Bensheim & Umgebung

An den Schaltstellen der Stadt: Was darf ein Bürgermeister eigentlich entscheiden?

Dieser Blog läuft mit Neugier, Kaffee und einer guten Portion Idealismus. Ich schreibe, recherchiere, gestalte und pflege das alles in meiner Freizeit – damit regionale Themen, Engagement und gute Geschichten sichtbar bleiben. Wenn dir das gefällt, freue ich mich über eine kleine Unterstützung. Jeder Beitrag hilft, dass ich diesen Blog mit der nötigen Zeit und Sorgfalt weiterführen kann.

Danke dir!

🏛️
Artikelinfo
Kurzüberblick, Einordnung und Meta-Daten zum Beitrag
Veröffentlicht am 25. September 2026
Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Worum es hier geht: Am 15. Dezember übernimmt Harry Hegenbarth das Bensheimer Bürgermeisteramt. Doch welche Entscheidungen kann ein Bürgermeister tatsächlich selbst treffen? Der Beitrag erklärt am konkreten Beispiel Bensheim, wie Bürgermeister, Magistrat, Stadtverordnetenversammlung und Verwaltung zusammenspielen. An realen Beispielen – von der Dezernatsverteilung über den geplanten Kinder- und Jugendpark in der Taunusanlage bis zur Innenstadtentwicklung – wird deutlich, wo das Amt eigene Handlungsmöglichkeiten besitzt und wo andere Gremien entscheiden müssen.

Für wen & wofür geeignet:
Für alle, die verstehen möchten, wie Entscheidungen in Bensheim tatsächlich zustande kommen. Der Beitrag erklärt die wichtigsten Regeln der Hessischen Gemeindeordnung verständlich und verbindet sie mit konkreten Bensheimer Strukturen. Dabei geht es nicht nur um rechtliche Zuständigkeiten, sondern auch um Verwaltungsführung, politische Verantwortung und den Einfluss eines Bürgermeisters außerhalb des Rathauses.
Aufrufe
Heute: 2
Gesamt: 2
Lesedauer
15 Min.
Titelbild
Rathauseingang
© Michael K. Kärchner
Sprache:

Am 15. Dezember übernimmt Harry Hegenbarth das Bensheimer Rathaus. Er wurde mit deutlicher Mehrheit gewählt und hat im Wahlkampf einen Anspruch formuliert: Bensheim gestalten und nicht lediglich Bestehendes fortführen. Doch was bedeutet das in einem Amt, dessen Möglichkeiten sich auf Verwaltung, Magistrat, Stadtparlament, Unternehmen und weitere kommunale Strukturen verteilen? Wo kann ein Bürgermeister selbst entscheiden – und wo beginnt die Zuständigkeit anderer?

Ein neues Kapitel im Bensheimer Rathaus

Am 15. Dezember 2026 wird sich im Bensheimer Rathaus etwas Grundsätzliches ändern. Nach sechs Jahren endet die Amtszeit von Christine Klein, Harry Hegenbarth übernimmt. Der 47-Jährige hatte die Bürgermeisterwahl am 16. August bereits im ersten Wahlgang für sich entschieden. 58,54 Prozent der gültigen Stimmen entfielen auf den unabhängigen Einzelbewerber, die Wahlbeteiligung lag bei 54,9 Prozent. Hegenbarths bisherige berufliche Laufbahn verlief außerhalb eines hauptamtlichen kommunalpolitischen Amtes. 25 Jahre führte er die von ihm gegründete Veranstaltungsagentur Showmaker. Nach eigener Darstellung arbeitete er zugleich immer wieder mit Städten, Gemeinden, Verwaltungen und politischen Akteuren zusammen. Die Bürgermeisterwahl, die Kandidaten und das vollständige Ergebnis sind im Bensheim-Kompass 2026 weiterhin dokumentiert.

Damit beginnt im Dezember nicht nur eine neue Amtszeit. Es wechselt auch die Perspektive. Wer von außen auf eine Stadt schaut, kann Ideen formulieren, Projekte fordern und fragen, warum bestimmte Dinge nicht schneller geschehen. Wer Bürgermeister wird, muss zusätzlich klären, welches Organ überhaupt zuständig ist, welche rechtlichen Vorgaben gelten, ob Geld und Personal vorhanden sind und welche bereits gefassten Beschlüsse berücksichtigt werden müssen. Genau deshalb lohnt ein genauerer Blick auf das Amt: Kann ein Bürgermeister entscheiden, dass ein seit Jahren diskutiertes Projekt nun bearbeitet wird? Kann er die Organisation im Rathaus verändern? Darf er bestimmen, wer welche Bereiche der Verwaltung führt? Kann er den Marktplatz neu planen lassen oder ein Leerstandsmanagement in der Innenstadt aufbauen? Und was bedeutet es, dass die Bensheimer Bürgermeisterin heute gleichzeitig Funktionen bei GGEW, MEGB, Sparkasse und weiteren Institutionen wahrnimmt?

