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Veröffentlicht am 15. September 2026
Zuletzt aktualisiert am 15. September 2026
Für wen & wofür geeignet: Für alle, die wissen möchten, worüber das Bensheimer Stadtparlament konkret entscheidet, ohne sich selbst durch mehrere hundert Seiten Sitzungsunterlagen arbeiten zu müssen. Der Beitrag übersetzt Verwaltungsvorlagen, Anträge und Änderungsanträge in verständliche Sprache, ordnet die Positionen der Fraktionen ein und zeigt, welche Entscheidungen für Wohnen, Verkehr, Sport, Kinderbetreuung, öffentliche Räume und Stadtentwicklung praktisch bedeutsam werden können.
© Michael K. Kärchner
Am Donnerstag, 17. September, kommt die Bensheimer Stadtverordnetenversammlung ab 18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Gronau zusammen. Die Tagesordnung ist lang, aber hinter vielen eher technischen Überschriften stecken ziemlich konkrete Entscheidungen: mehr als elf Millionen Euro aus dem Infrastruktur-Sondervermögen, die Zukunft der Alten Stobbefabrik, steigende Kosten für Schwimmvereine, die nächsten Schritte beim Mobilitätskonzept, Spielplätze, heiße Kitas und sogar die Frage, wie viel Licht ein Sportplatz nachts wirklich braucht.
Dabei lohnt es sich, etwas genauer hinzusehen. Denn nicht alles, was auf der Tagesordnung steht, kommt aus derselben Richtung. Manche Vorlagen legt der Magistrat vor, andere Themen bringen einzelne Fraktionen auf die Tagesordnung, und an mehreren Stellen wollen Fraktionen einen ursprünglichen Vorschlag der Verwaltung noch einmal deutlich verändern. Genau dort wird es politisch interessant.
Das Sondervermögen kommt in Bensheim an
Der größte Geldbetrag des Abends steckt ausgerechnet in einem Tagesordnungspunkt, der ohne Aussprache beschlossen werden soll. Bensheim stehen aus der ersten Tranche des Infrastruktur-Sondervermögens genau 11.377.009 Euro zur Verfügung. Voraussichtlich 2029 soll eine zweite Verteilung folgen; nach heutigem Stand könnte Bensheim dann noch einmal rund 6,4 Millionen Euro erhalten.
Der Magistrat verfolgt mit der ersten Tranche einen bewusst pragmatischen Kurs. Wegen der angespannten Haushaltslage sollen mit dem zusätzlichen Geld schwerpunktmäßig keine völlig neuen Projekte gestartet werden. Stattdessen schlägt die Verwaltung vor, Investitionen zu finanzieren, die ohnehin notwendig sind oder bereits vorbereitet werden. Das klingt zunächst wenig spektakulär, entlastet aber den städtischen Haushalt erheblich: Was aus dem Sondervermögen bezahlt werden kann, muss Bensheim an dieser Stelle nicht aus eigener Kraft finanzieren.
Die Liste ist entsprechend breit. 450.000 Euro sind für Sicherheitssysteme bei Veranstaltungen vorgesehen, etwa Poller und Durchfahrtssperren. 1,5 Millionen Euro sollen in die Sanierung der Laufbahnen im Weiherhausstadion fließen, 250.000 Euro in die Wasserleitung zum Kirchberghäuschen und knapp 1,7 Millionen Euro in die grundhafte Erneuerung der Saarstraße. Weitere 560.000 Euro sind für Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden eingeplant.
Auch die Kinderbetreuung spielt eine große Rolle. Die Kita Schönberg soll für 1,6 Millionen Euro energetisch saniert und modernisiert werden. Sollte diese Maßnahme am Ende nicht förderfähig sein, kann das Geld zusätzlich in den geplanten Neubau der Kita Schwanheim fließen. Für Schwanheim sind zunächst 3,63 Millionen Euro aus dem Sondervermögen vorgesehen. Hinzu kommen 900.000 Euro für die Adam-Bräunig-Straße und 790.000 Euro für einen Brückenneubau in Schönberg. Bei der Adam-Bräunig-Straße wird die Verwaltung ungewöhnlich deutlich: Der Zustand sei inzwischen so schlecht, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet sei.
Der politische Streit über diese erste Liste hält sich bislang in Grenzen. Spannender dürfte deshalb schon jetzt die Frage sein, wie Bensheim mit der zweiten Tranche umgeht. Denn dafür gibt es bereits die ersten politischen Wünsche.
