkeiten gestrichen werden. Bedarfsprognosen, Alterszusammensetzung und Gruppenkonzepte können sich verändern. Die Entwicklung zeigt aber, wie wichtig aktuelle Kinderzahlen für langfristige Bauentscheidungen sind. Schließlich geht es um ein Gebäude, das über Jahrzehnte genutzt werden soll und dessen Größe erhebliche finanzielle Folgen hat.

Die neue Kita soll als eingeschossiges Gebäude in Holzbauweise entstehen. Vorgesehen sind unter anderem ein begrüntes Dach, eine Photovoltaikanlage, ein Batteriespeicher, Infrarot-Deckenheizungen und eine kombinierte mechanische und natürliche Lüftung. Auch eine aktive Klimatisierung der Aufenthaltsräume ist eingeplant. Das passt zu einem Thema, über das die Stadtverordneten erst im September entschieden haben: Für die bestehenden Bensheimer Kitas soll eine systematische Untersuchung zum Hitzeschutz erstellt werden. Dabei sollen ausdrücklich auch technische Kühlmöglichkeiten berücksichtigt werden. Beim Neubau in Schwanheim werden solche Überlegungen nun bereits in der Planung berücksichtigt.

Die Gruppenräume sind nach Nordosten ausgerichtet, um eine übermäßige Aufheizung durch Sonneneinstrahlung zu reduzieren. Hinzu kommen außenliegender Sonnenschutz und eine verstärkte Wärmedämmung. Technisch interessant ist die Entscheidung für Infrarot-Deckenheizungen anstelle einer wassergeführten Fußbodenheizung. Dadurch entfallen bestimmte Leitungen und technische Anlagen. Gleichzeitig stellt dieses Konzept höhere Anforderungen an die energetische Qualität der Gebäudehülle. Ob es über die gesamte Nutzungsdauer auch die wirtschaftlich günstigste Lösung darstellt, lässt sich aus der Projektvorlage allein nicht abschließend beurteilen. Dafür müssten unter anderem Investitionskosten, Strombedarf, Wartung und langfristige Betriebskosten miteinander verglichen werden. Die veranschlagten 5,23 Millionen Euro sollen haushalterisch über drei Jahre abgedeckt werden: 380.000 Euro wurden im Wirtschaftsplan 2025 für Planungsleistungen umgewidmet, 1,17 Millionen Euro sind 2026 für Abriss und Planung vorgesehen und weitere 3,68 Millionen Euro sollen 2027 bereitgestellt werden. Diese Aufteilung beschreibt zunächst die Haushaltsansätze, nicht die endgültige Höhe tatsächlich abgerufener Fördergelder.

Bauprojekt · Bensheim-Schwanheim
Die neue Kindertagesstätte auf einen Blick
50
 
geplante Betreuungsplätze in zwei Gruppen
673 m²
 
Brutto-Grundfläche des eingeschossigen Neubaus
5,23 Mio. €
 
veranschlagte Gesamtkosten einschließlich Abriss und Projektsteuerung
Zusammensetzung der geplanten Gesamtkosten
Baumaßnahme
 
4,90 Mio. €
Abriss
 
230.000 €
Projektsteuerung
 
100.000 €
Geplant sind Holzbauweise, Gründach, Photovoltaik, Batteriespeicher, Infrarotheizung und aktive Kühlung. Die Gesamtkosten entsprechen rechnerisch etwa 104.600 € je geplantem Betreuungsplatz. Das sind Investitionskosten und keine jährlichen Betriebskosten. Quelle: Projektvorlage 0314/26.

Vier Bäume, neue Spielbereiche – und ein Problem mit Mehlschwalben

Auch die Außenanlagen der neuen Kita sind bereits ausführlich geplant. Vorgesehen sind unter anderem ein Spielhügel mit Wasserspiel, eine Rutsche, Balanciermöglichkeiten, eine Rennstrecke für Dreiräder, eine Nestschaukel, Klettergeräte und ruhigere Bereiche zum Spielen und Entspannen. Vier vorhandene Laubbäume sollen in das neue Konzept integriert und erhalten werden. Neue Bäume und Hecken sollen zusätzliche Beschattung und eine klimaangepasste Gestaltung ermöglichen. Für die Entwässerung sind versickerungsfähiges Pflaster, Mulden und eine Rigole vorgesehen. Das ist gerade mit Blick auf zunehmende sommerliche Hitze und stärkere Niederschläge ein wichtiger Bestandteil der Planung.

Allerdings bringt der geplante Abriss auch ein artenschutzrechtliches Problem mit sich. An dem leer stehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Auf der Hochzeit 12, das ebenfalls für den Kita-Neubau vorgesehen ist, wurden vier Mehlschwalbennester festgestellt. Zwei davon sind beschädigt. Aufgrund der vorgefundenen Spuren geht das Fachgutachten davon aus, dass mindestens zwei, möglicherweise auch alle vier Nester während der vergangenen Brutzeit genutzt wurden. Da die Gebäude abgerissen werden sollen, müssen entsprechende Ersatzmaßnahmen umgesetzt werden. Das Gutachten empfiehlt vier künstliche Schwalben-Doppelnester an geeigneten Gebäuden. Als möglicher Standort wird die Bensheimer Kläranlage genannt. Die Nisthilfen sollen spätestens bis März 2027 angebracht werden, damit sie zur kommenden Brutsaison zur Verfügung stehen.