Die Antwort lautet fast nie einfach Ja oder Nein. Das Bürgermeisteramt in Hessen verbindet mehrere Rollen. Ein Bürgermeister ist direkt gewählter politischer Amtsträger und Verwaltungschef. Er führt den Vorsitz im Magistrat, trägt Führungsverantwortung innerhalb der Verwaltung und ist Teil weiterer kommunaler Strukturen. Gleichzeitig steht er nicht allein an der Spitze der politischen Willensbildung einer Stadt. Wer verstehen will, was Harry Hegenbarth ab Dezember tatsächlich bewegen kann, muss deshalb zunächst verstehen, wie Bensheim entscheidet.

Wer in Bensheim eigentlich entscheidet

Am 15. März 2026 haben die Bensheimerinnen und Bensheimer die Stadtverordnetenversammlung gewählt. Seitdem verteilen sich deren 45 Sitze auf sieben politische Gruppierungen: 16 auf die CDU, zehn auf Bündnis 90/Die Grünen, sechs auf die SPD, vier auf die BfB sowie jeweils drei auf FDP, FWG und Volt. Keine Gruppierung besitzt allein eine Mehrheit. Fünf Monate später folgte die Bürgermeisterwahl. Beide Wahlen schaffen demokratische Legitimation, sie vergeben aber unterschiedliche Aufgaben. Wie dieses Nebeneinander aus direkt gewähltem Bürgermeister und politischer Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung ab Dezember aussehen kann, habe ich unmittelbar nach der Bürgermeisterwahl ausführlicher eingeordnet.

Die Hessische Gemeindeordnung ist an dieser Stelle klar. Die Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ der Stadt. Sie trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung. Die laufende Verwaltung liegt dagegen beim Magistrat. Diese Konstruktion wird in Hessen als Magistratsverfassung bezeichnet. Der Bürgermeister wird direkt gewählt und führt den Vorsitz im Magistrat, ist aber selbst kein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung. Politische Beschlussfassung und Verwaltungsführung sind damit bewusst auf verschiedene Organe verteilt.

Sitzung der Bensheimer Stadtverordnetenversammlung
Die Bensheimer Stadtverordnetenversammlung bei einer Sitzung. Das Stadtparlament trifft die grundlegenden politischen Entscheidungen – der Bürgermeister gehört ihm selbst nicht an.

In Bensheim besteht der Magistrat aus zwei hauptamtlichen und neun ehrenamtlichen Mitgliedern. Neben Bürgermeisterin Christine Klein gehört dem hauptamtlichen Teil Erster Stadtrat Frank Daum an. Hinzu kommen neun ehrenamtliche Stadträtinnen und Stadträte. Die Stadt beschreibt den Magistrat als Verwaltungsbehörde, die unter anderem Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung umsetzt und die laufende Verwaltung besorgt. Damit gibt es nicht den einen Ort, an dem „die Stadt“ entscheidet. Je nach Frage liegt die Zuständigkeit bei der Stadtverordnetenversammlung, beim Magistrat, beim Bürgermeister oder innerhalb der Verwaltung. Bei anderen Themen kommen Unternehmen, Zweckverbände, private Eigentümer oder übergeordnete Behörden hinzu.

Bensheims kommunale Grundstruktur
Drei Ebenen – unterschiedliche Aufgaben
Stadtverordnetenversammlung
45 gewählte Mitglieder. Sie trifft die wichtigen politischen Entscheidungen, beschließt unter anderem Satzungen und Haushalt und kontrolliert die Verwaltung.
Magistrat
Die Verwaltungsbehörde der Stadt. Er setzt Beschlüsse um, führt die laufende Verwaltung und entscheidet als Kollegialorgan über die ihm zugewiesenen Angelegenheiten.
Bürgermeister
Direkt gewählt, Vorsitzender des Magistrats und Leiter der Verwaltung. Er besitzt eigene Befugnisse, entscheidet aber nicht anstelle aller anderen Organe.
Vereinfachte Darstellung auf Grundlage der Hessischen Gemeindeordnung.

Wo der Bürgermeister selbst gestalten kann

Die Aufteilung der Zuständigkeiten bedeutet keineswegs, dass ein Bürgermeister wenig Einfluss hätte. Gerade innerhalb der Verwaltung besitzt das Amt erhebliche eigene Handlungsmöglichkeiten. Die Hessische Gemeindeordnung überträgt dem Bürgermeister die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung. Er sorgt für einen geregelten Ablauf der Verwaltungsgeschäfte, bereitet Beschlüsse des Magistrats vor, führt sie aus und verteilt die Geschäfte unter dessen Mitgliedern. Angelegenheiten der laufenden Verwaltung werden vom Bürgermeister und den zuständigen Beigeordneten selbstständig erledigt, soweit nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften, einer Weisung des Bürgermeisters oder wegen der Bedeutung einer Sache der Magistrat im Ganzen entscheiden muss.