500.000 Euro – aber nicht einfach für jeden Standort
Einer davon kommt von CDU, SPD und FWG. Die drei Koalitionsfraktionen wollen die Bensheimer Spielplätze nicht einfach flächendeckend mit neuen Geräten ausstatten, sondern zunächst untersuchen lassen, welche Anlagen tatsächlich wie stark genutzt werden. Berücksichtigt werden sollen dabei nicht nur die Besucherzahlen, sondern auch Lage, Erreichbarkeit, Angebote im näheren Umfeld, die Entwicklung der Nutzergruppen sowie Zustand und Attraktivität der einzelnen Plätze.
Auf dieser Grundlage soll ein Gesamtkonzept entstehen. Stark genutzte Spielplätze sollen anschließend gezielt aufgewertet werden – mit zeitgemäßen Spielangeboten, besseren Aufenthaltsmöglichkeiten für Begleitpersonen, mehr Schatten durch Bäume oder Sonnensegel und, wo es sinnvoll ist, auch inklusiven oder generationenübergreifenden Angeboten. Dafür möchten CDU, SPD und FWG 500.000 Euro aus der späteren zweiten Tranche des Infrastruktur-Sondervermögens einsetzen.
Das ist ein wichtiger Unterschied: Die halbe Million gehört nicht zu den 11,377 Millionen Euro, die jetzt verteilt werden sollen. Die Koalition will vielmehr frühzeitig planen, damit die Maßnahmen umgesetzt werden können, sobald die zweite Tranche tatsächlich zur Verfügung steht.
Interessant ist aber auch die andere Seite des Antrags. Bei dauerhaft sehr wenig genutzten Spielplätzen soll geprüft werden, ob die vorhandenen Geräte durch Sport- und Bewegungsangebote für Jugendliche und Erwachsene ersetzt werden können. Wo auch das keinen Sinn ergibt, sollen die Flächen als öffentliche Grünflächen erhalten und ökologisch aufgewertet werden. Eine Bebauung solcher Flächen schließen die Antragsteller ausdrücklich aus.
Das klingt zunächst nach einem vernünftigen Umgang mit knappen Mitteln. Politisch dürfte es allerdings spätestens dann interessanter werden, wenn irgendwann konkrete Standorte auf der Liste der „dauerhaft wenig genutzten“ Spielplätze auftauchen. Zwischen einer abstrakten Bedarfsanalyse und dem Spielplatz vor der eigenen Haustür liegt bekanntlich ein gewisser Unterschied.
Aus 1,20 Euro Eigenanteil könnten 13,20 Euro werden
Beim Basinusbad wird besonders deutlich, warum es sich lohnt, nicht nur die Überschrift „Änderungsantrag“ zu lesen. Ausgangspunkt ist eine Vorlage des Magistrats zu den Zuschüssen für die DJK-SSG Bensheim und die Behindertensport-Abteilung der TSV Auerbach. Beide Vereine mieten für ihre Angebote Schwimmbahnen im Basinusbad und wurden dabei bislang sehr stark von der Stadt unterstützt.
Bis Ende Juli kostete eine Bahn zwölf Euro pro Stunde. Davon übernahm die Stadt 90 Prozent, also 10,80 Euro. Für die Vereine blieben lediglich 1,20 Euro. Nun steigen die Nutzungsentgelte allerdings deutlich: Seit August werden 18 Euro fällig, ab Januar 2027 sogar 24 Euro je Bahn und Stunde.
Der Magistrat schlägt trotzdem vor, den städtischen Zuschuss bis Ende 2031 bei den bisherigen 10,80 Euro einzufrieren. Für die Vereine wäre das ein erheblicher Sprung. Statt 1,20 Euro müssten sie zunächst 7,20 Euro und ab 2027 sogar 13,20 Euro pro Bahn und Stunde selbst tragen.
Die Verwaltung begründet diesen Vorschlag mit der Haushaltslage. Würde Bensheim weiterhin 90 Prozent der Kosten übernehmen, würden sich die jährlichen Zuschüsse von derzeit rund 14.000 auf etwa 28.000 Euro verdoppeln. Gleichzeitig stellt die Verwaltung selbst fest, dass die bestehenden Angebote ohne kommunale Unterstützung voraussichtlich nicht in ihrem heutigen Umfang aufrechterhalten werden könnten.
