Bensheim & Umgebung

Gewerbesteuer misst man nicht in Hektar: Warum „noch mehr Fläche“ kein Haushaltskonzept für Bensheim ist

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Artikelinfo
Kurzüberblick, Einordnung und Meta-Daten zum Beitrag
Veröffentlicht am 18. Februar 2026

Worum es hier geht: Der Beitrag analysiert die Debatte um das geplante interkommunale Gewerbegebiet zwischen Bensheim und Lorsch als Frage verantwortungsvoller Abwägung. Er beleuchtet die Flächenentwicklung seit 2000 (rund 80 Hektar), die Haushaltsrealität 2024/25, die strukturelle Volatilität der Gewerbesteuer sowie dauerhaft entstehende Infrastrukturkosten. 

Für wen & wofür geeignet:
Für Bürger:innen, kommunalpolitisch Interessierte und Entscheidungsträger:innen, die eine sachliche, zahlenbasierte Einordnung suchen. Als Argumentations- und Orientierungsgrundlage zur Bewertung von Risiken, langfristigen Kosten und strategischen Alternativen wie Innenentwicklung, Flächenrecycling und qualitativer Standortpolitik.

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Titelbild
Wattenheimer Brücke 
© Michael K. Kärchner

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Die Diskussion um das geplante interkommunale Gewerbegebiet zwischen Bensheim und Lorsch wird derzeit emotional geführt. Das ist nachvollziehbar. Es geht um Fläche, um Geld, um Natur, um Zukunft. Doch bei aller Zuspitzung sollte eines klar sein: Diese Debatte ist keine ideologische Grundsatzfrage zwischen „Wirtschaft“ und „Naturschutz“. Sie ist eine Frage verantwortungsvoller Abwägung.

Kommunen brauchen Einnahmen. Ohne finanzielle Handlungsfähigkeit gibt es keine Investitionen, keine Infrastruktur, keine sozialen Leistungen. Gleichzeitig sind Flächen keine beliebig vermehrbare Ressource. Boden erfüllt Funktionen, die für Wasserhaushalt, Klimaresilienz und Artenvielfalt elementar sind. Versiegelung ist dauerhaft. Haushaltsrisiken sind real. Entscheidungen wirken über Generationen.

Deshalb geht es hier nicht um Symbolpolitik, nicht um moralische Überlegenheit und nicht um reflexhafte Ablehnung von Entwicklung. Es geht um die nüchterne Frage, ob die erneute Ausweisung großer Gewerbeflächen unter den heutigen Rahmenbedingungen tatsächlich zu mehr Stabilität führt oder ob sie zusätzliche Risiken erzeugt, die langfristig schwerer wiegen als die erhofften kurzfristigen Effekte.

Zukunftsfähige Kommunalpolitik bedeutet, ökonomische Notwendigkeiten und ökologische Grundlagen gemeinsam zu denken. Sie bedeutet, Zahlen ernst zu nehmen, Risiken transparent zu benennen und irreversible Entscheidungen besonders sorgfältig zu prüfen. Genau darum geht es in dieser Analyse.

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80 Hektar Vergangenheit, 21 Hektar Zukunft, 42 Millionen Euro Realität

In Bensheim wird derzeit über die Ausweisung eines interkommunalen Gewerbegebiets mit der Stadt Lorsch diskutiert. Die Größenordnung: rund 21 Hektar Gesamtfläche, davon etwa 11 Hektar auf Bensheimer Gemarkung. Noch ist kein Planungsrecht geschaffen – es geht um die politische und planerische Grundsatzentscheidung. Doch diese 21 Hektar stehen nicht isoliert im Raum. Seit der Jahrtausendwende hat Bensheim bereits rund 80 Hektar neue Gewerbeflächen planungsrechtlich geschaffen und entwickelt – insbesondere durch die Gebiete Stubenwald I (ca. 59 ha), Stubenwald II (ca. 12,3 ha) sowie weitere Erweiterungen und Anpassungen im Bereich von rund 3 Hektar zusätzlicher GE-Fläche. Rechnet man die aktuell diskutierten 21 Hektar hinzu, bewegt sich die Stadt perspektivisch auf nahezu 100 Hektar zusätzlicher Gewerbefläche seit dem Jahr 2000 zu. 100 Hektar, das entspricht einer Million Quadratmeter Boden (zusammengerechnet aus den veröffentlichten Flächengrößen der Gewerbegebiete Stubenwald I, Stubenwald II sowie dokumentierten Erweiterungen).