Damit gibt es durchaus Situationen, in denen ein Bürgermeister nicht erst eine Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung abwarten muss. Er kann innerhalb seiner Leitungsbefugnisse Verwaltungsabläufe überprüfen lassen, Zuständigkeiten organisieren, interne Abstimmungen verlangen oder die Vorbereitung eines Themas auf den Weg bringen. Er kann beispielsweise entscheiden, dass eine bisher zwischen mehreren Bereichen verteilte Aufgabe organisatorisch neu geordnet wird oder dass für ein festgefahrenes Vorhaben ein aktueller Sachstand und eine belastbare Entscheidungsgrundlage erstellt werden. Auch regelmäßige Bürgergespräche, interne Arbeitsrunden oder neue Formen der Verwaltungs- und Bürgerkommunikation lassen sich grundsätzlich aus der Verwaltung heraus organisieren, solange dafür keine zusätzlichen politischen Beschlüsse, neuen Stellen oder nicht vorhandenen Haushaltsmittel benötigt werden.

Besonders greifbar wird diese eigene Kompetenz bei der Dezernatsverteilung. Die Hessische Gemeindeordnung und die Geschäftsordnung des Bensheimer Magistrats weisen dem Bürgermeister ausdrücklich das Recht zu, die Geschäfte unter den Beigeordneten zu verteilen. Als Frank Daum im Oktober 2025 sein Amt als Erster Stadtrat antrat, ordnete Christine Klein die Dezernatsverteilung neu und übertrug ihm unter anderem das Finanzdezernat. Genau diese Möglichkeit besitzt künftig auch Harry Hegenbarth. Er hat allerdings angekündigt, an der bestehenden Dezernatsverteilung nichts ändern zu wollen. Das ist ebenfalls eine Entscheidung: Gestaltungsmacht besteht nicht nur darin, Zuständigkeiten neu zu sortieren, sondern kann auch bedeuten, eine vorhandene Struktur bewusst beizubehalten.

Podiumsdiskussion zur Bensheimer Bürgermeisterwahl 2026
Im Bürgermeisterwahlkampf spielte auch die Führung der Stadtverwaltung eine zentrale Rolle. Mit dem Amtsantritt wird aus solchen Wahlkampffragen konkrete Verwaltungsverantwortung.

Das Beispiel zeigt zugleich eine wichtige Grenze. Frank Daum ist kein Mitarbeiter, den der Bürgermeister nach Belieben austauschen könnte. Die Stadtverordnetenversammlung hat ihn im Juli 2025 für sechs Jahre zum Ersten Stadtrat gewählt; seine Amtszeit läuft bis Oktober 2031. Im Bürgermeisterwahlkampf war die künftige Zusammenarbeit an der Rathausspitze deshalb bereits öffentlich Thema. Daum erklärte am 9. August, dass er sein Amt gerne bis zum Ende der Wahlzeit ausüben wolle. Zugleich machte er deutlich, dass die Zusammenarbeit mit dem künftigen Bürgermeister für seine Tätigkeit eine wichtige Rolle spielen werde. Die beiden Hauptamtlichen besitzen damit unterschiedliche rechtliche Positionen: Der Bürgermeister kann die Geschäftsbereiche verteilen und führt die Verwaltung, der Erste Stadtrat hat zugleich ein eigenes, von der Stadtverordnetenversammlung verliehenes Amt.

Auch beim Personal besitzt der Bürgermeister eine besondere Stellung. Die Gemeindeordnung macht ihn zum Dienstvorgesetzten der städtischen Bediensteten, ausgenommen sind die Beigeordneten. Das bedeutet allerdings nicht, dass jede einzelne Einstellung oder Beförderung automatisch eine persönliche Entscheidung des Bürgermeisters wäre. Dafür ist grundsätzlich der Magistrat zuständig, soweit Befugnisse nicht übertragen wurden. Stellenplan, Haushaltsrecht und tarif- oder beamtenrechtliche Vorgaben sind einzuhalten. Verwaltungschef zu sein heißt also nicht, jeden Vorgang selbst zu unterschreiben. Es bedeutet aber, Verantwortung für Führung, Organisation und das Funktionieren der Verwaltung zu tragen.

Noch stärker ist seine eigenständige Stellung in bestimmten Ordnungs- und Auftragsangelegenheiten. Das Hessische Innenministerium beschreibt diese Aufgaben als Bereiche, die der Bürgermeister fachlich alleinverantwortlich wahrnimmt. Dabei entscheidet er selbstverständlich nicht nach persönlichem Geschmack, sondern ist an Gesetze und gegebenenfalls Weisungen der zuständigen Aufsichtsbehörden gebunden. Einzelne Vorgänge werden auch dort von den zuständigen Fachleuten bearbeitet. Die politische Verantwortung innerhalb der Kommune liegt in diesen Bereichen jedoch nicht beim Stadtparlament oder beim Magistrat als Kollegium.