Solche vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen werden im Artenschutzrecht als CEF-Maßnahmen bezeichnet. Entscheidend ist, dass sie die ökologische Funktion der betroffenen Brutstätten ohne zeitliche Unterbrechung sichern: Der Ersatz muss spätestens zum Zeitpunkt des Abrisses funktionsfähig sein. Das bloße Anbringen künstlicher Nester reicht als Nachweis dafür nicht automatisch aus. Entweder müssen die Mehlschwalben die neuen Brutplätze bereits angenommen haben, oder ihre zeitnahe Besiedlung muss auf Grundlage fachlicher Erkenntnisse mit hoher Sicherheit zu erwarten sein. Die fachgerechte Herstellung muss kontrolliert werden; ob darüber hinaus ein begleitendes Monitoring erforderlich ist, hängt von der fachlichen Wirksamkeitsprognose und den behördlichen Vorgaben ab. Das Schwanheimer Gutachten empfiehlt zwar, die Ersatznester bis März 2027 anzubringen, beschreibt aber nicht näher, wie die Wirksamkeit der Maßnahme kontrolliert und abgesichert werden soll. Wichtig wird deshalb sein, wie die Eignung des endgültigen Standorts – beispielsweise an der Kläranlage – und der notwendige räumliche Zusammenhang zur bisherigen Brutstätte fachlich beurteilt werden. Ein verbindlicher Bauzeitenplan liegt ohnehin noch nicht vor. Zunächst muss der Bebauungsplan geändert werden, weil das vorgesehene Gebäude die bisher festgelegte überbaubare Grundstücksfläche überschreitet. Am Donnerstag stehen deshalb sowohl die Projektvorlage als auch die erforderlichen planungsrechtlichen Schritte zur Beratung.

Kita Schönberg: Warum ein alter Grundstücksvertrag plötzlich wichtig wird

Ein weiteres Kita-Projekt knüpft unmittelbar an die Berichterstattung zur September-Sitzung auf Kleinstadtheld an. Die Kindertagesstätte Schönberg/Wilmshausen soll im Jahr 2027 umfassend energetisch saniert und modernisiert werden. Bereits bei der Verteilung des Infrastruktur-Sondervermögens waren dafür 1,6 Millionen Euro vorgesehen. Nun geht es allerdings zunächst nicht um Dämmung, Fenster oder Heiztechnik, sondern um einen Erbbaurechtsvertrag. Das Grundstück gehört der evangelischen Kirchengemeinde Schönberg-Wilmshausen. Die Stadt besitzt daran ein Erbbaurecht mit einer ursprünglich vereinbarten Laufzeit von 50 Jahren.

Für die vorgesehene Förderung ist jedoch eine ausreichend lange vertragliche Absicherung erforderlich. Nach den genannten Förderbedingungen muss die Laufzeit mindestens 66 Jahre betragen. Deshalb soll das bestehende Erbbaurecht um 20 Jahre auf insgesamt 70 Jahre verlängert werden. Die Kirchengemeinde hat dieser Verlängerung bereits zugestimmt. Das ist ein gutes Beispiel dafür, warum große Investitionen oft an Voraussetzungen hängen, die zunächst kaum jemand auf dem Schirm hat. Ohne passende Grundstücksrechte kann ein baulich sinnvolles Projekt möglicherweise nicht in der vorgesehenen Weise gefördert werden. Nach Darstellung der Verwaltung könnte die energetische Sanierung vollständig über die vorgesehenen Fördermittel finanziert werden, ohne dass der Eigenbetrieb Kinderbetreuung dafür eigene Mittel aufbringen müsste.

Wie viele Kita-Plätze werden tatsächlich gebraucht?

Passend zu den beiden Bauvorhaben wollen CDU, SPD und FWG die Erfassung der Betreuungsbedarfe stärker systematisieren. Ihr gemeinsamer Antrag sieht vor, künftig zweimal jährlich die tatsächliche Belegung sämtlicher Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet darzustellen und mit den genehmigten Platzkapazitäten zu vergleichen. Vorgeschlagen werden der 1. März und der 1. September als feste Stichtage. Zusätzlich sollen Anmeldungen, erwartete Einschulungen und die Entwicklung einzelner Gruppen berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage möchte die Koalition Kennzahlen entwickeln lassen, beispielsweise zur Auslastung, Versorgung oder Unter- beziehungsweise Überdeckung von Betreuungsplätzen. Wo einzelne Gruppen dauerhaft unterbelegt sind, sollen trägerübergreifende Lösungen geprüft werden.

Dahinter steckt eine durchaus grundsätzliche Frage: Wie viele Plätze benötigt eine Stadt tatsächlich, an welchen Standorten und für welche Altersgruppen? Eine rechnerisch freie Kapazität bedeutet schließlich nicht automatisch, dass sie für jede Familie erreichbar oder passend ist. Umgekehrt können dauerhaft nicht ausgelastete Einrichtungen erhebliche Kosten verursachen. Der Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebs Kinderbetreuung zeigt die finanzielle Dimension. Der städtische Verlustausgleich lag bei rund 17,27 Millionen Euro und damit um etwa 1,8 Millionen Euro unter dem ursprünglich vorgesehenen Betrag. Als Gründe nennt die Verwaltung geringere Personalaufwendungen und höhere Zuschüsse, unter anderem für Integrationsmaßnahmen und Förderprogramme. Die Zahlen zeigen, dass Kinderbetreuung nicht nur aus einzelnen Bauprojekten besteht. Der laufende Betrieb ist für den städtischen Haushalt mindestens ebenso bedeutsam.

Rodauer Straße Nord: Neue Wohnungen, alte Beschlüsse und eine Obstwiese

Zu den politisch umstrittensten Themen dürfte das Baugebiet Rodauer Straße Nord in Fehlheim gehören. Dort sollen auf einer rund 4.200 Quadratmeter großen Fläche sechs Mehrfamilienhäuser entstehen. Vorgesehen ist auch öffentlich geförderter Wohnraum. Die Planung beschäftigt die Stadt schon seit mehreren Jahren. Bereits im Oktober 2021 wurde die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen. Seitdem hat sich das Verfahren mehrfach weiterentwickelt. Ein besonders interessanter Blick zurück führt zum 16. Mai 2024. Damals beschlossen die Stadtverordneten mit 27 Ja- und zwölf Nein-Stimmen, dass die sechs Gebäude Satteldächer erhalten sollen. Eine weitere Festlegung sah bis zu 38 Wohnungen vor, darunter elf geförderte Wohnungen. Dieser Beschluss wurde mit 39 Ja-Stimmen einstimmig gefasst. Nachzulesen ist beides im offiziellen Sitzungsprotokoll vom 16. Mai 2024.