Diese Flächenpolitik wurde über Jahrzehnte mit einem zentralen Argument begründet: Mehr Gewerbefläche sollte mehr Gewerbesteuer bringen und damit die kommunale Finanzlage stabilisieren. Die Realität der Jahre 2024 und 2025 stellt diese Annahme zumindest infrage. 2024 ging Bensheim zunächst mit einem prognostizierten Fehlbedarf von rund 12,5 Mio. € in die Planung. Durch Gewerbesteuerrückzahlungen und Einbrüche musste die Stadt im Jahresverlauf jedoch von einem Fehlbedarf von rund 42,7 Mio. € (bzw. im Nachtrag von 43,2 Mio. €) ausgehen. Der ausgewiesene Fehlbedarf bewegte sich damit im Bereich von rund 42 bis 43 Millionen Euro. Das ist keine theoretische Diskussion über Stadtentwicklung, sondern eine konkrete finanzielle Ausgangslage, unter der die Debatte um weitere 21 Hektar geführt wird.

 
 

Damit steht die Stadt heute vor einer strategischen Frage: Wenn rund 80 Hektar neue Gewerbefläche in den vergangenen 25 Jahren nicht vor erheblichen Haushaltsverwerfungen geschützt haben, auf welcher Grundlage wird davon ausgegangen, dass weitere 21 Hektar diese strukturelle Stabilität nun erzeugen werden?

 

Gewerbesteuer: Die Schwankung als System, nicht als Ausnahme

Nach den bislang öffentlich verfügbaren Aussagen, Anträgen und Wahlunterlagen ergibt sich beim Projekt folgendes Bild: Während CDU, SPD und FDP das Projekt grundsätzlich befürworten und mit wirtschaftlicher Entwicklung, interkommunaler Kooperation sowie der Sicherung von Gewerbeflächen argumentieren, lehnen Bündnis 90/Die Grünen und die Bürger für Bensheim die Planungen klar ab und verweisen insbesondere auf den Flächenverbrauch, den Verlust wertvoller Acker- und Grünflächen sowie die Bedeutung des Gebiets für Klima- und Naturschutz. Die FWG Bensheim positioniert sich bislang eher prüfend-kritisch und hat dazu parlamentarische Nachfragen gestellt, während von Volt Deutschland in den öffentlich zugänglichen Wahlunterlagen bislang keine eindeutig formulierte Position zum konkreten Projekt erkennbar ist.

Die zentrale Einnahmequelle, um die sich diese Debatte dreht, ist die Gewerbesteuer. Sie gilt als „eigene“ Steuer der Kommunen und ist politisch besonders sensibel, weil sie unmittelbar mit wirtschaftlicher Entwicklung verknüpft ist. Ein Blick auf die tatsächliche Entwicklung in Bensheim zeigt jedoch: Diese Einnahmequelle ist alles andere als stabil.

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Die Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Bensheim sind in den letzten Jahren erheblich gesunken. Während die Stadt für 2022 noch rund 61,6 Mio. € aus dieser Einnahmequelle verbuchte, weist der Haushaltsentwurf für 2025 nur noch etwa 19,5 Mio. € aus, ein deutlicher Rückgang innerhalb weniger Jahre. Diese Mindereinnahmen haben wesentlich zu einer angespannten Haushaltslage und einem mehrstelligen Millionen-Defizit beigetragen.