Ähnlich differenziert ist seine Stellung im Magistrat. Der Bürgermeister führt das Gremium, doch der Magistrat entscheidet grundsätzlich gemeinsam. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Der Bürgermeister stimmt mit wie die übrigen Mitglieder; bei Stimmengleichheit gibt seine Stimme den Ausschlag. Seine Rolle ist trotzdem größer als die eines gewöhnlichen Mitglieds: Er beruft Sitzungen ein, bereitet Beschlüsse vor und sorgt anschließend für deren Umsetzung. In dringenden Fällen darf er außerdem Maßnahmen selbst anordnen, wenn eine vorherige Entscheidung des Magistrats nicht eingeholt werden kann. Darüber muss er dem Magistrat anschließend unverzüglich berichten. Diese Regel ist für tatsächliche Dringlichkeit gedacht – nicht als Abkürzung für politisch schwierige Entscheidungen.

Ganz konkret
Wo der Bürgermeister nicht erst die Stadtverordnetenversammlung fragen muss
Dezernate verteilen
Er bestimmt, welche Geschäftsbereiche die Mitglieder des Magistrats führen. Hegenbarth will die bestehende Verteilung beibehalten.
Verwaltung organisieren
Abläufe überprüfen, Abstimmungen organisieren, Verantwortlichkeiten klären und Themen entscheidungsreif vorbereiten lassen.
Laufende Geschäfte
Alltägliche Verwaltungsangelegenheiten werden im zuständigen Dezernat selbstständig erledigt, solange ihre Bedeutung keine Entscheidung des gesamten Magistrats verlangt.
Dringende Fälle
Kann eine notwendige Magistratsentscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden, darf der Bürgermeister erforderliche Maßnahmen selbst anordnen und berichtet anschließend.
Auch diese Befugnisse gelten nicht grenzenlos: Gesetze, Haushalt, bestehende Beschlüsse und die Zuständigkeiten anderer Organe bleiben verbindlich.

Wo andere entscheiden – und das Geld Grenzen setzt

Je grundsätzlicher eine Entscheidung wird, desto wichtiger wird die Stadtverordnetenversammlung. Die Hessische Gemeindeordnung weist ihr die Entscheidung über die Angelegenheiten der Stadt zu, soweit nicht andere Zuständigkeiten bestehen. Bestimmte Fragen sind ihr ausdrücklich vorbehalten. Dazu zählen etwa Satzungen, die Haushaltssatzung, das Investitionsprogramm und andere grundlegende kommunalpolitische Entscheidungen. Ein Bürgermeister kann solche Themen anstoßen, Verwaltungsarbeit organisieren und für einen Vorschlag werben. Die formelle Entscheidung kann dennoch bei einem anderen Organ liegen.

Ein besonders passendes Bensheimer Beispiel liegt praktisch vor Hegenbarths Haustür: der geplante Kinder- und Jugendpark in der Taunusanlage. Das Projekt ist keine neue Idee aus dem Bürgermeisterwahlkampf. Bereits im Juni 2022 fasste die Stadtverordnetenversammlung einstimmig einen Grundsatzbeschluss zum Bau und Betrieb eines Kinder- und Jugendparks. Die vorgelegte Konzeption sollte konkretisiert und um eine Schätzung der Bau- und Betriebskosten ergänzt werden. Anschließend sollte die konkretisierte Planung erneut der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt werden. Der damalige Beschluss nennt Harry Hegenbarth ausdrücklich als Ideengeber des Projekts.

Im Wahlkampf 2026 hat Hegenbarth die Sport- und Begegnungsfläche erneut zu einem seiner Jugendthemen gemacht. Vorgesehen sind nach seinen Vorstellungen unter anderem Möglichkeiten für Skaten, Basketball, Streetsoccer und Parcours sowie eine Planung gemeinsam mit Jugendlichen. An diesem Beispiel lässt sich seine künftige Rolle ziemlich genau beschreiben: Er kann als Bürgermeister dafür sorgen, dass der vorhandene politische Auftrag wieder aktiv bearbeitet wird. Er kann einen aktuellen Planungsstand verlangen, offene Fragen zusammenführen lassen, Gespräche mit möglichen Partnern organisieren und die Verwaltung beauftragen, Kosten, Finanzierung und weitere Schritte entscheidungsreif aufzubereiten. Er kann aber nicht allein den endgültigen Bau und erhebliche neue Ausgaben beschließen. Schon der Beschluss von 2022 sieht ausdrücklich vor, dass konkretisierte Planung und Kostenschätzung wieder zur Stadtverordnetenversammlung kommen.

