Vereinsjugend
Nachwuchs- & Jugendarbeit, Vereinsorganisation

Wie Ihr Eure Vereinsjugend strukturiert organisieren könnt

Artikelinfo
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Lesedauer | 5 Minuten


Vorwort

Wie ich bereits in einem früheren Artikel geschrieben habe, ist Nachwuchs- und Jugendarbeit elementar wichtig, um im Verein aus zukunftsfähig zu bleiben. Der Aufbau einer Vereinsjugend ist daher unumgänglich. Im Idealfall schafft sich der Verein Strukturen, welche die Vereinsjugend festigen, ihr Aufgaben zuteilen und das Prinzip von Fördern & Fordern beherzigen.

Die Anzahl der Jugendlichen spielt dabei keine große Rolle. In meiner Zeit als Abteilungsleiter habe ich oft gehört, wie leicht wir es doch hätten, denn mit rund 100 Jugendlichen könnte man so etwas ja auch leicht umsetzen. Dabei vergessen die meisten dabei, dass auch ich in meinem Amt begonnen habe, als wir noch weitaus weniger Jugendmannschaften und junge Mitglieder hatten.

Wenn Ihr bereits ein paar Jugendliche in Eurem Verein oder in Eurer Abteilung habt, lohnt es sich darüber nachzudenken, die Strukturen innerhalb Eures Vereins dementsprechend einzurichten oder anzupassen. In Vereinen funktioniert dies über Satzungen und Ordnungen, welche für die Mitglieder bindend sind. In diesem Artikel erfahrt Ihr, wie Ihr Eure Vereinsjugend strukturieren könnt, um später auf diesen Strukturen aufzubauen.

Definition der Vereinsjugend

Am Anfang solltet Ihr für Euch festlegen, wie Ihr Eure Vereinsjugend definieren wollt. In manchen Satzungen ist dies bereits vorgegeben, in anderen nicht. Vorgaben zu übernehmen macht dann Sinn, wenn Ihr als Abteilung mit Eurem Verein viel zusammenarbeitet und daher auch die Altersgrenzen sinnvoll übernehmen könnt. Ihr könnt Euch als Abteilung aber auch eigene Grenzen festlegen. Die Sportjugend Hessen liefert hier verschiedene Ansätze:

  • 18 Jahre = Alter der Volljährigkeit
  • 21 Jahre = Versuch, den Mitarbeiterstamm zu vergrößern und eine gewisse Kontinuität in der Jugendarbeit zu erreichen
  • 23 Jahre = Altersangabe für Jugendsprecher in den Bestimmungen der Deutschen Sportjugend
  • 26 Jahre = Altersgruppe, mit der sich das Kinder- und Jugendhilfegesetz befasst.

In meinem konkreten Fall hatten wir uns damals auf ein festgelegtes Alter bis einschließlich des 19. Lebensjahres geeinigt, dies allerdings dann noch weiter ergänzt:

Mitglieder der Volleyballjugend sind alle Jugendlichen, die das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie alle in der Jugendarbeit tätigen Trainer und die von der Jugendvollversammlung gewählten Mitglieder von Jugendvorstand, sowie die vom Jugendvorstand benannten Mitgliedern des Jugendausschusses.

Diese – zugegeben etwas umständliche – Formulierung hatte den Vorteil, dass sie zum einen sich stark auf die Mitglieder bezieht, die es auch betrifft: Nämlich unsere Jugendlichen. Gleichzeitig wurden aber auch Möglichkeiten geschaffen, weitere Interessierte mit einzubeziehen. Gerade zu Beginn meines damaligen Projektes, einen Jugendvorstand einzuführen, als wir erst 20-30 Jugendliche bei uns hatten, war dies natürlich Vorteilhaft, da der Kreis der Interessierten damit größer war.

Letztlich bleibt es aber Euch alleine überlassen, welche Definitionen und Formulierungen wählt. Da am Ende eine Satzung durch Mitgliederbeschluss verabschiedet wird, solltet Ihr diesen Punkt nicht zu schnell übergehen. Überlegt Euch auch, ob es Sinn macht, wenn Ihr Euch eventuell bereits vorhandenen Definitionen in Eurem Verein anpasst.