Der Einbruch 2024 war dabei nicht nur ein statistischer Effekt, sondern hatte unmittelbare haushaltspolitische Konsequenzen. Die Stadt musste mit einem zweistelligen Millionenloch im Ergebnishaushalt reagieren. Das zeigt: Gewerbesteuer ist kein linearer Mechanismus, der proportional mit der ausgewiesenen Gewerbefläche wächst. Sie ist abhängig von Gewinnen einzelner Unternehmen – und diese wiederum von Konjunktur, Branchenentwicklung, Investitionszyklen und steuerrechtlichen Anpassungen. Rückzahlungen für Vorjahre können Haushaltsplanungen zusätzlich belasten.

Damit wird deutlich: Gewerbesteuer misst man nicht in Hektar, sondern in Ertragskraft. Und Ertragskraft ist keine feste Größe. Sie kann steigen, sie kann aber ebenso abrupt einbrechen. Genau das ist in Bensheim geschehen, trotz der bereits geschaffenen rund 80 Hektar Gewerbefläche. Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob Gewerbe grundsätzlich wichtig ist. Das ist unbestritten. Die Frage lautet vielmehr, ob zusätzliche Flächenausweisung ein geeignetes Instrument ist, um eine strukturell volatile Einnahmequelle dauerhaft zu stabilisieren.

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80 Hektar – keine Garantie für Stabilität
Empirische Realität seit 2000
Wenn 80 Hektar keine strukturelle Stabilität erzeugt haben – warum sollten es weitere 21 tun?

Dauerhafte Infrastrukturkosten und das strukturelle Haushaltsrisiko

Während die Gewerbesteuer als Einnahmequelle starken Schwankungen unterliegt, sind die Ausgaben, die mit neuen Gewerbeflächen verbunden sind, weitgehend kalkulierbar und dauerhaft. Jede Ausweisung eines neuen Gewerbegebiets zieht eine Reihe von Investitionen und Folgekosten nach sich: Planungskosten, Gutachten, Erschließungsmaßnahmen, Straßenbau, Kanalisation, Regenwasserbewirtschaftung, Energie- und Dateninfrastruktur. Hinzu kommen langfristige Unterhaltungskosten für Straßen, Entwässerungssysteme und technische Anlagen. Diese Kosten entstehen unabhängig davon, ob sich später steuerstarke Unternehmen ansiedeln oder ob die erwarteten Gewinne ausbleiben.

In der kommunalen Finanzwissenschaft gilt daher ein einfacher Grundsatz: Wenn eine Einnahmequelle volatil ist, sollte ihre Verwendung in der Haushaltsplanung besonders vorsichtig erfolgen. Genau hier liegt das strukturelle Problem. Die Ausweisung neuer Gewerbeflächen erzeugt auf der Ausgabenseite relativ sichere Verpflichtungen, während die Einnahmenseite, die Gewerbesteuer, konjunkturabhängig bleibt. Diese Asymmetrie bedeutet, dass die Kommune ein Risiko eingeht: Sie bindet Kapital in Infrastruktur, ohne garantieren zu können, dass die erwarteten Erträge langfristig und in stabiler Höhe fließen.

Das Haushaltsdefizit von über 40 Millionen Euro im Jahr 2024 zeigt exemplarisch, wie empfindlich dieses System reagieren kann. Trotz vorhandener Gewerbegebiete, trotz bereits geschaffener rund 80 Hektar Fläche konnte der Haushalt nicht stabil gehalten werden. Infrastrukturkosten und laufende Verpflichtungen bleiben bestehen, auch wenn die Gewerbesteuer einbricht. Damit entsteht eine strukturelle Spannung im Haushalt: Dauerhafte Ausgaben stehen einer schwankenden Ertragsbasis gegenüber.