Genau an diesem Punkt greift die Politik ein. CDU, SPD, FWG, Grüne, BfB und FDP haben gemeinsam einen Änderungsantrag eingereicht und wollen die Mehrbelastung anders verteilen. Künftig soll die Stadt 70 Prozent der tatsächlichen Bahnmiete übernehmen. Für den Rest des Jahres wären das 12,60 Euro je Bahn und Stunde, ab 2027 dann 16,80 Euro. Die zusätzlichen Kosten gegenüber der bisherigen Situation würden damit nach der Begründung des Antrags jeweils zur Hälfte von Stadt und Vereinen getragen.
Der Unterschied zwischen Verwaltungsvorlage und Änderungsantrag ist also keineswegs nur technischer Natur. Der Magistrat möchte den Zuschuss dauerhaft bei 10,80 Euro belassen, sechs Fraktionen wollen ab 2027 16,80 Euro übernehmen. Bemerkenswert ist dabei auch die politische Breite: Hier stehen sich nicht einfach Koalition und Opposition gegenüber. Fast alle Fraktionen haben sich auf einen gemeinsamen Gegenentwurf zur Verwaltungsvorlage verständigt.
Schwimmen lernen: Eineinhalb Jahre Wartezeit
Nur wenige Tagesordnungspunkte später taucht das Thema Schwimmen erneut auf – diesmal auf Initiative der FDP. Sie möchte, dass Bensheim die Teilnahme am Modellprojekt „Deutschland lernt Schwimmen“ vorbereitet. Der Magistrat soll dazu frühzeitig mit DLRG, Landkreis, Schulen, Kitas, Schwimmvereinen und Badbetreibern ins Gespräch kommen, bestehende Angebote untersuchen und ein gemeinsames Konzept entwickeln. Sobald die konkreten Förderbedingungen des Bundes vorliegen, soll sich Bensheim gegebenenfalls um Mittel bewerben.
Die Grünen unterstützen diese Richtung grundsätzlich, wollen den FDP-Antrag aber an mehreren Stellen konkretisieren. Der wohl auffälligste Satz in ihrer Vorlage betrifft die heutige Situation: Für Kinderschwimmkurse bestehen in Bensheim derzeit offenbar Wartezeiten von rund eineinhalb Jahren. Das neue Programm soll deshalb ausdrücklich dazu genutzt werden, diese Lücke abzubauen und dauerhaft genügend Schwimmkurse für Bensheimer Kinder anzubieten.
Darüber hinaus wollen die Grünen sicherstellen, dass zusätzliche Angebote auch für Kinder mit Beeinträchtigungen und Familien mit geringem Einkommen erreichbar sind. Und sie möchten nicht nur auf ein mögliches Bundesprogramm warten. Parallel soll geprüft werden, ob über das Landesprogramm „Hessen lernt Schwimmen“ schon kurzfristig weitere kostenlose Kurse angeboten werden können.
Damit hängen zwei scheinbar getrennte Tagesordnungspunkte unmittelbar zusammen. Wer mehr Kindern das Schwimmen beibringen will, braucht nicht nur ein Förderprogramm, sondern auch Wasserzeiten, Übungsleiter und leistungsfähige Vereine. Und genau diese Vereine diskutieren am selben Abend darüber, wie sie die deutlich gestiegenen Kosten im Basinusbad überhaupt tragen können.
Jetzt wird aus dem Konzept eine Reihenfolge
Auch beim Mobilitätskonzept liegt zunächst eine Vorlage des Magistrats vor. „Mobiles Bensheim 2040“ selbst wurde bereits im Juni beschlossen und umfasst 44 Maßnahmen in 13 Handlungsfeldern – vom Fuß- und Radverkehr über Bus und Auto bis hin zu Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit und Mobilitätsmanagement.
Der Planung gingen umfangreiche Untersuchungen voraus. Mehr als 2.100 Bensheimer Haushalte beteiligten sich an einer Befragung, weitere 739 Menschen an einer zweiten Runde. Beim rein innerstädtischen Verkehr erreicht der sogenannte Umweltverbund aus Fuß-, Rad- und öffentlichem Verkehr zusammen 52 Prozent, der motorisierte Individualverkehr 48 Prozent.
Nun beginnt allerdings der politisch schwierigere Teil: Was davon kommt zuerst? Die Verwaltung schlägt vor, fünf große Bereiche gleichrangig mit höchster Priorität zu versehen: ÖPNV, motorisierten Individualverkehr, Radverkehr, Fußverkehr und Verkehrssicherheit. Zusätzlich soll der Verkehrsentwicklungsplan für Auto-, Rad- und Fußverkehr fortgeschrieben werden. Die dafür notwendigen Haushaltsmittel sollen für 2027 und 2028 angemeldet werden.