Taunusanlage in Bensheim, vorgesehener Standort des Kinder- und Jugendparks
Die Taunusanlage in Bensheim. Für einen Kinder- und Jugendpark gibt es seit 2022 einen Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung. Im damaligen Beschluss wird Harry Hegenbarth ausdrücklich als Ideengeber genannt.

Genau darin liegt ein wesentlicher Teil kommunaler Gestaltung: Der Bürgermeister kann nicht immer das abschließende Ja zu einem großen Projekt geben. Er kann aber erheblichen Einfluss darauf haben, ob aus einer Idee ein bearbeitbarer Vorgang wird, ob offene Fragen geklärt werden und ob den zuständigen Gremien irgendwann eine Vorlage vorliegt, über die sie tatsächlich entscheiden können.

Ähnlich ist es beim Bensheimer Marktplatz. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 11. Juli 2024 die weitere Vorgehensweise und legte unter anderem fest, dass sowohl eine freiräumliche Gestaltung als auch eine bauliche Nutzung weiterverfolgt werden sollen. Die Verwaltung erhielt konkrete Arbeitsaufträge. Ein Bürgermeisterwechsel setzt solche Entscheidungen nicht außer Kraft. Hegenbarth kann die weitere Bearbeitung prägen und eigene Vorschläge in das Verfahren einbringen. Soll ein bestehender politischer Grundsatz geändert oder sollen größere neue Mittel eingesetzt werden, führt der Weg aber wieder über die zuständigen Gremien.

Auch „Mobiles Bensheim 2040“ zeigt dieses Zusammenspiel. Die Stadtverordnetenversammlung hatte Ende 2022 die Erstellung eines Mobilitätskonzepts beschlossen. Es folgten Ausschreibung, Untersuchungen und Bürgerbeteiligung. Inzwischen liegen 13 Handlungsfelder mit 44 Maßnahmen vor. Die Umsetzung soll sich über einen längeren Zeitraum erstrecken und hängt nach Angaben der Stadt ausdrücklich auch von personellen und finanziellen Ressourcen ab. Ein Bürgermeister kann dabei Prioritäten vertreten und die Verwaltung bei der Umsetzung führen. Er kann aber nicht sämtliche verkehrspolitischen, haushalterischen und planerischen Entscheidungen selbst treffen. Wie unterschiedlich solche Vorlagen, Anträge und Zuständigkeiten in einer einzigen Sitzung zusammenlaufen, zeigt auch mein ausführlicher Blick auf die Stadtverordnetenversammlung vom September 2026.

Damit kommt eine weitere Grenze ins Spiel, die in Bensheim derzeit besonders sichtbar ist: das Geld. Dabei lohnt ein genauer Blick auf die Zahlen. Der inzwischen aufgestellte Jahresabschluss 2025 fällt deutlich besser aus als ursprünglich erwartet. Statt des im Haushaltsplan kalkulierten Fehlbetrags von rund 21,6 Millionen Euro steht unter dem Strich ein Minus von rund 3,7 Millionen Euro. Auch das ordentliche Ergebnis verbesserte sich von geplanten minus 25,5 Millionen auf rund minus 9 Millionen Euro. Dazu trugen höhere Einnahmen und geringere Ausgaben bei. Allein die Gewerbesteuer brachte mit 28,1 Millionen Euro rund 8,5 Millionen Euro mehr als geplant. Ein wesentlicher Teil davon geht allerdings auf Nachforderungen für frühere Jahre zurück und ist deshalb nicht ohne Weiteres auf kommende Haushalte übertragbar.

Die Verbesserung ändert deshalb nichts daran, dass die finanziellen Spielräume begrenzt bleiben. Der Fehlbetrag 2025 wird aus vorhandenen Rücklagen ausgeglichen, eine Kreditaufnahme zur Finanzierung des laufenden Ergebnisses war zum Jahresende nicht erforderlich. Gleichzeitig lagen die Gewerbesteuereinnahmen weiterhin deutlich unter früheren Spitzenwerten. Für 2026 weist der genehmigte Haushalt im ordentlichen Ergebnis einen Fehlbedarf von 15,4 Millionen Euro aus. Während also der Rückblick auf 2025 günstiger ausfällt als erwartet, bleibt die Frage nach Prioritäten und finanzieller Tragfähigkeit für die kommenden Jahre bestehen. Wie aus verfügbaren Mitteln konkrete Prioritäten werden, zeigt aktuell auch die Verteilung der ersten 11,377 Millionen Euro aus dem Infrastruktur-Sondervermögen auf Straßen, Kitas, Sport, Solar und weitere Projekte.