Die Diskussion um weitere 21 Hektar Gewerbefläche muss daher nicht nur unter dem Gesichtspunkt möglicher Mehreinnahmen geführt werden, sondern auch unter dem Aspekt zusätzlicher Verpflichtungen. Jede neue Fläche erhöht das infrastrukturelle Fundament, das dauerhaft unterhalten werden muss – unabhängig von konjunkturellen Schwankungen.

Der volkswirtschaftliche Wert des Bodens: Was 80 bis 100 Hektar tatsächlich bedeuten

In der Debatte um Gewerbeflächen wird Boden häufig als „verfügbare Fläche“ betrachtet, als Reserve, die wirtschaftlich aktiviert werden kann. Fachlich greift diese Sicht zu kurz. Boden ist kein leerer Raum, sondern ein multifunktionales System. Er speichert Wasser, filtert Schadstoffe, ermöglicht Grundwasserneubildung, reguliert Temperatur und Mikroklima, bindet Kohlenstoff und stellt Lebensraum bereit. Diese Funktionen sind im Bundes-Bodenschutzgesetz verankert und werden in der Umweltökonomie als sogenannte Ökosystemleistungen beschrieben.

Versiegelung, also die dauerhafte Überbauung mit Asphalt, Beton oder Gebäuden, unterbricht diese Funktionen weitgehend oder vollständig. Niederschläge können nicht mehr versickern, Verdunstungsleistung entfällt, Rückhaltevermögen geht verloren. Der natürliche Wasserkreislauf wird verändert. Die klimatische Pufferwirkung offener Böden reduziert sich dauerhaft. Im kommunalen Planungshorizont ist diese Transformation faktisch irreversibel.

Ökonomisch betrachtet sind diese Bodenfunktionen keineswegs „wertlos“. In der wissenschaftlichen Literatur zur Bewertung von Ökosystemleistungen werden für landwirtschaftlich genutzte Flächen in gemäßigten Klimazonen vorsichtige Orientierungswerte von mehreren tausend Euro pro Hektar und Jahr angesetzt. Diese Werte stellen keine Marktpreise dar, sondern volkswirtschaftliche Abschätzungen der dauerhaft erbrachten Bodenfunktionen.

Diese Berechnung ist bewusst konservativ. Sie berücksichtigt weder steigende Klimafolgekosten noch Extremwetterrisiken, noch Zins- oder Inflationsentwicklungen. Sie beschreibt lediglich eine Größenordnung des dauerhaft entfallenden Funktionswertes. Wer also über 80 bis 100 Hektar spricht, spricht nicht nur über Fläche. Er spricht über einen langfristigen volkswirtschaftlichen Funktionsverlust im Millionenbereich, Jahr für Jahr wirksam, auch wenn er im kommunalen Haushalt nicht unmittelbar sichtbar wird.

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Boden ist Infrastruktur – nur ohne Beton
Volkswirtschaftlich messbarer Funktionswert (wissenschaftliche Orientierungswerte)
Boden erbringt zentrale Ökosystemleistungen (u. a. Wasseraufnahme/-speicherung, Klimaregulation, Nährstofffilterung, Kohlenstoffbindung, Lebensraumfunktion). Diese Leistungen haben volkswirtschaftlichen Nutzen, auch wenn sie keinen Marktpreis besitzen.
Wissenschaftliche Analysen, darunter internationale Meta-Studien zu Ökosystemleistungen auf landwirtschaftlicher Nutzfläche, zeigen, dass die reinen regulativen Ökosystemleistungen (z. B. Klima-, Wasser- und Boden-Regulation) im Bereich von mehreren tausend Euro pro Hektar und Jahr liegen können – z. B. um etwa 3.000 Int.$/ha für Grünland bis über 8.000 Int.$/ha für kultivierte Flächen. Das entspricht nach Umrechnung in Euro einer realistischen vierstelligen Orientierungsgröße für viele relevante Bodenfunktionen.
Im deutschen Kontext benennt der Referenzrahmen Naturkapital Deutschland (TEEB DE) ebenfalls Bandbreiten nicht-marktorientierter Funktionswerte, die konservativ im vierstelligen Bereich angesetzt werden können. Diese Werte sind keine Marktpreise, sondern volkswirtschaftlicheer Abschätzungen dauerhaft erbrachter Naturleistungen.
Beispielrechnung mit diesem Orientierungswert:
80 Hektar240.000 bis 320.000 € pro Jahr
Über 30 Jahre: 7,2 bis 9,6 Mio. €
100 Hektar300.000 bis 400.000 € pro Jahr
Über 30 Jahre: 9 bis 12 Mio. €
Versiegelung ist dauerhaft – und ihr volkswirtschaftlicher Preis wirkt langfristig weiter.