Den Grünen ist das zu allgemein. Sie wollen statt einer Priorisierung ganzer Verkehrsarten zwölf konkrete Maßnahmen aus dem Konzept nach vorne ziehen. Dazu gehören unter anderem ein Fußverkehrskonzept, die Fortschreibung des Radverkehrskonzepts, der Ausbau von Fahrradstraßen, bessere ÖPNV-Takte und Anschlüsse, ein verbessertes Busliniennetz, Parkraummanagement und die Schulwegsicherheit.
Für jede dieser Maßnahmen soll außerdem kurzfristig festgelegt werden, wer zuständig ist, welcher Zeitrahmen gilt und welche Abstimmungen notwendig sind. Der Unterschied ist damit ziemlich gut greifbar: Die Verwaltung möchte fünf große Themenfelder priorisieren, die Grünen wollen innerhalb dieser Felder bereits konkrete Projekte und Verantwortlichkeiten benennen. Das ist später leichter überprüfbar. Ob „Radverkehr hohe Priorität hatte“, lässt sich nur schwer nachhalten. Ob ein Radverkehrskonzept fortgeschrieben oder eine Fahrradstraße umgesetzt wurde, dagegen schon.
Alte Stobbefabrik: Nicht das Ob, sondern das Wie
Der umfangreichste politische Block des Abends betrifft die Alte Stobbefabrik in Auerbach. Auf dem ehemaligen Sanner-Gelände soll ein neues Quartier mit rund 365 Wohnungen entstehen. Hinzu kommen bis zu 80 betreute Seniorenwohnungen, eine Kindertagesstätte und weitere Nutzungen.
Die eigentliche Vorlage dazu kommt vom Magistrat. Am Donnerstag soll allerdings noch nicht der fertige Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden. Vielmehr möchte die Stadt das Verfahren offiziell weiterführen, den bisherigen Entwurf billigen und anschließend die formelle Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden durchführen.
Davor stehen jedoch gleich mehrere Anträge der BfB. Und die machen ziemlich deutlich, dass sich der politische Streit weniger um die Frage dreht, ob das ehemalige Gewerbegelände entwickelt werden soll. Die entscheidende Frage lautet vielmehr: Wie soll dieses neue Stück Auerbach aussehen?
Wie hoch wird wirklich gebaut?
Der aktuelle Bebauungsplan ermöglicht unterschiedliche Gebäudehöhen. Bei drei Vollgeschossen plus Staffelgeschoss sind maximal 14 Meter vorgesehen, bei vier Vollgeschossen plus Staffelgeschoss 17 Meter. Im Bereich von Kita und Seniorenwohnen können es sogar 19 Meter werden. Hinzu kommen unter bestimmten Voraussetzungen weitere Höhen für Dachfirste, technische Aufbauten oder Solaranlagen.
Die BfB möchte deshalb, dass diese maximal mögliche Bebauung anschaulich dargestellt und mit bestehenden Gebäuden in Auerbach verglichen wird. Dabei geht es zunächst gar nicht darum, eine bestimmte Höhe zu verbieten. Die Fraktion stellt vielmehr die Frage, ob sich Politik und Öffentlichkeit aus Zahlen und zweidimensionalen Plänen wirklich vorstellen können, wie 14, 17 oder 19 Meter an dieser Stelle später wirken.
Gerade an den Übergängen zur bestehenden Bebauung ist das keine ganz unwichtige Frage. Wer über die Dimension eines neuen Quartiers entscheidet, sollte schließlich auch sehen können, über welche Dimension er entscheidet.
25 oder mindestens 30 Prozent geförderter Wohnraum?
Beim sozialen Wohnungsbau wird der Unterschied zwischen bestehender Planung und politischem Änderungswunsch noch deutlicher. Der bisherige Planungsstand sieht einen Anteil geförderter Wohnungen vor. Die BfB will diesen Anteil auf mindestens 30 Prozent festschreiben – und zwar nicht nur bezogen auf die Anzahl der Wohnungen, sondern gleichzeitig auf die gesamte Wohnfläche.
Der zweite Teil ist durchaus wichtig. Er soll verhindern, dass eine Sozialquote beispielsweise hauptsächlich mit besonders kleinen Wohnungen erfüllt wird, während der Anteil an der gesamten Wohnfläche deutlich niedriger ausfällt. Zusätzlich will die BfB geklärt wissen, wie lange die Bindungen gelten, welche Belegungsrechte die Stadt erhält und wie die geförderten Wohnungen über das Quartier verteilt werden. Gestritten wird damit nicht über Sozialwohnungen an sich. Die sind bereits Teil des Konzepts. Die Frage ist, welchen Umfang sie haben und wie verbindlich sie dauerhaft abgesichert werden.