Ein Bürgermeister kann deshalb ein Vorhaben für sinnvoll halten, ohne es unmittelbar finanzieren zu können. Eine neue Stelle braucht eine Grundlage im Stellenplan, eine größere Investition muss im Haushalt abgebildet werden, Förderprogramme können Eigenanteile oder Folgekosten mit sich bringen. Gestaltung besteht unter solchen Bedingungen nicht nur darin, neue Projekte vorzuschlagen. Sie kann ebenso bedeuten, Alternativen entwickeln zu lassen, Prioritäten zu setzen, Fördermöglichkeiten zu prüfen oder ein Vorhaben so weit vorzubereiten, dass die zuständigen Gremien überhaupt belastbar darüber entscheiden können.

Öffentlicher Rundgang zur Innenstadtentwicklung am Bensheimer Marktplatz
Öffentlicher Rundgang am Bensheimer Marktplatz während des Bürgermeisterwahlkampfs 2026. Gemeinsam mit Fachleuten aus Architektur und Stadtplanung wurden Möglichkeiten und Problemstellen der Innenstadtentwicklung diskutiert.

Die zweite Bühne: Beteiligungen, Aufsichtsräte und Kommissionen

Wer die Rolle des Bensheimer Bürgermeisters ausschließlich anhand von Rathaus und Stadtverordnetenversammlung betrachtet, sieht allerdings nur einen Teil des Bildes. Die Stadt besitzt Unternehmen, hält Beteiligungen und ist Mitglied in weiteren kommunalen Strukturen. Über diese Beteiligungen werden Aufgaben wahrgenommen, die von Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung über Ver- und Entsorgung bis zum Wohnungsbau reichen. Die Stadt beschreibt in ihrem Beteiligungsbericht selbst, dass sie über städtische Vertreter in den Gesellschaftsorganen Steuerungs- und Kontrollfunktionen ausübt.

Auch die Hessische Gemeindeordnung gibt dem Bürgermeister auf dieser Ebene eine besondere Stellung. Nach § 125 vertritt der Magistrat die Stadt in Gesellschaften, die ihr gehören oder an denen sie beteiligt ist. Der Bürgermeister vertritt den Magistrat dabei kraft Amtes und kann sich durch ein von ihm bestimmtes Magistratsmitglied vertreten lassen. Bei Gesellschaften, die vollständig der Stadt gehören oder an denen sie mehrheitlich beteiligt ist, sieht das Gesetz grundsätzlich auch eine besondere Stellung beim Vorsitz der Gesellschaftsorgane vor. Gesellschaftsrecht, Satzungen und besondere gesetzliche Vorschriften können allerdings andere oder zusätzliche Regeln vorgeben.

In Bensheim wird diese Ebene besonders anschaulich. Die Stadt ist Mehrheitsaktionärin der GGEW AG, Christine Klein ist derzeit Vorsitzende des Aufsichtsrats. Bei der Marketing- und Entwicklungs-Gesellschaft Bensheim, der MEGB, ist die Verbindung noch unmittelbarer: Sie ist eine städtische Gesellschaft und übernimmt Aufgaben unter anderem in Wirtschaftsförderung, Standortentwicklung, Immobilien und Stadtmarketing. Klein ist dort derzeit Vorsitzende des Aufsichtsrats und der Gesellschafterversammlung. Themen wie Innenstadtentwicklung können deshalb gleichzeitig Fachbereiche der Verwaltung, Magistrat, Stadtverordnetenversammlung und eine städtische Gesellschaft betreffen.

Gerade Hegenbarths angekündigtes aktives Leerstandsmanagement zeigt, wie diese verschiedenen Ebenen ineinandergreifen können. Der Bürgermeister könnte innerhalb der Verwaltung dafür sorgen, dass das Thema eine klare Zuständigkeit und regelmäßige Bearbeitung bekommt, Eigentümergespräche organisiert, Fördermöglichkeiten geprüft und Stadtmarketing, Wirtschaftsförderung und weitere Akteure enger miteinander verzahnt werden. Einige dieser Schritte benötigen keinen neuen Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung. Gleichzeitig endet der Einfluss dort, wo Rechte anderer beginnen: Ein privater Eigentümer kann nicht angewiesen werden, sein Ladenlokal an ein bestimmtes Geschäft zu vermieten. Größere Investitionen oder neue dauerhafte Ausgaben benötigen wiederum die dafür vorgesehenen Entscheidungen. Warum Leerstand zugleich eine größere Frage der Bensheimer Innenentwicklung ist, habe ich in einer ausführlichen Analyse zu Leerstand und Flächenverbrauch betrachtet.

Wieder anders ist die Konstruktion bei der Sparkasse Bensheim. Die Stadt hält nicht einfach Gesellschaftsanteile an der Sparkasse, sondern ist Teil des Sparkassenzweckverbands, der Träger der Sparkasse ist. Christine Klein wird derzeit sowohl als Vorsitzende des Zweckverbandsvorstands als auch als Vorsitzende des Verwaltungsrats geführt. Gerade dieses Beispiel zeigt, warum bei solchen Funktionen genau hingesehen werden muss: Nicht jedes Amt geht allein mit der Schlüsselübergabe im Rathaus automatisch auf den Nachfolger über. Für die jeweiligen Gremien gelten eigene Wahl-, Entsendungs-, gesetzliche und satzungsrechtliche Regeln.