Übergangsraum, Biotopverbund und klimatische Pufferzone

Die aktuell diskutierten 21 Hektar liegen nicht in einem isolierten Industrieareal, sondern im Umfeld der Wattenheimer Brücke und damit im Übergangsbereich zur Weschnitz-Aue. Diese Lage ist ökologisch nicht zufällig relevant. Übergangszonen zwischen landwirtschaftlicher Nutzung, Gewässern und Siedlungsbereichen erfüllen in der Landschaftsökologie eine besondere Funktion: Sie wirken als Verbindungsräume, als Nahrungsflächen, als Rückzugsräume und als klimatische Puffer.

Landwirtschaftlich genutzte Flächen sind dabei keineswegs „ökologisch wertlos“. Auch intensiv bewirtschaftete Ackerflächen erfüllen Funktionen im Biotopverbund. Sie ermöglichen Wanderbewegungen von Arten, sie dienen als temporäre Nahrungsflächen für Vögel und Säugetiere, sie wirken als offene Kaltluftentstehungsgebiete in den Nachtstunden und unterstützen damit die Durchlüftung angrenzender Siedlungsbereiche.

Im Umfeld der Weschnitz-Aue kommt eine weitere Dimension hinzu: Gewässer- und Auenräume sind in regionalplanerischen Bewertungen regelmäßig als klimarelevante Freiflächen ausgewiesen. Sie tragen zur Verdunstungskühlung bei, stabilisieren lokale Wasserhaushalte und dienen als Rückhalteflächen bei Starkregenereignissen. Gerade in Zeiten zunehmender Extremwetterlagen, mit längeren Hitzeperioden einerseits und intensiveren Starkregenereignissen andererseits, gewinnen solche Freiräume an Bedeutung.

Regionale Grünzüge, wie sie im Raumordnungsrecht definiert sind, haben genau diese Funktion: Sie sichern Freiflächen, um Zerschneidungen zu vermeiden, Kaltluftbahnen offenzuhalten und ökologische Verbindungen zu stabilisieren. Wird ein solcher Raum durch zusätzliche Versiegelung weiter fragmentiert, verliert das Gesamtsystem an Durchlässigkeit. Die Folgen sind nicht spektakulär, sondern graduell: weniger Versickerung, weniger Kühlung, weniger Habitatkontinuität.

Im Kontext der Wattenheimer Brücke ist die Diskussion deshalb besonders sensibel. Es geht nicht um eine innerstädtische Brachfläche, sondern um einen Raum, der landschaftlich wahrnehmbar ist, der Naherholung ermöglicht und der Teil eines größeren ökologischen Zusammenhangs ist. Solche Übergangsräume sind in vielen Regionen bereits reduziert worden. Jede weitere Versiegelung wirkt hier nicht additiv, sondern kumulativ, sie verstärkt bestehende Fragmentierung.

Die Frage lautet daher nicht nur: Ist die Fläche „erschlossen“? Sondern: Welche Funktionen erfüllt sie heute und welche davon wären dauerhaft verloren?