Im aktuellen Planungsstand ist die architektonische Ausgestaltung allerdings anders. Für Gebäude in zweiter Reihe sind auch Flachdächer mit zurückgesetzten Staffelgeschossen vorgesehen. Im Änderungsantrag der BfB ist außerdem von acht geförderten Wohnungen die Rede. Damit stellen sich Fragen, die über persönliche Geschmacksurteile zu Dachformen hinausgehen. Warum haben sich frühere Festlegungen verändert? Welche Gründe liegen den aktuellen Planungen zugrunde? Und wie entwickeln sich dabei Wohnungszahl, Sozialwohnungsanteil und Wirtschaftlichkeit? Hier geht es nicht darum, jede spätere Planänderung grundsätzlich infrage zu stellen. Planung darf sich weiterentwickeln. Allerdings sollte nachvollziehbar sein, warum konkrete frühere Beschlüsse verändert werden und welche Folgen das hat.

Hinzu kommt der Umgang mit den vorhandenen Freiflächen. Das Artenschutzgutachten beschreibt unter anderem eine Obstwiese mit acht schwach entwickelten Apfel- und Birnbäumen sowie einem älteren Kirschbaum. Hinter dessen abblätternder Borke könnten sich Sommer- und Zwischenquartiere von Fledermäusen befinden. Der Ortsbeirat Fehlheim hat sich im Oktober einstimmig gegen die aktuelle Planung ausgesprochen. Die BfB beantragt deshalb, die anstehenden Beschlüsse zunächst zurückzustellen. Stattdessen sollen der Ortsbeirat, der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss, der Vorhabenträger und das Planungsbüro noch einmal gemeinsam beraten. Geprüft werden sollen Alternativen mit einer geringeren Bebauung und einem möglichst weitgehenden Erhalt der Obstwiese.

Das bedeutet nicht, dass die Fraktion grundsätzlich jede Wohnbebauung ablehnt. Der Antrag richtet sich vielmehr gegen die derzeit vorgesehene Ausgestaltung und das weitere Verfahren ohne eine erneute gemeinsame Beratung. Auf der anderen Seite steht der Bedarf an zusätzlichem Wohnraum, gerade auch an bezahlbaren Wohnungen. Ein geringeres Bauvolumen kann Auswirkungen auf die Zahl der entstehenden Wohnungen und die Wirtschaftlichkeit des Projekts haben. Genau darin liegt der eigentliche Konflikt: Wie viel Bebauung ist an dieser Stelle angemessen, welche früheren Beschlüsse sollen weiterhin gelten und wie werden die Interessen des Stadtteils berücksichtigt? Am Donnerstag geht es noch nicht um einen endgültigen Satzungsbeschluss. Zunächst sollen die vorliegenden Entwürfe behandelt und die nächsten Beteiligungsschritte ermöglicht werden. Das ist ein wichtiger Unterschied. Bürgerinnen und Bürger können im weiteren Verfahren noch Stellungnahmen abgeben. Ob der BfB-Antrag eine zusätzliche gemeinsame Beratung auslöst, muss die Stadtverordnetenversammlung entscheiden.

Baumschutzsatzung: Warum ausgerechnet 70 Zentimeter wichtig werden

Bei der Neufassung der Bensheimer Baumschutzsatzung geht es zunächst um eine Zahl, die wenig spektakulär wirkt: 70 Zentimeter Stammumfang. Tatsächlich steckt dahinter eine grundsätzliche Frage. Ab welcher Größe sollen Bäume im Geltungsbereich der Satzung unter besonderen Schutz fallen? Die bisherige Satzung stammt aus dem Jahr 2017. Sie gilt für bestimmte baurechtliche Innenbereiche der Gemarkungen Bensheim und Auerbach, also keineswegs automatisch für jeden Baum in allen Stadtteilen. Ob sich der räumliche Geltungsbereich mit der Neufassung verändert, muss aus dem vollständigen Satzungstext hervorgehen. Seitdem haben sich rechtliche Rahmenbedingungen verändert. Außerdem hat die Bedeutung großer Bäume für die Klimaanpassung in Städten weiter zugenommen. Bäume spenden Schatten, verdunsten Wasser, verbessern das Mikroklima und bieten Lebensraum für zahlreiche Tierarten. Gerade ältere Bäume lassen sich durch Neupflanzungen nicht kurzfristig ersetzen.

Die Verwaltung hat deshalb eine umfassende Neufassung vorgelegt. Darin sind auch Vorschläge aus einem früheren gemeinsamen Antrag von Grünen, BfB und Volt berücksichtigt worden. Diese drei Fraktionen hatten unter anderem eine stärkere Absicherung von Ersatzpflanzungen, einen erweiterten Schutz vor Beschädigungen und mehr Transparenz bei Fällgenehmigungen und Ausgleichszahlungen gefordert. Hinzu kommt nun ein Änderungsantrag von CDU, SPD und FWG. Die drei Fraktionen wollen für alle Baumarten, die unter den sachlichen Geltungsbereich der Satzung fallen, eine einheitliche Schutzgrenze von 70 Zentimetern Stammumfang festlegen.

Ihre Begründung ist bemerkenswert. Nach der bisherigen Satzung waren bestimmte Nadelbaumarten wie Eiben, Tannen, Kiefern, Douglasien und Mammutbäume bereits ab 70 Zentimetern geschützt. Der neue Verwaltungsentwurf sieht für diese Bäume dagegen zunächst eine Grenze von 100 Zentimetern vor. Das hätte zur Folge, dass einzelne bislang geschützte Bäume künftig nicht mehr unter die Satzung fallen würden. CDU, SPD und FWG möchten diesen Effekt vermeiden und gleichzeitig eine einheitliche, leichter verständliche Regelung schaffen. Damit geht der politische Streit keineswegs einfach entlang der üblichen Linie zwischen mehr und weniger Baumschutz. Vielmehr haben verschiedene Fraktionen auf unterschiedliche Weise Einfluss auf die Neufassung genommen.