Bahnhofsnähe ist nur dann ein Vorteil, wenn der Bahnhof erreichbar ist
Eine weitere Forderung der BfB betrifft die Verbindung zum Bahnhof Auerbach. Der Magistrat soll im weiteren Verfahren eine möglichst direkte und durchgehend barrierefreie Fußverbindung zwischen neuem Quartier und Bahnhof planen und sichern. Dabei soll nicht nur der kurze Weg vom Baugebiet zum Bahnhof betrachtet werden. Geprüft werden soll die gesamte Wegekette über Bahnsteige und Unterführung bis auf die Westseite – für Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator genauso wie für sehbehinderte Menschen oder Eltern mit Kinderwagen.
Gerade angesichts der geplanten Seniorenwohnungen ist das mehr als ein Detail. Wenn die Lage am Bahnhof als Vorteil des Quartiers und als Argument für weniger Autoverkehr gilt, muss der Bahnhof im Alltag auch tatsächlich gut erreichbar sein. Auch bei der Beteiligung möchte die BfB einen zusätzlichen Schritt. Nach der gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung und noch vor dem endgültigen Satzungsbeschluss soll es nach ihrem Willen eine weitere Veranstaltung in Auerbach geben.
Dort soll allerdings nicht nur der aktuelle Plan präsentiert werden. Die Stadt beziehungsweise die Projektverantwortlichen sollen nachvollziehbar darstellen, welche wesentlichen Vorschläge aus Werkstattgespräch, Bürgerdialog und formeller Beteiligung übernommen wurden, welche nur teilweise und welche gar nicht – und warum. Das wäre eine durchaus interessante Erweiterung. Beteiligung würde dann nicht damit enden, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Meinung äußern dürfen. Sie würden später auch erfahren, was mit ihren Vorschlägen geschehen ist.
Beschleunigt oder regulär – hier liegt der grundsätzlichste Konflikt
Der deutlichste Gegensatz zwischen Magistrat und BfB betrifft das Planungsverfahren selbst. Die Verwaltung möchte den Bebauungsplan als Innenentwicklungsprojekt im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch aufstellen. Die BfB stimmt der Aufstellung des Bebauungsplans ausdrücklich zu, möchte aber das normale Regelverfahren. Dazu würde unter anderem eine reguläre Umweltprüfung mit Umweltbericht gehören.
Damit geht es an dieser Stelle gerade nicht um „Bauen oder nicht bauen“. Beide Seiten akzeptieren grundsätzlich, dass auf dem Gelände entwickelt werden soll. Der Konflikt liegt darin, welches Verfahren für ein Projekt dieser Größe angemessen ist: das vom Magistrat vorgeschlagene beschleunigte Verfahren oder das von der BfB verlangte umfangreichere Regelverfahren.
Dass Beteiligung mehr ist als ein theoretisches Thema, zeigt eine weitere BfB-Anfrage. Im Bürgerdialog waren gemeinschaftliche und generationenübergreifende Wohnformen ausdrücklich angesprochen worden. Genannt wurden unter anderem Co-Housing, Genossenschaften, Baugruppen und Mehrgenerationenwohnen. Eine Interessengruppe hatte sich gemeldet, nach Angaben der BfB auch der Verein Wohnvision Bergstraße.
Im aktuellen Konzept ist allerdings nicht ohne Weiteres erkennbar, ob daraus etwas geworden ist. Die Fraktion fragt deshalb, ob noch ein geeignetes Baufeld vorgesehen werden könnte und ob für ein solches Projekt eine sogenannte Konzeptvergabe infrage kommt. Dabei würde bei der Vergabe eines Grundstücks nicht ausschließlich der höchste Preis entscheiden, sondern beispielsweise auch soziale, gemeinschaftliche oder ökologische Qualität. Gerade hier wird die abstrakte Frage „Was wurde aus den Vorschlägen des Bürgerdialogs?“ sehr konkret.