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Kein Restraum – sondern funktionaler Übergangsbereich
Wattenheimer Brücke & Weschnitz-Aue
  • Übergangsraum zwischen Aue, Landwirtschaft und Siedlung
  • Teil eines Biotopverbunds
  • Kaltluftentstehungsgebiet für angrenzende Siedlungen
  • Rückhalte- und Verdunstungsraum bei Starkregen
  • Fragmente eines morphologisch vielfältigen Grünlands mit hoher Artenvielfalt
Wissenschaftliche Grundlage: „Zehn Jahre Monitoring an der Wattenheimer Brücke (Lorsch, Kreis Bergstraße) – Ergebnisse und Trends“ dokumentiert langfristige Veränderungen der Vegetation, Artenvielfalt (Insekten, Vögel, Säugetiere) und Landschaftsstruktur an diesem Übergangsraum über ein Jahrzehnt. 
Nicht nur „erschließbar“ – sondern heute funktional im Landschaftsgefüge.

Die alte Wachstumslogik und ihre strukturellen Grenzen

Die Idee, kommunale Finanzprobleme durch zusätzliche Gewerbeflächen zu lösen, entstammt einer wirtschaftspolitischen Denkweise, die insbesondere in den 1990er- und frühen 2000er-Jahren prägend war. In dieser Phase galt Flächenausweisung als nahezu selbstverständlich: Unternehmen expandierten, Logistik und Industrie wuchsen, Kommunen konkurrierten um Ansiedlungen. Mehr Fläche bedeutete potenziell mehr Betriebe, mehr Arbeitsplätze, mehr Gewerbesteuer. Wachstum wurde als lineare Fortschreibung verstanden.

Doch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich seither grundlegend verändert.

Erstens hat sich die Struktur der Wertschöpfung verschoben. Ein erheblicher Teil wirtschaftlicher Wertschöpfung entsteht heute im Dienstleistungs-, Digital- oder wissensbasierten Bereich, oft mit geringem Flächenbedarf. Große Flächenbedarfe entstehen dagegen häufig im Logistiksektor, dessen Gewerbesteueraufkommen im Verhältnis zur beanspruchten Fläche vergleichsweise moderat sein kann, da Margen häufig niedriger ausfallen als in kapitalintensiven Branchen.

Zweitens ist die Konjunkturabhängigkeit der Gewerbesteuer deutlicher sichtbar geworden. Die Finanzkrise 2008/09, die Corona-Pandemie 2020 und die konjunkturellen Abschwächungen der Jahre 2023/24 haben gezeigt, wie stark kommunale Haushalte von externen Entwicklungen abhängen. Selbst wirtschaftlich solide Standorte können innerhalb weniger Monate zweistellige Millionenbeträge verlieren.

Drittens hat sich die Bewertung von Fläche selbst verändert. In Zeiten steigender Flächenknappheit, wachsender Klimaanforderungen und verschärfter Umweltziele ist Boden kein unbegrenztes Gut mehr, sondern eine strategische Ressource. Das nationale Ziel der Bundesregierung zur Reduzierung des täglichen Flächenverbrauchs verdeutlicht, dass Flächeninanspruchnahme nicht mehr als selbstverständliche Begleiterscheinung von Wachstum betrachtet wird, sondern als begrenztes Gut mit langfristigen Auswirkungen.

Vor diesem Hintergrund wirkt die Fortschreibung des klassischen Modells, zusätzliche Flächen ausweisen, auf höhere Gewerbesteuer hoffen, weniger wie eine innovative Strategie, sondern eher wie die Wiederholung eines Instruments aus einer anderen wirtschaftlichen Phase.

Das bedeutet nicht, dass Gewerbeentwicklung grundsätzlich falsch ist. Es bedeutet jedoch, dass Flächenausweisung allein keine hinreichende Antwort auf strukturelle Haushaltsfragen darstellt. Wenn die vergangenen 25 Jahre trotz umfangreicher Flächenentwicklung keinen dauerhaften Schutz vor Haushaltskrisen geboten haben, muss die Frage erlaubt sein, ob das Instrument selbst an strukturelle Grenzen stößt.