Umwelt und Stadtgrün · Baumschutzsatzung
70 oder 100 Zentimeter – was soll künftig gelten?
Verwaltungsentwurf für bestimmte Baumarten
100 cm
Für Eiben, Tannen, Kiefern, Douglasien und Mammutbäume wäre damit nach Darstellung des Änderungsantrags eine höhere Schutzgrenze vorgesehen als bisher.
Änderungsantrag CDU, SPD und FWG
70 cm
Ein einheitlicher Grenzwert für alle Baumarten soll den bisher bestehenden Schutz bestimmter Bäume erhalten und die Regelung vereinheitlichen.
Gemeint ist der Stammumfang, nicht der Durchmesser. Die bisherige Satzung gilt nur für bestimmte Bereiche von Bensheim und Auerbach; der räumliche Geltungsbereich des neuen Entwurfs muss gesondert geprüft werden. Ein Umfang von 70 cm entspricht rechnerisch einem Durchmesser von rund 22,3 cm. Der Schutz hängt zusätzlich vom genauen Anwendungsbereich und den übrigen Regelungen der Satzung ab. Quellen: Änderungsantrag CDU, SPD und FWG vom 19.10.2026 und Verwaltungsvorlage 0356-3/26.

Allerdings entscheidet die Stammumfangsgrenze allein noch nicht über die tatsächliche Wirkung einer Baumschutzsatzung. Mindestens genauso wichtig ist, wann eine Fällung genehmigt werden darf, welche Ausnahmen bestehen, ob Ersatzpflanzungen tatsächlich erfolgen und wie deren dauerhafte Entwicklung kontrolliert wird. Ein neu gepflanzter Baum ersetzt schließlich nicht vom ersten Tag an die ökologische Wirkung eines jahrzehntealten Baumes. Gerade hier wird interessant, welche Regelungen am Ende tatsächlich beschlossen werden. Denn ein wirksamer Baumschutz muss sich nicht nur auf dem Papier, sondern auch im Umgang mit konkreten Fällanträgen und Ersatzpflanzungen bewähren.

Die Stadtklimaanalyse liegt vor – aber was passiert jetzt damit?

Der Baumschutz lässt sich kaum getrennt von einem weiteren wichtigen Thema betrachten. Bensheim hat eine Stadtklimaanalyse erstellen lassen. Bereits im Februar 2025 hatte die Stadt die Beauftragung des Kasseler Büros Burghardt und Partner bekannt gegeben. Inzwischen liegen die Ergebnisse den politischen Gremien vor. Mit solchen Untersuchungen wird unter anderem ermittelt, welche Bereiche einer Stadt sich besonders stark aufheizen, wo kühlere Luft entsteht und welche Freiflächen für den Luftaustausch wichtig sind. Das mag zunächst nach einem sehr technischen Gutachten klingen. Die praktische Bedeutung ist aber erheblich. Wenn eine unbebaute Fläche dazu beiträgt, kühle Luft in ein Wohngebiet zu transportieren, sollte diese Funktion bei zukünftigen Bauplanungen berücksichtigt werden. Wenn sich Plätze im Sommer besonders stark aufheizen, können Verschattung, Bäume, Wasser und die Gestaltung der Oberflächen helfen.

Die Grünen haben bereits angekündigt, sich insbesondere mit den klimaökologisch bedeutsamen Flächen, Luftaustauschbeziehungen und Planungshinweiskarten zu beschäftigen. Auch die BfB stellt die Frage, wie die Ergebnisse bei neuen Baugebieten, Nachverdichtung, Stadtgrün und dem Schutz von Frischluftbereichen berücksichtigt werden sollen. Dabei muss zwischen zwei Dingen unterschieden werden. Eine Stadtklimaanalyse beschreibt zunächst die vorhandenen klimatischen Verhältnisse und liefert fachliche Empfehlungen. Ein Klimaanpassungskonzept legt dagegen konkrete Ziele, Prioritäten, Maßnahmen und möglichst auch Zuständigkeiten fest. Eine Analyse allein pflanzt noch keinen Baum, entsiegelt keinen Platz und schützt auch keine Frischluftschneise. Die eigentliche Aufgabe beginnt deshalb erst mit der Umsetzung.

Gerade für Bensheim ist das nicht nur eine theoretische Diskussion. Die Stadt beschäftigt sich gleichzeitig mit Neubaugebieten, Nachverdichtung, dem Erhalt bestehender Grünflächen und dem Umgang mit geschädigten Bäumen. Ende Oktober kündigte die Verwaltung beispielsweise weitere Baumfällungen im Baßmannpark an, die sie insbesondere mit der Verkehrssicherheit und dem Zustand durch Trockenheit geschwächter Bäume begründet. Daran zeigt sich ein schwieriger Zusammenhang: Klimaanpassung bedeutet nicht nur, neue Bäume zu pflanzen. Sie umfasst auch den langfristigen Erhalt vorhandener Bestände, die Anpassung an zunehmende Hitze und Trockenheit und den Umgang mit Sicherheitsrisiken. Entscheidend wird sein, ob die Stadtklimaanalyse künftig bei konkreten politischen Entscheidungen tatsächlich eine erkennbare Rolle spielt. Ergänzend erkundigen sich die Grünen mit einer weiteren Anfrage nach den Fortschritten der bereits 2022 angestoßenen interkommunalen Biodiversitätsoffensive Bensheim-Lautertal. Auch hier geht es zunächst um die Bestandsaufnahme und darum, welche Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt und Kulturlandschaft tatsächlich umgesetzt wurden.

Bundeswehrdepot: Die Kita fällt weg, die Grünfläche kommt wieder ins Gespräch

Auch beim ehemaligen Bundeswehrdepot an der Rheinstraße lohnt sich der Blick in frühere Beschlüsse. Das Gelände beschäftigt die Bensheimer Stadtpolitik seit vielen Jahren. Geplant waren unter anderem sozialer Wohnungsbau, eine Kindertagesstätte und ursprünglich eine zusammenhängende öffentliche Grünfläche von rund 2.000 Quadratmetern. Am 21. März 2024 beschlossen die Stadtverordneten, diese eigenständige Grünfläche als Planungsvorgabe aufzugeben. Stattdessen sollten begrünte Außenanlagen im Zusammenhang mit den Wohngebäuden und der geplanten Kita entstehen. Im November desselben Jahres wurde auch eine Kindertagesstätte mit bis zu sechs Gruppen für das Gelände beschlossen.