80 Seniorenwohnungen – aber was bedeutet eigentlich „betreut“?
Auch die geplanten bis zu 80 Seniorenwohnungen klingen zunächst wie ein bereits fertiger Baustein der Planung. Die BfB weist allerdings darauf hin, dass hinter der Zahl noch eine ganze Reihe offener Fragen steckt. Welches konkrete Betreuungskonzept ist vorgesehen? Wer wird Eigentümer und Betreiber? Welche Leistungen gehören dauerhaft zum Angebot? Gibt es einen Hausnotruf, Ansprechpartner oder Alltagshilfen? Können Bewohnerinnen und Bewohner ihre Pflegedienste selbst wählen?
Hinzu kommt die Frage der Bezahlbarkeit. Sind auch sozial gebundene Seniorenwohnungen vorgesehen und zählen diese zur allgemeinen Sozialwohnungsquote? Und auf welcher Bedarfsanalyse beruht eigentlich die Größenordnung von bis zu 80 Wohnungen? Die Anfrage zeigt damit ganz gut, wie groß der Unterschied zwischen einer Zahl in einem städtebaulichen Konzept und einem später tatsächlich funktionierenden Angebot sein kann.
Wie wird ein neues Quartier mit mehr als 400 Wohnungen beheizt?
Ähnlich grundlegend ist die Frage der Energieversorgung. Schon 2021 war für das Gesamtprojekt ein nachhaltiges Energie- und Wärmekonzept angekündigt worden. Die BfB möchte nun wissen, ob dieses inzwischen vorliegt und wie das Quartier in die derzeit erarbeitete kommunale Wärmeplanung der Stadt eingebunden wird.
Zur Diskussion stehen unter anderem ein mögliches Nah- oder Quartierswärmenetz, Wärmepumpen, Geothermie, Abwasserwärme und andere erneuerbare Wärmequellen. Auch GGEW und Wärmeversorgung Bergstraße könnten dabei eine Rolle spielen.
Ein Problem könnte ausgerechnet die lange Entwicklungszeit werden. Wenn zunächst einzelne Bauabschnitte jeweils eigene Heizlösungen erhalten, könnte eine spätere gemeinsame Versorgung des gesamten Quartiers schwieriger oder unwirtschaftlicher werden. Deshalb wird auch gefragt, ob bereits heute Flächen für Energiezentralen und mögliche Leitungstrassen gesichert werden sollten.
Am Ende steht eine ziemlich grundsätzliche Frage: Soll in einem komplett neu entstehenden Wohnquartier überhaupt noch eine neue fossile Gasinfrastruktur vorgesehen werden? Eine weitere BfB-Anfrage beschäftigt sich mit einer möglichen mobilen Betonbrecheranlage. Beim Rückbau der alten Fabrikgebäude könnte Beton direkt auf dem Gelände zerkleinert und wiederaufbereitet werden.
Die Fraktion möchte wissen, ob das tatsächlich geplant ist, wo eine solche Anlage stehen würde, wie lange sie betrieben werden soll und welche Lärm- und Staubbelastungen für die Nachbarschaft zu erwarten wären. Gleichzeitig fragt sie nach einer Alternative: Könnte das Material stattdessen in einer bestehenden Recyclinganlage außerhalb des Geländes aufbereitet werden?
Entschieden ist damit noch nichts. Aber gerade für die angrenzenden Wohngebiete ist eben nicht nur interessant, wie das Quartier in zehn Jahren aussehen könnte. Auch die Jahre des Rückbaus und der Baustelle gehören zur Entwicklung.
Heiße Kitas: Diesmal geht es auch um aktive Kühlung
Ein weiterer Antrag kommt gemeinsam von CDU, SPD, FWG und FDP. Sie wollen für jede Bensheimer Kita eine individuelle Bedarfsanalyse zum Heizen und aktiven Kühlen erstellen lassen und daraus einen Investitionsplan entwickeln. Dabei wird aktive Kühlung ausdrücklich genannt. Geprüft werden sollen Klimageräte beziehungsweise Luft-Luft-Wärmepumpen, insbesondere in Gruppen- und Schlafräumen. Zuerst sollen Einrichtungen betrachtet werden, in denen in diesem Sommer bereits Temperaturen von mehr als 30 Grad gemessen wurden. Danach sollen Kitas mit Temperaturen zwischen 26 und 30 Grad folgen.
Der Antrag beschränkt sich allerdings nicht auf Klimageräte. Auch Verschattung, Dämmung, Lüftung und Fenster sollen untersucht werden. Interessant ist die klare Formulierung, dass solche Maßnahmen die Prüfung einer aktiven Kühlung ergänzen, aber nicht ersetzen sollen.