Hinzu kommen die Kommissionen des Magistrats. In Bensheim gibt es derzeit eine Sozialkommission, eine Sportkommission, eine Klima-, Umwelt- und Energiekommission, eine Verkehrskommission und eine Sicherheitskommission. Sie sind Hilfsorgane des Magistrats. Der Bürgermeister ist kraft Gesetzes Mitglied; den Vorsitz führt er selbst oder ein von ihm bestimmter Beigeordneter. Auch eine Kommission ersetzt weder Magistrat noch Stadtverordnetenversammlung. Sie schafft aber einen weiteren Ort, an dem Verwaltung, politische Vertreter und fachliche Perspektiven zusammengeführt werden.

Das Bürgermeisteramt in Bensheim
Ein Amt – mehrere Rollen
Verwaltungschef
Führung, Organisation und Geschäftsgang des Rathauses.
Magistratsvorsitz
Beschlüsse vorbereiten, Beratungen führen und Entscheidungen umsetzen.
Impulsgeber
Themen anstoßen, Lösungen vorbereiten und Unterstützung suchen.
Vertreter der Stadt
Funktionen in Beteiligungen, Gesellschaften und kommunalen Strukturen.
Vermittler
Verwaltung, Politik, Institutionen, Wirtschaft und Bürgerschaft zusammenbringen.

Einfluss, der in keinem Paragrafen steht

Damit ist allerdings noch immer nicht alles beschrieben. Ein Teil der Wirkung eines Bürgermeisters lässt sich in keiner Zuständigkeitsordnung vollständig abbilden. Ein Projekt kann feststecken, weil verschiedene Beteiligte unterschiedliche Interessen verfolgen. Für eine Entwicklung können gleichzeitig Stadt, Kreis, Land, Grundstückseigentümer, Unternehmen oder Fördermittelgeber benötigt werden. Manchmal fehlt nicht der formelle Beschluss, sondern zunächst ein gemeinsamer Weg dorthin. Ein Bürgermeister kann gesetzliche Zuständigkeiten nicht überspringen. Er kann aber Gespräche initiieren, Beteiligte zusammenbringen, eine Angelegenheit innerhalb der Verwaltung priorisieren, öffentlich dafür werben und politische Unterstützung suchen.

Das ist keine zusätzliche Rechtskompetenz. Es ist politischer und institutioneller Einfluss. Gerade auf kommunaler Ebene kann diese Fähigkeit eine wichtige Rolle spielen. Stadtverwaltung, Kommunalpolitik, Vereine, Wirtschaft und Bürgerschaft begegnen einander nicht erst bei einer Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung. Viele Entwicklungen beginnen deutlich früher: mit einem Problem, einem Gespräch, einer Idee oder der Entscheidung, eine Sache überhaupt genauer untersuchen zu lassen. Umgekehrt kann ein Bürgermeister auch dort nicht einfach Ergebnisse erzwingen, wo andere Beteiligte eigene Rechte, Interessen oder demokratische Mandate besitzen.

Auch an kleineren Vorhaben lässt sich der Unterschied erkennen. Hegenbarth hat beispielsweise regelmäßige offene Bürgergespräche und neue digitale Informationsformate angekündigt. Einen Gesprächsabend kann ein Bürgermeister organisieren, ohne dass vorher 45 Stadtverordnete darüber abstimmen müssen. Auch die Verwaltung kann prüfen, wie ein neues Informationsformat mit vorhandenen Ressourcen umgesetzt werden könnte. Entstehen daraus jedoch neue Stellen, größere dauerhafte Kosten oder grundsätzliche politische Entscheidungen, kommen Haushalt, Magistrat oder Stadtverordnetenversammlung wieder ins Spiel. Die Grenze verläuft damit nicht zwischen „der Bürgermeister darf etwas“ und „der Bürgermeister darf nichts“, sondern zwischen unterschiedlichen Größen und Arten von Entscheidungen.

Für Harry Hegenbarth bedeutet der Amtsantritt zugleich, dass er nicht bei null beginnt. Er übernimmt eine bestehende Verwaltung, laufende Verträge, Personal, Projekte und politische Beschlüsse. Erster Stadtrat Frank Daum ist erst seit Oktober 2025 im Amt und bis Oktober 2031 gewählt. Die im März neu gewählte Stadtverordnetenversammlung besitzt ihr eigenes Mandat für die kommenden Jahre. Vorhaben wie der Marktplatz, das Mobilitätskonzept oder der Kinder- und Jugendpark haben Vorgeschichten, politische Beschlüsse und Arbeitsstände, die mit dem Wechsel im Bürgermeisteramt nicht verschwinden.