Inzwischen haben sich die Rahmenbedingungen jedoch verändert. Wie bereits im September auf Kleinstadtheld berichtet, wird die ursprünglich geplante Kita an diesem Standort aufgrund veränderter Bedarfsprognosen nicht mehr benötigt. Damit entfällt ein wesentlicher Bestandteil der bisherigen Planung. Für die noch zu überplanende unbebaute Fläche von rund 4.500 Quadratmetern stellt sich deshalb erneut die Frage, wie sie künftig genutzt werden soll. Die BfB greift das Thema mit einer umfangreichen Folgeanfrage auf und möchte wissen, ob eine Kombination aus sozialem Wohnungsbau und einer zusammenhängenden öffentlichen Grünfläche wieder untersucht werden kann. Dabei geht es ausdrücklich auch um Hitzeschutz, schattenspendende Bäume, eine geringe Versiegelung und den Rückhalt von Regenwasser.

Stadtentwicklung · Ehemaliges Bundeswehrdepot
Wie sich die Planung seit 2024 verändert hat
März 2024
Die eigenständige öffentliche Grünfläche von rund 2.000 m² wird als Planungsvorgabe aufgegeben.
November 2024
Die Stadtverordneten beschließen eine Kita mit bis zu sechs Gruppen auf dem Gelände.
November 2026
Die Kita wird nicht mehr benötigt. Eine neue Anfrage greift die Verbindung von Sozialwohnungen und öffentlicher Grünfläche wieder auf.
Die Darstellung unterscheidet frühere Beschlüsse von der aktuellen Anfrage. Eine Wiederherstellung der ursprünglich geplanten öffentlichen Grünfläche ist noch nicht beschlossen. Quellen: historische Beschlüsse der STVV und BfB-Anfrage 0453/26.

Die Fraktion fragt außerdem nach den bisherigen Förderbindungen, möglichen Rückzahlungen, den Ergebnissen früherer Planungsarbeiten und den rechtlichen Voraussetzungen einer neuen Nutzung. Das sind wichtige Punkte. Denn eine geänderte Planung kann nicht immer völlig unabhängig von früheren Förderbescheiden, Grundstücksverhältnissen oder bestehenden Bebauungsplänen erfolgen. Hinzu kommt, dass auf Teilen des ehemaligen Depotgeländes in der Vergangenheit Altlasten eine Rolle gespielt haben. Auch dazu möchte die BfB wissen, welche Erkenntnisse bei der weiteren Entwicklung zu berücksichtigen sind.

Die Anfrage ist kein Beschluss, die öffentliche Grünfläche wiederherzustellen. Sie soll zunächst klären, welche Möglichkeiten bestehen und welchen Weg die Verwaltung einschlagen möchte. Bemerkenswert ist trotzdem die Entwicklung: Eine Fläche, deren eigenständige öffentliche Nutzung 2024 aus der Planung genommen wurde, könnte durch den Wegfall der Kita wieder Gegenstand einer neuen Abwägung werden. Genau solche Veränderungen zeigen, warum kommunalpolitische Entscheidungen oft nicht mit einer einzigen Sitzung abgeschlossen sind.

Mietpreisbremse: Bensheim könnte erstmals dazugehören

Für Menschen, die in Bensheim eine Wohnung suchen oder bereits zur Miete wohnen, könnte eine Entscheidung auf Landesebene besonders interessant werden. Das Hessische Wirtschaftsministerium hat am 24. September angekündigt, den Geltungsbereich der Mieterschutzverordnung deutlich auszuweiten. Statt bisher 49 sollen künftig 71 Städte und Gemeinden erfasst werden. Auch Bensheim steht erstmals auf der vorgeschlagenen Liste. Die Grünen haben dazu eine Anfrage an den Magistrat gestellt. Die geplante Verordnung sieht mehrere Schutzinstrumente vor, die allerdings jeweils unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen haben.

Bei einer Wiedervermietung darf die Miete in den entsprechenden Gebieten grundsätzlich höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dabei gibt es gesetzliche Ausnahmen, beispielsweise für bestimmte Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen. Für bestehende Mietverhältnisse soll außerdem eine abgesenkte Kappungsgrenze gelten. Innerhalb von drei Jahren wären Mieterhöhungen dann grundsätzlich auf 15 statt 20 Prozent begrenzt, soweit die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Hinzu kommt ein besonderer Kündigungsschutz nach der Umwandlung vermieteter Wohnungen in Eigentumswohnungen und einem anschließenden Verkauf.

Die Regelungen würden nicht jede bestehende Miete automatisch reduzieren. Auch sind nicht sämtliche Mieterhöhungen von denselben Vorschriften betroffen. Der Entwurf ist bislang noch keine endgültig beschlossene Verordnung. Die Landesregierung strebt eine Entscheidung für Mitte November an. Interessant ist außerdem, dass mit der Einstufung als angespannter Wohnungsmarkt zusätzliche planungsrechtliche Möglichkeiten für Kommunen verbunden sein können. Unter bestimmten Voraussetzungen können beispielsweise besondere Vorkaufsrechte oder Baugebote eine Rolle spielen. Damit bekommt die Diskussion um bezahlbares Wohnen in Bensheim eine zusätzliche Ebene. Denn während auf kommunaler Ebene über neue Wohnungen an der Rodauer Straße, auf dem ehemaligen Bundeswehrdepot oder auf anderen Flächen gesprochen wird, könnte sich gleichzeitig der rechtliche Rahmen für bestehende Mietwohnungen verändern.

13 Wohnungen sichern – mit höheren Mietkosten für die Stadt

Nicht nur neue Baugebiete und der Mieterschutz stehen auf der Tagesordnung. Bensheim möchte auch eine bereits seit Jahren angemietete Wohnanlage mit 13 Wohnungen weiter nutzen. Der bisherige Vertrag endet im März 2027; vorgesehen ist eine Verlängerung vom 16. März 2027 bis zum 15. März 2032. Die Verwaltung begründet das mit dem hohen Bedarf an Unterkünften für größere Familien mit vier bis sieben Personen. Geeignete Alternativwohnungen seien kaum verfügbar, die vorhandenen Wohnungen dauerhaft belegt. Für die betroffenen Familien wäre ein Wegfall der Unterbringung deshalb ein erhebliches Problem.