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Der nationale Kontext

Die Bensheimer Debatte findet nicht in einem Vakuum statt. Deutschland hat sich in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie verpflichtet, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche bis 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu senken – und langfristig bis 2050 auf Netto-Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu kommen. Das ist ein politischer Paradigmenwechsel: Flächenverbrauch gilt nicht mehr als Kollateralschaden von Wachstum, sondern als strategisches Risiko. Das Umweltbundesamt verweist zusätzlich darauf, dass im „Integrierten Umweltprogramm“ sogar ein Ziel von 20 Hektar pro Tag bis 2030 formuliert wird.

Für kommunale Planungen bedeutet das: Jede neue Außenausweisung steht in einem zunehmend restriktiven Zielsystem. Das betrifft nicht nur Naturschutzargumente, sondern zunehmend auch Genehmigungs-, Ausgleichs- und Abwägungslogiken. Wer heute neue Flächen versiegelt, bewegt sich politisch und planerisch gegen einen Trend, der in Bund, Ländern und Fachöffentlichkeit längst gesetzt ist. Das allein entscheidet keine lokale Debatte – es verschiebt aber die Beweislast: Nicht die Kritik muss erklären, warum Flächen geschützt werden sollen, sondern die Ausweisung muss erklären, warum sie trotz Flächensparzielen die bessere Option ist.  In der heutigen Planungskultur ist „noch mehr Fläche“ keine Standardlösung mehr, sondern eine Entscheidung, die sich stärker rechtfertigen muss als vor 20 Jahren.

Auch die Finanzseite hat einen übergeordneten Kontext. Kommunen in Deutschland stehen seit Jahren unter Druck: steigende Sozialausgaben, höhere Personal- und Sachkosten, Investitionsrückstände – gleichzeitig konjunkturelle Schwächephasen, die gerade die gewinnabhängigen Einnahmen treffen. Der Deutsche Städtetag warnt seit 2024/2025 deutlich vor einer eskalierenden kommunalen Finanzkrise bis hin zu einer „Verschuldungsspirale“, wenn keine strukturellen Reformen greifen.

Die entscheidende Pointe für die Bensheimer Debatte lautet: Die strukturelle Abhängigkeit von schwankungsanfälligen Einnahmen ist deutschlandweit ein Problem und Gewerbesteuer ist der Prototyp dafür. Sie ist politisch attraktiv, weil sie sichtbar ist und „Wirtschaft“ symbolisiert. Haushaltsökonomisch ist sie riskant, weil sie zyklisch ist und Rückzahlungen möglich sind. Das erklärt, warum selbst Kommunen mit guter Gewerbebasis in Krisenjahre geraten können.

 
 

Wer Gewerbeflächenpolitik primär als Haushaltsstrategie verkauft, verkauft ein Instrument, das im Kern nicht Stabilität erzeugt, sondern das Risiko verschiebt: sichere Folgekosten treffen auf unsichere Erträge.

 

Und wenn nicht 21 Hektar, was dann?

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Innen statt Außen
Strategische Alternative zur Ausweisung neuer Gewerbeflächen
Wer zusätzliche Gewerbeflächen kritisch sieht, muss mehr anbieten als ein Nein. Die Frage ist legitim: Wenn die Stadt mehr Gewerbesteuer braucht – welche Optionen bleiben, wenn man den Außenbereich nicht weiter versiegeln will? Es gibt Alternativen. Sie sind weniger spektakulär as ein neues Gewerbegebiet. Aber sie sind strategisch belastbarer.