Wo Photovoltaikanlagen vorhanden oder geplant sind, soll außerdem untersucht werden, ob der gerade an heißen Sommertagen erzeugte Strom unmittelbar zum Kühlen genutzt werden kann. Die Gesamtanalyse soll bis zur Sommerpause 2027 vorliegen. Bei besonders dringenden Einrichtungen sollen aber bereits vorher Mittel in den Haushalt eingestellt werden, damit erste Maßnahmen möglichst schon vor Abschluss der kompletten Untersuchung umgesetzt werden können.
Das ist damit deutlich mehr als der übliche Auftrag, „den Hitzeschutz einmal zu prüfen“. Die vier Fraktionen beschreiben bereits einen Weg von der Messung über die Priorisierung bis zur konkreten Investition.
Tierheimhunde: Steuerfrage mit politischer Botschaft
Finanziell deutlich kleiner ist ein Antrag der BfB zur Hundesteuer. Wer erstmals einen Hund aus einem Tierheim oder einer vergleichbaren gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung übernimmt, soll nach ihrem Vorschlag bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres von der Hundesteuer befreit werden.
Für einen ersten Hund werden in Bensheim derzeit 96 Euro pro Jahr fällig. Im Verhältnis zum gesamten Hundesteueraufkommen wären die finanziellen Auswirkungen einer solchen Regelung vermutlich überschaubar. Der Gedanke dahinter ist ohnehin weniger fiskalisch als politisch: Wer einen Hund aus dem Tierschutz übernimmt, entlastet Tierheime und soll dafür einen kleinen finanziellen Anreiz erhalten.
Direkt geändert würde die Satzung am Donnerstag allerdings noch nicht. Die BfB möchte zunächst, dass die Verwaltung einen konkreten Entwurf erarbeitet und gleichzeitig darstellt, welche finanziellen Folgen daraus entstehen würden.
Schotterwege: Ein Weg, zwei Nutzergruppen
Sehr kommunalpolitisch wird es beim Antrag der Grünen zu geschotterten Wirtschaftswegen. Viele dieser Wege werden von landwirtschaftlichen Fahrzeugen genutzt, sind gleichzeitig aber auch als Radwege ausgeschildert.
Die Grünen möchten deshalb künftig den feinstmöglichen Schotter verwenden, der einerseits noch die notwendige Belastbarkeit für landwirtschaftliche Fahrzeuge bietet, andererseits aber deutlich besser mit dem Fahrrad befahrbar ist.
Und sie bleiben nicht bei einer allgemeinen Forderung. Der kürzlich neu geschotterte Weg westlich des Berliner Rings beziehungsweise des Umspannwerks Auerbach bis zur Hacienda soll nach ihrem Antrag konkret nachgebessert werden. Außerdem soll die Stadt künftig einmal jährlich auflisten, welche kombinierten Rad- und Wirtschaftswege saniert wurden und was die jeweiligen Maßnahmen gekostet haben. Auch mögliche Förderprogramme sollen geprüft werden.
Der Nutzungskonflikt dahinter ist schnell erklärt: Ein Wirtschaftsweg muss schwere Maschinen aushalten. Wenn er gleichzeitig offiziell Teil einer Radverbindung ist, sollte er aber eben auch vernünftig mit dem Fahrrad befahrbar sein.
Sozialwohnungen, Grünfläche – und eine verschwundene Kita
Nicht nur auf dem Sanner-Gelände geht es um neuen Wohnraum. Auch auf dem ehemaligen Bundeswehrdepot waren Sozialwohnungen, eine rund 2.000 Quadratmeter große wohnortnahe Grünfläche und ursprünglich eine Kindertagesstätte vorgesehen.
Die Kita wird nach aktuellem Stand allerdings nicht mehr an diesem Standort weiterverfolgt. Die BfB fragt deshalb den Magistrat, wie weit die Planungen für die Sozialwohnungen inzwischen sind, wie viele Wohnungen entstehen sollen und wann mit der Umsetzung zu rechnen ist. Auch Lage und Gestaltung der Grünfläche sowie mögliche Förderprogramme sind Teil der Anfrage.
Neu stellt sich außerdem die Frage, was mit der Fläche passiert, die ursprünglich für die Kita gedacht war. Zusätzlicher Wohnungsbau, eine andere soziale Einrichtung, eine größere Grünfläche – all das ist denkbar. Welche Richtung die Stadt tatsächlich verfolgt, soll der Magistrat nun erklären.
Hier wird am Donnerstag also noch nichts gebaut oder abschließend beschlossen. Interessant dürfte vielmehr sein, wie konkret ein Projekt inzwischen ist, über das in Bensheim schon länger gesprochen wird.