Die neue Nettokaltmiete soll 10 Euro je Quadratmeter betragen. Bei insgesamt 1.142,62 Quadratmetern Mietfläche wären das monatlich 11.426,20 Euro beziehungsweise rund 137.114 Euro im Jahr – zuzüglich Betriebs- und Nebenkosten. Bisher lag die jährliche Nettokaltmiete bei knapp 106.647 Euro. Das bedeutet für die Stadt eine Mehrbelastung von rund 30.468 Euro pro Jahr. Die Verwaltung bezeichnet die neu vereinbarten Konditionen dennoch als günstiger als die derzeit für vergleichbare Objekte ortsüblich erzielbaren Mieten. Damit zeigt sich ein weiterer Aspekt der Wohnungsfrage: Neben dem Bau zusätzlicher Wohnungen muss die Stadt auch vorhandenen Wohnraum für Familien sichern, die auf dem angespannten Markt kaum geeignete Alternativen finden.

Kaufhaus Krämer: Eine Innenstadtimmobilie sucht eine neue Zukunft

Ein weiterer Punkt führt mitten in die Bensheimer Innenstadt. Das ehemalige Kaufhaus Krämer gehört zu den auffälligsten Gebäudekomplexen rund um den Marktplatz. Hinter der bekannten Fassade verbirgt sich ein Ensemble aus fünf miteinander verbundenen Gebäuden mit teilweise denkmalgeschützter Substanz und mittelalterlichen Gewölbekellern. Die Marketing- und Entwicklungsgesellschaft Bensheim (MEGB) hat im Juli einen Investorenwettbewerb gestartet, um einen Käufer mit einem tragfähigen Nutzungskonzept zu finden. Der Mindestkaufpreis wurde auf 1,55 Millionen Euro festgelegt. Die Angebote mussten bis zum 31. August eingereicht werden.

Allerdings sollte der Zuschlag nicht allein nach dem höchsten Kaufpreis erfolgen. Nach den von der Stadt veröffentlichten Wettbewerbsbedingungen fließt der Kaufpreis mit 35 Prozent in die Bewertung ein. Die übrigen 65 Prozent entfallen auf qualitative Kriterien wie Nutzungskonzept, Denkmalschutz, Gestaltung, Nachhaltigkeit und Umsetzbarkeit. Das ist ein wichtiger Unterschied. Denn ein hoher Kaufpreis nützt der Innenstadt langfristig wenig, wenn ein Gebäude anschließend wieder jahrelang leer steht. Die Stadt möchte deshalb verbindliche Fristen für Bauantrag, Baubeginn und Fertigstellung festlegen.

Die BfB fragt nun nach dem aktuellen Stand des Verkaufsverfahrens, den eingegangenen Angeboten und den finanziellen Auswirkungen. In der Anfrage wird darauf verwiesen, dass bis September 2024 bereits Aufwendungen von rund 2,077 Millionen Euro angefallen seien. Gleichzeitig liegt der geforderte Mindestkaufpreis unter dieser Summe. Allein aus diesem Vergleich lässt sich allerdings noch kein abschließendes wirtschaftliches Urteil ableiten. Entscheidend ist unter anderem, welche zusätzlichen Investitionen für eine Sanierung erforderlich wären, welche Risiken die MEGB künftig nicht mehr selbst tragen müsste und wie die einzelnen Aufwendungen bilanziell zu bewerten sind.

Für die Innenstadt stellt sich ohnehin eine weitergehende Frage. Welche Nutzungen können an einem solchen Standort langfristig funktionieren? Braucht es vor allem Wohnungen, Einzelhandel, Gastronomie oder eine Mischung verschiedener Angebote? Gerade bei einem geschichtsträchtigen Gebäude in zentraler Lage geht es nicht nur um einen Immobilienverkauf. Es geht auch darum, welchen Beitrag das Gebäude künftig zur Belebung der Innenstadt leisten kann. Die wirtschaftlichen Interessen der Stadt und die städtebauliche Qualität müssen deshalb gemeinsam betrachtet werden.

Neue Gefahrenabwehrverordnung: Mehr als nur ein neues Regelwerk

Deutlich weniger Aufmerksamkeit dürfte auf den ersten Blick die Neufassung der Allgemeinen Gefahrenabwehrverordnung bekommen. Dabei betrifft sie das Verhalten im öffentlichen Raum und damit zahlreiche alltägliche Situationen. Die bisherige Bensheimer Straßenverordnung stammt aus dem Jahr 2015. Ihre vorgesehene Geltungsdauer von höchstens zehn Jahren ist inzwischen abgelaufen. Deshalb soll eine neue Verordnung beschlossen werden. Die Verwaltung hat den Text nicht nur formal aktualisiert, sondern auch neu gegliedert und inhaltlich überarbeitet. Die Vorschriften sollen unter anderem öffentliche Flächen, Einrichtungen, Pflanzungen und Gewässer erfassen. Verhaltens- und Nutzungsregeln werden präzisiert und teilweise zusammengefasst.

Solche Regelungen können beispielsweise Fragen der Sauberkeit, Sicherheit, Nutzung öffentlicher Anlagen oder des Schutzes städtischer Einrichtungen betreffen. Die BfB hat nach den Ausschussberatungen darauf hingewiesen, dass einzelne Formulierungen noch präzisiert werden sollten. Aus Sicht der Fraktion muss eine Verordnung auch ohne zusätzliche mündliche Erläuterung verständlich sein. Dahinter steckt ein wichtiger rechtlicher Grundsatz: Wer sich im öffentlichen Raum an Regeln halten soll, muss erkennen können, welches Verhalten erlaubt und welches untersagt ist. Ob die Stadtverordneten die Neufassung in der vorliegenden Form verabschieden oder noch Änderungen vornehmen, entscheidet sich am Donnerstag.

Niederwaldsee: Ein alter Konflikt kommt wieder auf die Tagesordnung

Auch der Niederwaldsee in Auerbach beschäftigt die Stadtpolitik erneut. CDU, SPD und FWG haben eine umfangreiche Anfrage eingereicht. Darin geht es unter anderem um Schutzbestimmungen, die Nutzung des Geländes, Verstöße gegen bestehende Verbote, mögliche Badeunfälle und die jährlichen Kosten für Pflege und Müllbeseitigung. Die Fragen sind nicht neu. Bereits im Februar 2021 beauftragten die Stadtverordneten den Magistrat, ein Konzept gegen die zunehmende Vermüllung von Außenbereichen zu entwickeln. Im Mittelpunkt standen damals besonders der Niederwaldsee und die Erlache.