Bevor neue Freiflächen geöffnet werden, lohnt ein systematischer Blick auf bestehende Gewerbegebiete. Leerstände, untergenutzte Grundstücke, eingeschossige Hallen mit Erweiterungspotenzial, Brachflächen – all das ist vorhandene Infrastruktur. Jeder Euro Wertschöpfung, der dort entsteht, braucht keine neue Straße, keinen neuen Kanal, keine neue Bodenversiegelung.
Das ist planerisch aufwendiger. Aber wirtschaftlich effizienter.
Qualität vor Quadratmeter
Nicht jede Branche bringt denselben fiskalischen Effekt pro Fläche. Große Logistikflächen verbrauchen viel Raum bei vergleichsweise geringer Wertschöpfungsdichte. Wissensintensive, spezialisierte oder technologieorientierte Unternehmen benötigen deutlich weniger Fläche – und generieren oft höhere Gewinne.
Wenn Gewerbesteuer das Ziel ist, muss die Frage nicht lauten: „Wie viel Fläche?“
Sondern: „Welche Struktur?“
Bestandsunternehmen als Stabilitätsanker
Die stabilste Gewerbesteuer entsteht nicht auf der grünen Wiese, sondern bei Unternehmen, die sich langfristig entwickeln. Wachstum auf bestehenden Flächen, Investitionen in Innovation, Erweiterungen innerhalb vorhandener Gebiete – das erzeugt Ertrag, ohne neue 21 Hektar zu öffnen.
Das ist weniger sichtbar als ein neues Gewerbegebiet. Aber haushaltsökonomisch oft nachhaltiger.
Lebensqualität ist kein Nebenthema
Moderne Standortentscheidungen hängen nicht allein an Gewerbegebieten. Sie hängen an Infrastruktur, Fachkräften, Wohnqualität und Umfeld. Freiräume, Grünstrukturen und Naherholungsflächen sind nicht nur ökologische Faktoren – sie sind Teil der Standortattraktivität.
Eine Stadt, die ihre letzten Übergangsräume verbaut, gewinnt nicht automatisch an Wettbewerbsfähigkeit.

Die eigentliche strategische Frage

Es geht also nicht um „Gewerbe oder Natur“. Es geht um die Frage, welches Instrument geeignet ist, eine volatile Einnahmequelle zu stabilisieren. Neue Gewerbeflächen erzeugen auf der Ausgabenseite planbare, dauerhafte Verpflichtungen – Infrastruktur, Erschließung, Unterhalt. Auf der Einnahmeseite bleibt die Gewerbesteuer konjunkturabhängig. Diese Asymmetrie ist kein Detail, sondern der Kern der Risikoabwägung. Und hinzu kommt: Versiegelung ist im kommunalen Planungshorizont faktisch irreversibel.

Wenn 80 Hektar in 25 Jahren keinen Schutz vor einem 40-Millionen-Euro-Haushaltseinbruch geboten haben, ist es zumindest legitim zu fragen, ob weitere 21 Hektar das strukturelle Problem lösen – oder nur fortschreiben. Wer hier zustimmt, entscheidet nicht nur über ein Projekt, sondern über eine langfristige Festlegung von Fläche, Infrastruktur und finanziellen Verpflichtungen. Damit ist auch die Verantwortung verbunden, nachvollziehbar darzulegen, dass mögliche dauerhafte Folgekosten nicht später an anderer Stelle, bei Pflichtaufgaben, Investitionen oder Lebensqualität, kompensiert werden müssen. In einer solchen Konstellation verschiebt sich die Begründungslast: Nicht die Kritik muss die Schutzwürdigkeit der Fläche erklären, sondern die Ausweisung muss überzeugend darlegen, warum sie trotz Volatilität und Folgekosten die tragfähigere Option ist.

Vielleicht liegt die strategische Antwort nicht in „mehr Fläche“, sondern in besserer Nutzung des Bestehenden: Innenentwicklung, Flächenrecycling, qualitative Ansiedlungsstrategien, Stärkung von Bestandsunternehmen. Moderne Standortpolitik definiert sich nicht allein über Hektar, sondern über Effizienz, Struktur und langfristige Stabilität. Und vielleicht ist die erwachsene Position genau die: Nicht reflexhaft dagegen. Aber auch nicht reflexhaft dafür. Sondern abwägen, rechnen, langfristig denken.

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