Organe der Vereinsjugend

Auch wenn es etwas staubig daher kommt, in der Vereinswelt und in deren Satzungen gibt es sog. Organe. Diese sind notwendig, um die Gliederung innerhalb des Vereins oder der Abteilung zu gewährleisten und die Satzung auf saubere Beine zu stellen.

In der Vereins- oder Abteilungsjugend gibt es drei wichtige Organe: 1) Den Jugendvorstand; 2) Den Jugendausschuss und 3) Die Jugendvollversammlung. Mit diesen drei Organen könnt Ihr Eure Jugend sehr gut gliedern, Aufgaben zuweisen und dies später auch in eine Jugendordnung packen.

Der Jugendvorstand

Bei einem Jugendvorstand bietet sich je nach Größe des Vereins oder der Abteilung eine unterschiedliche Zahl an Posten an. Weitere Überlegungen können sein, ob Ihr für die jeweiligen Posten auch Stellvertreter haben möchtet oder wie viele junge Menschen Ihr schätzt zu finden, die gerne ein Amt übernehmen würden. Dafür könnt Ihr Euch auch einfach in den Satzungen anderer Vereine mal schlau machen, diese sind oft im Internet zugänglich und zeigen verschiedene Variationen auf. An dieser Stelle möchte ich gerne aufzeigen, wie der Jugendvorstand bei uns gegliedert war:

Der Jugendvorstand besteht aus: a) Jugendleiter/in (Über 18 Jahre, Sitz- und Stimmrecht im Abteilungsvorstand) b) Stellv. Jugendleiter/in (Über 18 Jahre) c) Jugendsprecher (Unter 18 Jahre, Sitz- und Stimmrecht im Abteilungsvorstand) d) Stellv. Jugendsprecher (Unter 18 Jahre)

Es gibt in dieser Variante insgesamt vier Posten. Wir hatten uns festgelegt, dass der/die Jugendleiter/in über 18 Jahre sein sollte, um auch in diesem Art beispielsweise Rechtsgeschäfte sicher abwickeln zu können. Sei es eine Buchung, Einkäufe, Bestellungen oder die Beantragung von Fördermitteln. Im Gegenzug hatten wir festgelegt, dass die Jugendsprecher unter 18 Jahren sein sollen, damit gewährleistet ist, dass auch die jungen Leute dort eine Stimme haben.

Ich kenne Vereine und Abteilungen, in der die „Jugendvertreter“ bereits in Richtung Großelternalter tendieren. Das soll keine Kritik der Personen sein, es ist auf jeden Fall toll, wenn sich Leute engagieren wollen. Jedoch war eines meiner Ziele auch immer, den Jugendvorstand jung zu halten und dort auch Personen sitzen zu haben, die ihre Ansprüche und Bedürfnisse direkt aus ihrem Umfeld in die Abteilungsplanung einbringen können.

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Des Weiteren wurde festgelegt, dass sowohl der/ die Jugendleiter/In, als auch der/ die Jugendsprecher/In beide Sitz- und Stimmrecht in unserem Abteilungsvorstand hatten. Somit gab es seitdem immer zwei Stimmen direkt aus der Jugend in unserem Abteilungsvorstand. Das war beinahe schon revolutionär, denn abgesehen davon, dass es auf Abteilungsebene oft gar keine Jugendvorstände gibt, gab es bei uns gleich zwei(!) Vorstandsposten, die die Jugend direkt vertreten konnten. Das das Gremium „Jugendvorstand“ als solches auch anerkannt war, sieht man daran, dass für alle vier Posten seit inzwischen 2010 immer Interessierte und Freiwillige gefunden werden konnten und ununterbrochen besetzt sind.

Edit: Über die grundsätzlichen Gedanken, einen Jugendvorstand einzuführen, sowie dessen Aufgaben und Möglichkeiten habe ich einen Gastartikel geschrieben, der beim Volleyballfreak, dem größten deutschen Volleyballblog veröffentlicht wurde.