Im Juli 2021 folgte ein Maßnahmenpaket. Vorgesehen waren unter anderem ein Sicherheitsdienst, zusätzliche Beschilderung, Bepflanzungen beziehungsweise natürliche Sperren und weitere Personalkosten für die Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße. Die damals genannten Beträge summierten sich auf rund 55.000 Euro. Fünf Jahre später stellt sich nun die Frage, welche Wirkung diese Maßnahmen hatten. Wurden bestimmte Probleme tatsächlich reduziert? Wie häufig werden Verstöße festgestellt? Welche Kosten entstehen weiterhin? Und wie lassen sich Naherholung und Naturschutz miteinander vereinbaren?

Gerade beim Niederwaldsee ist diese letzte Frage entscheidend. Einerseits besteht ein verständliches Interesse, attraktive Freiräume in Stadtnähe zu nutzen. Andererseits können sensible Uferbereiche, Tier- und Pflanzenwelt und bestehende Schutzbestimmungen nicht einfach außer Acht gelassen werden. Wichtig wird deshalb sein, welche konkreten Zahlen und Erkenntnisse die Stadt auf die Anfrage liefert. Denn zwischen der Feststellung, dass irgendwo ein Problem besteht, und der Beurteilung, welche Maßnahmen tatsächlich helfen, liegt ein erheblicher Unterschied.

1,25 Millionen Euro für zwei Feuerwehrfahrzeuge

Auch der Brandschutz steht auf der Tagesordnung. Für die Feuerwehr Bensheim-Mitte sollen zwei Fahrzeuge ersetzt werden: ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 und ein Einsatzleitwagen ELW 1. Die Gesamtkosten werden mit rund 1,25 Millionen Euro angegeben. Davon entfallen 900.000 Euro auf das HLF 20 und 350.000 Euro auf den Einsatzleitwagen. Der erwartete Landeszuschuss beträgt zusammen rund 84.260 Euro. Damit müsste die Stadt nach der vorliegenden Kalkulation etwa 1,166 Millionen Euro aus eigenen Mitteln finanzieren.

Die Fahrzeuge sind bereits im geltenden Bedarfs- und Entwicklungsplan der Feuerwehr vorgesehen. Die erneute Befassung dient vor allem dazu, die Beschaffungen formal zu genehmigen, damit entsprechende Fördermittel beantragt werden können. Die Zahlen zeigen trotzdem, welche finanziellen Dimensionen eine leistungsfähige Feuerwehr inzwischen hat. Hinzu kommen später Unterhaltung, Wartung, Ausrüstung und gegebenenfalls Schulungen. Auch deshalb sind solche Beschaffungen Teil einer langfristigen Bedarfsplanung und nicht einfach spontane Anschaffungen.

Kostenlose Periodenprodukte und die Frage, wo ein Defibrillator hängt

Zwischen den großen Investitionen stehen auch einige kleinere Vorhaben, deren praktische Wirkung durchaus unmittelbar sein könnte. Die Volt-Fraktion beantragt, in drei geeigneten städtischen Einrichtungen zwölf Monate lang kostenlose Binden und Tampons bereitzustellen. Die Produkte sollen ohne Nachfrage oder Nachweis in öffentlich zugänglichen Toiletten verfügbar sein. Berücksichtigt werden sollen Verwaltungs-, Kultur- und Jugendangebote. Die zusätzlichen Gesamtkosten des Modellversuchs sind auf 3.000 Euro begrenzt. Anschließend soll die Verwaltung auswerten, wie häufig das Angebot genutzt wurde, welche Kosten entstanden sind und ob eine Fortführung sinnvoll erscheint. Der Antrag greift damit ein alltägliches Problem auf: Wer unerwartet Menstruationsprodukte benötigt, soll diese in ausgewählten öffentlichen Einrichtungen unkompliziert erhalten können.

Ebenfalls von Volt kommt eine Anfrage zu öffentlich zugänglichen Defibrillatoren. Dabei geht es zunächst gar nicht um die Anschaffung zusätzlicher Geräte. Die Fraktion möchte wissen, wie viele Defibrillatoren im Stadtgebiet bekannt sind, welche davon rund um die Uhr erreichbar sind und ob eine entsprechende Übersicht auf der städtischen Internetseite oder in der Bensheim-App veröffentlicht werden könnte. Das wäre im Ernstfall eine durchaus wichtige Information. Ein Defibrillator kann bei bestimmten lebensbedrohlichen Herzrhythmusstörungen helfen. Allerdings nützt selbst das beste Gerät wenig, wenn niemand weiß, wo es sich befindet oder der Zugang außerhalb der Öffnungszeiten verschlossen ist. Bemerkenswert ist außerdem, dass Volt die Anfrage zusätzlich in Leichter Sprache formuliert hat. Damit wird das Anliegen auch für Menschen verständlich aufbereitet, denen längere Verwaltungstexte Schwierigkeiten bereiten.

Ein weiterer Antrag der FDP betrifft das sogenannte Hessengeld. Die Fraktion möchte, dass die Stadt auf ihrer Website besser über das Landesförderprogramm zum erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums informiert und auf die zuständige WIBank verweist. Auch hier sollen keine neuen städtischen Förderstrukturen geschaffen werden. Es geht vielmehr darum, bereits bestehende Informationen leichter auffindbar zu machen. Gemeinsam haben diese drei Themen vor allem eines: Es geht weniger um große Bauprojekte als um die praktische Erreichbarkeit bestehender oder überschaubarer Angebote.

Ein Erinnerungsort für Zivilcourage – und diesmal sind sich alle einig

Ein bemerkenswerter gemeinsamer Antrag kommt von sämtlichen sieben Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung. CDU, SPD, FWG, Grüne, FDP, BfB und Volt möchten in Bensheim einen öffentlichen Erinnerungs- und Lernort für Zivilcourage schaffen. Dabei soll ausdrücklich kein klassisches Denkmal entstehen. Stattdessen ist ein Ort vorgesehen, der zum Nachdenken einlädt und zugleich für Bildungs- und Jugendarbeit genutzt werden kann. Die Fraktionen wollen damit Zivilcourage als gesellschaftlichen Wert sichtbar machen: also die Bereitschaft, nicht wegzusehen, wenn andere Menschen bedroht, diskriminiert oder ungerecht behandelt werden, sondern im Rahmen der eigenen Möglichkeiten Verantwortung zu übernehmen.