Wie viel Licht landet eigentlich neben dem Sportplatz?
Zum Schluss noch ein Thema, das etwas aus der übrigen Tagesordnung herausfällt. Die BfB fragt den Magistrat nach Lichtverschmutzung durch Flutlichtanlagen auf Bensheimer Sportstätten. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, Sportplätze künftig im Dunkeln zu lassen. Die Anfrage erkennt selbst an, dass Flutlicht für Training und Wettkampf notwendig ist. Die Frage lautet vielmehr, ob tatsächlich nur die Fläche beleuchtet wird, die für den Sport gebraucht wird – oder ob ein Teil des Lichts unnötigerweise in Wohngebiete, Grünflächen oder andere Lebensräume abstrahlt.
Dafür soll die Stadt zunächst erklären, welche Anlagen sie überhaupt besitzt oder verantwortet, wie alt diese sind, welche Leuchtmittel eingesetzt werden und welche Beleuchtungsstärken erreicht werden. Danach wird es detaillierter: Gibt es Messungen darüber, wie hell es an benachbarten Grundstücken, Wegen, Gehölzen oder Gewässern wird? Gibt es Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern oder Erkenntnisse zu Auswirkungen auf Insekten, Vögel oder Fledermäuse?
Auch Lichtfarbe, Ausrichtung der Leuchten und technische Steuerungsmöglichkeiten spielen eine Rolle. Lassen sich Anlagen dimmen? Können einzelne Bereiche abgeschaltet werden? Braucht ein Training dieselbe Beleuchtungsstärke wie ein Wettkampf?
Schließlich möchte die BfB wissen, ob Bensheim bei neuen oder modernisierten Anlagen künftig einheitliche Kriterien für eine möglichst umweltverträgliche Sportplatzbeleuchtung entwickeln will. Dabei sollen ausdrücklich auch Sportstätten betrachtet werden, die nicht unmittelbar der Stadt gehören. Der Leitgedanke der Anfrage bringt das Thema eigentlich ziemlich gut auf den Punkt: So viel Licht wie für einen sicheren und ordnungsgemäßen Sportbetrieb erforderlich – aber so wenig Licht wie möglich.
Die spannendste Information dürfte deshalb möglicherweise erst mit der Antwort des Magistrats kommen. Dann zeigt sich, wie genau Bensheim seine Flutlichtanlagen überhaupt kennt – und ob neben Sportbetrieb und Energieverbrauch auch Streulicht und Auswirkungen auf die Umgebung bisher systematisch betrachtet werden.
Viel Politik hinter ziemlich technischen Überschriften
Wer nur die Tagesordnung liest, könnte leicht den Eindruck gewinnen, dass am Donnerstag vor allem über Verwaltungsvorlagen und sperrige Fachbegriffe gesprochen wird. Tatsächlich steckt dahinter an vielen Stellen ziemlich handfeste Politik.
Beim Basinusbad geht es darum, ob die Stadt künftig 10,80 oder 16,80 Euro je Schwimmbahn und Stunde übernimmt. Beim Mobilitätskonzept um die Frage, ob zunächst fünf große Verkehrsbereiche priorisiert oder bereits konkrete Maßnahmen mit Zuständigkeiten versehen werden. Bei den Spielplätzen soll entschieden werden, ob 500.000 Euro aus einer zukünftigen Fördertranche gezielt auf stark genutzte Standorte konzentriert werden.
Und bei der Alten Stobbefabrik zeigt sich besonders deutlich, dass „dafür“ oder „dagegen“ oft die falschen Kategorien sind. Dass auf der ehemaligen Gewerbefläche ein neues Quartier entstehen soll, ist nicht der eigentliche Streitpunkt. Die Diskussion dreht sich vielmehr darum, wie hoch gebaut wird, wie viele geförderte Wohnungen entstehen, wie der Bahnhof angebunden wird, wie verbindlich Bürgerbeteiligung wirkt, welches Planungsverfahren gewählt wird und wie ein solches Quartier später mit Wärme versorgt werden soll.
Kommunalpolitik besteht eben selten nur aus dem einen großen Beschluss. Oft steckt die eigentliche Politik im zweiten Satz eines Änderungsantrags, in einer Prozentzahl oder in der Frage, wer am Ende welchen Teil einer Rechnung übernimmt.
Und manchmal sogar darin, wie viel Licht nachts neben einem Fußballplatz ankommt.
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Zuletzt aktualisiert am 15. September 2026