Gleichzeitig erhält Hegenbarth mit dem Amtsantritt Instrumente, die er bislang nicht hatte. Er übernimmt die Verwaltungsleitung, führt den Vorsitz im Magistrat, kann die Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung prägen, Themen vorbereiten lassen und die Stadt nach außen vertreten. Weitere Funktionen in Beteiligungen, Verbänden und Institutionen kommen nach den jeweils geltenden Regeln hinzu. Welche Wirkung daraus entsteht, hängt deshalb nicht nur von formalen Befugnissen ab, sondern auch davon, wie Verwaltung geführt, Entscheidungen vorbereitet und unterschiedliche Akteure miteinander verbunden werden.

Was das für Harry Hegenbarth bedeutet

Wenn Harry Hegenbarth am 15. Dezember sein Büro im Rathaus bezieht, beginnt deshalb nicht einfach die Umsetzung eines Wahlprogramms. Er übernimmt eine Verwaltung mit bestehenden Strukturen und Beschäftigten, einen Magistrat mit einem bis 2031 gewählten hauptamtlichen Ersten Stadtrat, eine Stadtverordnetenversammlung mit sieben politischen Gruppierungen, einen Haushalt mit begrenzten Spielräumen und laufende Verfahren, die teilweise seit Jahren bearbeitet werden. Hinzu kommen Unternehmen und Institutionen, deren Aufgaben weit über die Kernverwaltung hinausreichen.

Gleichzeitig ist das Bürgermeisteramt alles andere als eine reine Verwaltungsstelle ohne eigenen Spielraum. Der Bürgermeister führt die Verwaltung, verteilt die Geschäftsbereiche innerhalb des Magistrats, bereitet dessen Entscheidungen vor und sorgt für deren Umsetzung. Laufende Verwaltungsangelegenheiten werden in seinem und den anderen Dezernaten selbstständig erledigt. Er kann Verwaltungsprozesse organisieren, Themen auf den Weg bringen und dafür sorgen, dass aus Ideen entscheidungsfähige Vorlagen entstehen. In bestimmten Bereichen trägt er sogar die fachliche Verantwortung allein. In anderen braucht er den Magistrat, die Stadtverordnetenversammlung oder weitere Partner. Genau deshalb greift auch die einfache Frage „Politiker oder Verwalter?“ zu kurz. Das Amt ist beides – nur je nach Aufgabe in unterschiedlicher Gewichtung.

Kommunale Gestaltung besteht dabei selten aus einer einzigen großen Entscheidung. Häufig beginnt sie damit, ein Problem präzise zu benennen. Danach müssen Informationen zusammengetragen, Zuständigkeiten geklärt, Varianten entwickelt, finanzielle Möglichkeiten geprüft und Beteiligte einbezogen werden. Am Ende steht vielleicht ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung. Danach beginnt wiederum die Arbeit der Verwaltung. An vielen dieser Stellen sitzt der Bürgermeister mit am Tisch – manchmal mit eigener Entscheidungskompetenz, manchmal als Vorsitzender, manchmal als Verwaltungschef, manchmal als Vertreter der Stadt und manchmal vor allem als jemand, der einen Prozess zusammenhalten muss.

Ein Bürgermeister kann in Bensheim also nicht über jede große politische Frage allein entscheiden. Er kann aber sehr wohl selbst entscheiden, wie die Verwaltung geführt wird, welche Dezernate die Mitglieder des Magistrats übernehmen, wie laufende Verwaltungsaufgaben organisiert werden und welche Themen entscheidungsreif aufgearbeitet werden. Und er sitzt an erstaunlich vielen Stellen, an denen aus einer Idee eine belastbare Entscheidung werden kann.

Welche Schwerpunkte Harry Hegenbarth dort setzt und wie sich sein Amtsverständnis in der Praxis entwickelt, lässt sich vor dem 15. Dezember nicht beantworten. Einige Entscheidungen hat er bereits angekündigt – etwa die bestehende Dezernatsverteilung beizubehalten. Andere werden sich erst im Alltag des Rathauses zeigen. Welche Möglichkeiten das Amt bietet und wo seine Grenzen verlaufen, lässt sich dagegen schon heute ziemlich genau beschreiben.

Quellen und Grundlagen

Stand: September 2026. Funktionen in Gesellschaften, Zweckverbänden und anderen Institutionen können eigenen gesetzlichen, satzungsrechtlichen, Wahl- oder Entsendungsregeln folgen. Die derzeit von Bürgermeisterin Christine Klein wahrgenommenen Funktionen werden deshalb nicht pauschal als automatisch auf ihren Nachfolger übergehend dargestellt.

Wie hat Dir der Artikel gefallen?

Bewerten
(Keine Bewertungen bisher)


 

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Gaststätte Weiherhaus
Inh. Eugenia Stehle
Restaurant Vereinsheim TSV Auerbach


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Das könnte Dich auch interessieren...

Weitere beliebte Artikel...