Wie der Ort konkret aussehen und wo er entstehen soll, steht noch nicht fest. Zunächst soll der Magistrat ein Konzept erarbeiten. Dabei sollen mögliche Standorte, Gestaltungsformen, Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten untersucht werden. Auch die Beteiligung der Stadtgesellschaft ist ausdrücklich vorgesehen. Genannt werden unter anderem Bensheimer Schulen, lokale Initiativen und das Projekt „Partnerschaft für Demokratie – Bensheim lebt Demokratie“. Für die Finanzierung sollen neben Förderprogrammen auch Spenden und Crowdfunding geprüft werden. Damit könnte die Bevölkerung nicht nur inhaltlich, sondern auch finanziell an der Entstehung beteiligt werden. Als Beispiele bestehender Erinnerungsorte werden unter anderem Projekte in Aschaffenburg, Frankfurt, Offenbach und München-Solln genannt.

Bis zum Ende des zweiten Quartals 2027 soll eine entscheidungsfähige Grundlage vorliegen. Der Zeitplan ist bewusst so gewählt, dass die politische Beratung noch vor dem Tag der Zivilcourage am 19. September 2027 weitergeführt werden kann. Am Donnerstag soll also zunächst der Auftrag zur Konzeptentwicklung beschlossen werden, nicht bereits ein fertiger Erinnerungsort. Dass alle sieben Fraktionen diesen Antrag gemeinsam tragen, ist dennoch bemerkenswert. Gerade in einer Sitzung, in der an vielen anderen Stellen über Bauvolumen, Gebühren, Kosten und politische Unterschiede diskutiert wird, zeigt sich hier ein Anliegen, bei dem die Fraktionen schon vor der Abstimmung einen gemeinsamen Vorschlag formuliert haben.

Viele Einzelthemen – aber immer wieder dieselben Grundfragen

Wer die umfangreichen Sitzungsunterlagen durchgeht, findet zunächst eine erstaunliche Bandbreite an Themen. Es geht um Abwasserleitungen und Friedhofsgebühren, um den Neubau einer Kita, um die Verlängerung eines Erbbaurechtsvertrags und um mehr als eine Million Euro für Feuerwehrfahrzeuge. Gleichzeitig beschäftigt sich die Stadtpolitik mit einer Obstwiese in Fehlheim, der Zukunft des ehemaligen Bundeswehrdepots, dem Schutz alter Bäume und der Frage, wie Bensheim mit zunehmender Sommerhitze umgehen soll. Auf den ersten Blick haben diese Themen wenig miteinander zu tun. Tatsächlich tauchen aber immer wieder ähnliche Fragen auf.

Wie viel kann sich die Stadt angesichts ihrer Finanzlage leisten? Welche Investitionen sind langfristig sinnvoll? Wo wird zusätzlicher Wohnraum benötigt, und welche Freiflächen sollten erhalten bleiben? Wie werden Bürgerinnen und Bürger an wichtigen Planungen beteiligt? Und wie verbindlich sind Entscheidungen, die bereits vor einigen Jahren getroffen wurden? Gerade beim Baugebiet Rodauer Straße Nord und beim ehemaligen Bundeswehrdepot wird deutlich, warum es sich lohnt, frühere Beschlüsse mit den aktuellen Vorlagen zu vergleichen. Bei der Baumschutzsatzung zeigt sich, dass politische Unterschiede manchmal weniger eindeutig sind, als es eine einzelne Schlagzeile vermuten lässt. Und beim Haushalt wird sichtbar, dass hinter einem ausgewiesenen Defizit mehrere Zahlen stehen, die man getrennt betrachten muss.

Hinzu kommt eine weitere wichtige Unterscheidung: Nicht über jedes Thema auf der Tagesordnung wird unmittelbar entschieden. Manche Vorlagen dienen zunächst der Information. Einige Beschlüsse eröffnen erst ein weiteres Planungsverfahren. Und bei zahlreichen Anfragen wird es vor allem darauf ankommen, welche Antworten die Verwaltung liefert. Kommunalpolitik besteht eben selten nur aus einer einzigen Abstimmung. Oft entwickelt sich ein Vorhaben über Jahre, verändert sich durch neue Erkenntnisse oder wird durch geänderte finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen erneut aufgerufen.

Am Donnerstag wird deshalb manches entschieden, anderes nur angestoßen und einiges zunächst einmal ausführlicher erklärt werden müssen. Gerade das macht die Sitzung interessant. Denn zwischen einer Planung auf dem Papier und ihrer tatsächlichen Umsetzung liegen manchmal mehrere Jahre, einige Millionen Euro – und gelegentlich auch eine Obstwiese.

Transparenz · Quellen und Einordnung
Was beschlossen werden soll – und was noch offen ist
Verwaltungsvorlage
Ein Vorschlag der Stadtverwaltung beziehungsweise des Magistrats, über den die zuständigen Gremien beraten und gegebenenfalls entscheiden.
Antrag
Ein politischer Vorschlag einer oder mehrerer Fraktionen. Ein Änderungsantrag kann eine ursprüngliche Vorlage ergänzen oder verändern.
Anfrage
Fragen an den Magistrat, die Informationen und Erläuterungen liefern sollen. Eine Anfrage ist für sich genommen noch kein Beschluss über eine Maßnahme.
Stand der Berichterstattung: 2. November 2026. Grundlage sind die öffentlichen Unterlagen zur Stadtverordnetenversammlung vom 5. November, ergänzende Originalanträge, frühere Beschlussprotokolle sowie veröffentlichte Informationen der Stadt und der Fraktionen. Die offiziellen Sitzungsunterlagen sind über das Bürgerinformationssystem der Stadt Bensheim zugänglich. Der Beitrag ist eine Vorschau und enthält noch keine Abstimmungsergebnisse der Sitzung.
 

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Zuletzt aktualisiert am 2. November 2026

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