Der Jugendausschuss

Der Jugendausschuss ist das Organ, in dem sich alle versammeln können, die gerne Jugendarbeit machen. Der Vorteil hierbei ist, dass sich niemand für eine längere Periode verpflichten muss. Man kann projektbezogen, beispielsweise für ein Trainingscamp oder einen Tagesausflug mitarbeiten und muss nicht für alles Verantwortung haben. Ein weiterer Vorteil ist, dass dieses Organ sehr groß gefasst werden kann, so dass es nahezu für alle offen ist, unabhängig der Funktion oder des Alters. Auch hier wieder die Formulierung aus der von mir geschriebenen Jugendordnung:

Der Jugendausschuss setzt sich zusammen aus a) dem Jugendvorstand und b) allen an der Jugendarbeit interessierten Spielerinnen und Spielern, Trainerinnen und Trainern, Mitgliedern und Eltern. Der Jugendausschuss wird vom Jugendvorstand berufen.

In der Praxis bedeutet das, der Jugendvorstand lädt ein paar mal im Jahr zum Jugendausschuss ein. Dort kann jeder kommen, der möchte und mitarbeiten, sich einbringen. Es können Vorschläge für gemeinsame Aktivitäten besprochen werden. Aufgaben können verteilt werden oder auch Informationen aus dem Vorstand an die Jugendlichen des Vereins oder der Abteilung weiter gegeben werden.

Die Jugendvollversammlung

Die Jugendvollversammlung ist im Grunde das Pedant zur obligatorischen Jahreshauptversammlung in Vereinen oder Abteilungen. Wenn Ihr Eure Jugend organisieren wollt und diese auch ernst nehmen möchtet, dann lasst die Verantwortlichen auch von denen wählen, die es betrifft: Euren Jugendlichen.

Es bietet sich an, die Jugendvollversammlung ca. 4-6 Wochen vor der eigentlichen Jahreshauptversammlung stattfinden zu lassen. Danach ist noch genügend Zeit, ein Protokoll zu schreiben und zu verteilen und der neu gewählte Jugendvorstand hat auch die Chance, sich vor der Jahreshauptversammlung zum ersten mal zusammen zu finden. Die gewählten Posten könnt Ihr dann durch die Mitglieder bestätigen lassen. Dies ist zwar rechtlich nicht notwendig, jedoch zeigt Ihr damit den Mitgliedern und auch den Jugendlichen, dass das Jugendgremium ernst genommen wird.

An der Jugendversammlung selbst könnt Ihr analog zur Mitgliederversammlung einen Jahresbericht vorstellen, die Kasse und die Ausgaben absegnen lassen, natürlich Wahlen abhalten und den scheidenden Jugendvorstand entlasten. Damit können alle anderen Jugendlichen ihren Dank und Anerkennung kund tun. Außerdem ist solch eine Versammlung immer eine gute Gelegenheit, Ehrungen durchzuführen.

Fazit

Wenn Ihr diese Punkte bei Euch im Verein oder der Abteilung besprochen und im Besten Fall auch schriftlich festgelegt habt, seid Ihr schon einen großen Schritt weiter.

Die Aufgaben der einzelnen Organe kann man sich noch genauer anschauen und definieren. Für die Jugendlichen bedeutet das letztlich, dass sie auch genauer wissen, was auf sie zukommt und nach meiner Erfahrung macht das es auch leichter, Interessierte für einzelne Posten zu gewinnen und garantiert auch eine gewisse Selbstbestimmung der Vereinsjugend.

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1 Comment

  1. […] Hier könnt Ihr lesen, wie man dann den Jugendvorstand und die Vereinsjugend in einem Gesamtkonzept … Welche Vereinsorgane man einrichtet und miteinander verknüpft, um die Grundlagen für eine Jugendordnung zu schaffen, auf die man seine Vereinsstrukturen weiter aufbauen kann. Auch werde ich noch detaillierter auf den Jugendvorstand eingehen. […]

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